FZ-Konto Swisscanto
Bei einem Stellenwechsel muss Ihr Freizügigkeitsguthaben (2. Säule) an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen werden. Wenn Sie aber eine Arbeitspause einlegen (Weiterbildung, Auslandaufenthalt, aber auch Arbeitslosigkeit) oder als Selbstständigerwerbender auf eine Weiterversicherung verzichten wollen, ist diese Überweisung nicht möglich. In diesem Fall sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, das Vorsorgekapital auf ein Freizügigkeitskonto zu überweisen.
Vorteile
- Vermögenszuwachs dank attraktiven Zinsen.
- Die Zinserträge sind während der Laufzeit verrechnungs- und einkommenssteuerfrei.
- Das Kapital unterliegt nicht der Vermögenssteuer. Erst bei der Auszahlung wird es zu einem reduzierten Satz oder zum Quellensteuertarif besteuert.
- Möglichkeit des Wertpapiersparens.
Kontoabschluss
jährlich per 31.12.
