Finanzierungskosten

Wenn Sie sich mit dem Kauf eines Eigenheimes auseinandersetzen, treffen Sie unweigerlich auf viele Fachbegriffe, rechtliche Fragen, sowie auf viele unterschiedliche Finanzierungsprodukte. In einer persönlichen und umfassenden Beratung erläutern wir Ihnen auch die langfristigen finanziellen Auswirkungen mit den entsprechenden Chancen und Risiken eines Eigenheimkaufes.

Eigenmittel

Damit Ihr Eigenheim optimal finanziert ist

Die 20:80 Regel besagt, dass Sie Ihr Eigenheim zu 20% mit Eigenmitteln und zu 80% mit einem Produkt von uns finanzieren sollten.

Zu den Eigenmitteln zählen wir:

  • Liquide Vermögensteile (z.B. Guthaben auf Sparkonto)
  • Liquidierbare Vermögensteile (z.B. Wertschriften)
  • Guthaben aus der zweiten Säule (Pensionskasse, Freizügigkeitskonti)
  • Guthaben aus der dritten Säule (Sparen 3, Policen)
  • Lebensversicherungspolicen
  • gering belastete Grundstücke

Einkommen

Ihr neues Heim soll Sie nicht belasten.

Die 35-Prozent-Regel besagt, dass sämtliche Kosten des Wohneigentums für Zinsen, Rückzahlung und Nebenkosten (Elektrizität, Heizung, Wasser, Reparaturen usw.) nicht mehr als 35% Ihres Nettoeinkommens ausmachen sollten.

Je nach persönlicher Situation und Einkommen, kann von dieser Regel etwas abgewichen werden. Gerne analysieren wir Ihre persönliche Situation und beraten Sie bei der Suche nach einer optimalen Lösung.

  

Weitere Kosten

Welche Kosten kommen mit dem Kauf einer Immobilie auf Sie zu?

Beim Erwerb einer Immobilie fallen sehr unterschiedliche Kosten an. Mit dieser kurzen Übersicht zeigen wir Ihnen die möglichen Kosten auf.

Handänderungssteuern
Die Handänderungssteuer wurde im Kanton Schwyz per 31. Dezember 2008 abgeschafft.

Notariats- und Grundbuchgebühren
Die Kosten für die Erstellung und öffentliche Beurkundung des Kaufvertrages, den Eintrag im Grundbuch, etc., sind abhängig vom Objekt, vom Umfang der Verträge, etc.

Kreditsicherstellung
Die kreditgewährende Bank benötigt eine entsprechende Grundpfandsicherheit. Im Kanton Schwyz wird zu diesem Zweck ein Schuldbrief errichtet. Die Kosten des Schuldbriefes fallen beim zuständigen Grundbuchamt an und sind abhängig von der Höhe des Schuldbriefes und der Anzahl Eintragungen, die darin gemacht werden müssen. Bestehen auf der Kaufliegenschaft bereits Schuldbriefe, fallen diese Kosten nicht mehr an.

Unterhalt / Nebenkosten
Als Eigentümer müssen Sie für den Unterhalt und die Nebenkosten des Objektes selbst aufkommen. Nebst den üblichen Kosten für Strom, Wasser und Heizung, können auch Reparaturen nötig werden. Ausserdem muss das Gebäude versichert werden. Damit Sie diese Kosten decken können, rechnen wir mit 0,7% bis 1,0% des Kaufpreises (je nach Alter des Objektes).

Zinsen
Anstelle einer Miete bezahlen Sie neu Hypothekarzinsen. Diese sind abhängig von der Kredithöhe sowie vom gewählten Finanzierungsprodukt. Je nach Belehnungshöhe wird die Hypothek in eine I. und eine II. Hypothek aufgeteilt. Der Zinssatz der II. Hypothek liegt in der Regel 1% höher als derjenige der I. Hypothek.

Rückzahlung
Von den Schulden im Rahmen der II. Hypothek wird jährlich 1% der Kreditsumme zurückbezahlt. Diese Kosten fallen zwar an, sind jedoch als Ersparnisbildung zu betrachten, da sie die Verschuldung reduzieren.

Tragbarkeit
Tragbarkeitsberechung
Eigenkapital
Direkte und indirekte Amortisation
Vergleich 2. vs. 3. Säule

Zahlungsverkehr

Bankgeschäfte
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