Kunde scannt mit Smartphone eine QR-Rechnung Kunde scannt mit Smartphone eine QR-Rechnung Kunde scannt mit Smartphone eine QR-Rechnung

Strukturierte Adressen

Es gelten bald neue Regeln für QR-Rechnungen und Zahlungsaufträge.

Es gelten bald neue Regeln für QR-Rechnungen und Zahlungsaufträge.

Es gelten bald neue Regeln für QR-Rechnungen und Zahlungsaufträge.

Sind Ihre Zahlungsaufträge und QR-Rechnungen bereit für die neuen Adressvorgaben?

Schrittweise gelten neue Regeln für QR-Rechnungen und Zahlungsaufträge. Wenn Sie selber Rechnungen ausstellen, stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssoftware und gespeicherten Adressen den neuen Anforderungen entsprechen, um Rückweisungen zu vermeiden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

QR-Rechnungen (ab 21. November 2025)

  • Nur noch strukturierte Adressen (Adresstyp «S») im Swiss QR-Code erlaubt.
  • Adressangaben müssen in einzelne Felder wie Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land aufgeteilt sein.

Zahlungsaufträge (ab 14. November 2026)

  • Adressangaben müssen in den dafür vorgesehenen Feldern strukturiert eingeliefert werden. Mindestanforderung: Name, Ort und Land.
  • Zahlungen und Daueraufträge mit unstrukturierten Adressen werden nicht mehr verarbeitet.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Software-Update: Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware die neuen Anforderungen erfüllt.
    • Inskünftig wird nur noch die Version des internationalen Zahlungsstandards ISO 2022 (Version 2019/pain.001) unterstützt.
  2. Adressprüfung: Kontrollieren Sie gespeicherte Adressen auf Vollständigkeit und Struktur.
  3. QR-Rechnungen anpassen: Stellen Sie sicher, dass Ihre QR-Rechnungen strukturierte Adressen enthalten.
  4. Daueraufträge aktualisieren: Ergänzen Sie fehlende Adressdaten bei bestehenden Daueraufträgen.
  5. Fehlende Informationen anfordern: Fehlen Ihnen die notwendigen Adressinformationen, kontaktieren Sie bitte den Begünstigten und fordern die vollständigen Daten an.

Wichtige Hinweise

  • Zahlungen und Daueraufträge mit unstrukturierten Adressen werden ab dem 14. November 2026 abgelehnt.
  • Für Lastschriftverfahren (LSV+ und BDD) sind unstrukturierte Adressen bis 30. September 2028 zulässig.
  • QR-Rechnungen, die im E-Banking der SZKB erstellt oder durch SZKB gedruckt werden, erfüllen bereits die neuen Vorgaben.
  • Bei direkter Erfassung von Zahlungen und Daueraufträgen in Ihrem E-Banking oder Mobile Banking werden die Adressvorgaben bereits heute geprüft. Dort besteht kein Handlungsbedarf.

Häufige Fragen (FAQ)

Nutzen Sie das SIX QR-Validation Tool, um Ihre QR-Codes zu prüfen. Es zeigt an, ob alle Pflichtfelder korrekt und strukturiert erfasst sind.
  • Pflichtfelder: Name, Postleitzahl, Ort, Land
  • Optional: Strasse, Hausnummer
Nein, die Angabe ist optional. Wenn sie jedoch angegeben wird, muss sie vollständig und strukturiert sein.
Ja, die Adresse des Zahlungsempfängers ist immer erforderlich und muss vollständig und strukturiert sein.

Wenn Sie im E-Banking einen Dauerauftrag öffnen, der noch nicht in der strukturierten Form vorliegt, erhalten Sie automatisch eine Meldung. Diese informiert Sie, dass die Adresse automatisch an das neue Format angepasst wurde und fordert sie auf, diese noch zu kontrollieren.

So gehen Sie vor:

  • Meldung lesen und Angaben prüfen: Überprüfen Sie die angezeigten Felder sorgfältig und stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt sind.
  • Begünstigten bestätigen: Klicken Sie in das Feld des Begünstigten, um die Angaben mit «Empfänger/in Verwenden» zu bestätigen.
  • Änderungen speichern: Speichern Sie die aktualisierten Daten, damit der Dauerauftrag in der strukturierten Form vorliegt.

Sobald Sie diese Schritte abgeschlossen haben, ist Ihr Dauerauftrag erfolgreich angepasst.

  • Für Fragen zu Ihrer Buchhaltungssoftware (Updates, Versionen und neue Anforderungen) kontaktieren Sie Ihren Softwareanbieter. 
  • Für Fragen zu eingelieferten Zahlungen steht Ihnen unser Kundencenter +41 58 800 20 20 gerne zur Seite.