Sind Ihre QR-Rechnungen bereit für die neuen Adressvorgaben?
Ab dem 21. November 2025 gelten neue Regeln für QR-Rechnungen und Zahlungsaufträge. Wenn Sie selber Rechnungen ausstellen, stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssoftware und gespeicherten Adressen den neuen Anforderungen entsprechen, um Rückweisungen zu vermeiden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
QR-Rechnungen (ab 21. November 2025)
- Nur noch strukturierte Adressen (Adresstyp «S») im Swiss QR-Code erlaubt.
- Adressangaben müssen in einzelne Felder wie Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land aufgeteilt sein.
Zahlungsaufträge (ab 21. November 2026)
- Zahlungen mit unstrukturierten Adressen werden abgelehnt.
- Übergangsfrist für Inland- und Auslandzahlungen bis 21. November 2026.
Was Sie jetzt tun sollten
- Software-Update: Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware die neuen Anforderungen erfüllt.
- Adressprüfung: Kontrollieren Sie gespeicherte Adressen auf Vollständigkeit und Struktur.
- QR-Rechnungen anpassen: Stellen Sie sicher, dass Ihre QR-Rechnungen strukturierte Adressen enthalten.
- Daueraufträge aktualisieren: Ergänzen Sie fehlende Adressdaten bei bestehenden Daueraufträgen.
Wichtige Hinweise
- Zahlungen mit unstrukturierten Adressen werden ab dem 21. November 2026 abgelehnt.
- Für Lastschriftverfahren (LSV+ und BDD) sind unstrukturierte Adressen bis 30. September 2028 zulässig.
- QR-Rechnungen, die im E-Banking der SZKB erstellt werden, erfüllen bereits die neuen Vorgaben.
Häufige Fragen (FAQ)
Nutzen Sie das SIX QR-Validation Tool, um Ihre QR-Codes zu prüfen. Es zeigt an, ob alle Pflichtfelder korrekt und strukturiert erfasst sind.
- Pflichtfelder: Name, Postleitzahl, Ort, Land
- Optional: Strasse, Hausnummer
Nein, die Angabe ist optional. Wenn sie jedoch angegeben wird, muss sie vollständig und strukturiert sein.
Ja, die Adresse des Zahlungsempfängers ist immer erforderlich und muss vollständig und strukturiert sein.