FZ-Konto SZKB

Mit einem Freizügigkeitskonto bei der Freizügigkeitsstiftung der Schwyzer Kantonalbank können Sie vom günstigen Quellensteuertarif des Kantons Schwyz profitieren. Denn wenn Sie sich in der Schweiz definitiv abmelden und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, können Sie Ihr Freizügigkeitskapital unter Einhaltung der erforderlichen Formalitäten vorzeitig beziehen. Mit Wohnsitz im Ausland unterliegt dieser Kapitalbezug der Quellensteuer.

Verwendungszweck

  • Lösung für Freizügigkeitsgelder der 2. Säule

Geeignet für

  • Personen, die Freizügigkeitsgelder mit Wohnsitz Ausland beziehen möchten

Vorteile

  • Sitz der Stiftung in Schwyz: Quellensteuertarif Kanton Schwyz
  • Die Zinserträge sind während der Laufzeit verrechnungssteuerfrei
  • Das ersparte Kapital unterliegt nicht der Vermögenssteuer. Erst bei der Auszahlung wird es zu einem reduzierten Satz oder zum Quellensteuertarif besteuert.

Währung

CHF

Bankauszug

jährlich per 31.12.

Kontoabschluss

jährlich per 31.12.

Kontoführung

gemäss jeweils gültigem Kostenreglement

Rückzüge

  • frühestens 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Alters
  • bei anderem gesetlichen Barauszahlungsgrund wie beispielsweise endgültiges Verlassen der Schweiz. 

Beim Barauszahlungsgrund endgültiges Verlassen der Schweiz informieren wir Sie gerne über die nötigen Formalitäten bzw. zu beachtenden Punkte.

Zins
Vorzugszins
1.250 %

Gebühren

Spesen und Gebühren gemäss jeweils gültigem Kostenreglement

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