FZ-Konto Swisscanto

Bei einem Stellenwechsel muss Ihr Freizügigkeitsguthaben (2. Säule) an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen werden. Wenn Sie aber eine Arbeitspause einlegen (Weiterbildung, Auslandaufenthalt, aber auch Arbeitslosigkeit) oder als Selbstständigerwerbender auf eine Weiterversicherung verzichten wollen, ist diese Überweisung nicht möglich. In diesem Fall sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, das Vorsorgekapital auf ein Freizügigkeitskonto zu überweisen.

Vorteile

  • Vermögenszuwachs dank attraktiven Zinsen.
  • Die Zinserträge sind während der Laufzeit verrechnungs- und einkommenssteuerfrei.
  • Das Kapital unterliegt nicht der Vermögenssteuer. Erst bei der Auszahlung wird es zu einem reduzierten Satz oder zum Quellensteuertarif besteuert.
  • Möglichkeit des Wertpapiersparens.

Währung

CHF

Bankauszug

jährlich per 31.12.

Kontoabschluss

jährlich per 31.12.

Kontoführung

kostenlos

Rückzüge

  • frühestens 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Alters
  • bei voller Invalidität
  • bei vorzeitiger Auflösung (Überweisung an andere Freizügigkeitsstiftung oder Pensionskasse)
  • bei Vorliegen eines gesetzlichen Barauszahlungsgrundes
    • endgültiges Verlassen der Schweiz
    • Aufnahme selbständige Erwerbstätigkeit
    • Geringfügigkeit des Betrags

Bemerkungen

Sitz der Stiftung: Basel / Quellensteuertarif Kanton Basel-Stadt

Zusatzleistungen

Möglichkeit des Wertpapiersparens mit Swisscanto Anrechten

Zins
Vorzugszins
0.750 %

Gebühren

keine mit folgenden Ausnahmen:

Bezug für selbstbewohntes Wohneigentum

CHF 400.00

Depotgebühren bei Wertschriftensparen

0.75 Promille des investierten Vermögens pro Semester

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