Medienmitteilung
11. Oktober 2019
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SZKB zieht Schlussstrich

Die Schwyzer Kantonalbank wird das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz nicht an das Kantonsgericht weiterziehen.

Die Schwyzer Kantonalbank hat entschieden, dass sie das in den Medien kommentierte Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 9. September 2019 nicht an das Kantonsgericht weiterziehen wird. Obwohl die SZKB die Urteilsbegründung nicht in allen Punkten nachvollziehen kann, akzeptiert sie das Urteil. Die SZKB zieht einen Schlussstrich und will ihre Ressourcen für zukunftsträchtige Projekte einsetzen.

Mediensprecher
Mediensprecher

 

Matthias Zettel

Leiter Marketing & Kommunikation

 

Schwyzer Kantonalbank
Bahnhofstrasse 3
Postfach
6431 Schwyz

 

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