Staatsgarantie

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Die Schwyzer Kantonalbank (SZKB) kennt gemäss § 7 des Gesetzes über die Schwyzer Kantonalbank (SZKB-Gesetz) grundsätzlich die unbeschränkte Staatsgarantie des Kantons Schwyz.

Die Staatsgarantie bedeutet somit, dass der Kanton Schwyz für alle Verbindlichkeiten der SZKB aufkommen muss, sofern die eigenen Mittel der Bank nicht ausreichen. Dem Anleger wird somit eine 100%-ige Rückerstattungsgarantie gewährt.

Umfang der Haftung
Von der Staatsgarantie erfasst sind namentlich folgende Gelder und Vorsorgeguthaben der 2. und 3. Säule:

  • Sämtliche Kundengelder bei der SZKB (Privatkonti, Sparkonti, usw.)
  • Kassenobligationen und Festgelder der SZKB
  • Obligationenanleihen der SZKB
  • Sparen 3-Konti und Freizügigkeitskonti bei der SZKB (indirekt über die Stiftung Sparen 3 und die Freizügigkeitsstiftungen Swisscanto und SZKB).

Die Staatsgarantie gilt nicht für Anlagen, welche die SZKB für Rechnung und Gefahr des Kunden bei andern Institutionen hält (Treuhandanlagen).

Wertschriftenanlagen
Nicht unter die Staatsgarantie fallen hingegen Wertschriftenanlagen, die in Kundendepots bei der SZKB verwahrt werden. Diese sind jedoch bereits gemäss Art. 37d des schweizerischen Bankgesetzes über Banken und Sparkassen zu Gunsten des Kunden ausgesondert und stehen den Kunden direkt zu.

Einlagensicherung / Einlegerschutz
Zusätzlich zur Staatsgarantie kommt der gesetzliche Einlegerschutz gemäss Art. 37h des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz) zur Sicherung der nach Art. 37a Abs. 1 Bankengesetz privilegierten Einlagen. Als privilegierte Einlagen gelten Einlagen, die auf den Namen des Einlegers lauten, einschliesslich Kassenobligationen.

Die Schwyzer Kantonalbank ist, wie jede Bank und jeder Effektenhändler in der Schweiz verpflichtet, die Vereinbarung über die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind dadurch neben der Staatsgarantie bis zum Höchstbetrag von CHF 100'000.00 pro Kunde durch die Einlagensicherung gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter www.esisuisse.ch wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.

Starke Eigenkapitalbasis der Schwyzer Kantonalbank
Es entspricht der Geschäftsstrategie der Schwyzer Kantonalbank, eine solide und langfristig ausgerichtete Eigenkapitalpolitik zu führen. Das Eigenkapital beträgt über CHF 1.2 Mia. und übersteigt das gesetzliche Minimum sehr deutlich. Diese starke Substanz erhöht die Sicherheit und stärkt das Vertrauen in die Bank zusätzlich.