Erläuterungen zu Risikopolitik und Risikomanagement

Das Risikoprofil der SZKB präsentiert sich im Geschäftsjahr 2023 ähnlich wie in den Vorjahren.

Die Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) blieb im Berichtsjahr straff, jedoch führte der sinkende Inflationsdruck im Jahresverlauf zu rückläufigen Mittel- und Langfristzinsen und damit zu einer inversen Zinsstrukturkurve im Schweizer Franken. Trotz dieser Anomalie konnte sich die SZKB im Zinsdifferenzgeschäft behaupten. Sowohl die Liquiditätshaltung bei der SNB als auch der hohe Bestand an Rollover-Finanzierungen, deren Verzinsung sich an den kurzfristigen Renditen orientiert, beeinflussten die Erträge positiv. Demgegenüber führten höhere Sparzinsen sowie markante Umschichtungen von variablen in festverzinsliche Kundeneinlagen zu steigenden Zinsaufwänden. Die langfristig ausgerichtete Zinsrisikopositionierung der SZKB blieb unverändert.

Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Bilanzverkürzung wurde auch die Liquiditätshaltung bei der SNB innert Jahresfrist um rund CHF 1'572 Mio. reduziert, was sich in einer tieferen Liquiditätsquote (LCR) von 127.2% per 31. Dezember 2023 ausdrückt. Ferner hat das starke Hypothekarwachstum bei der Finanzierungsquote (NSFR) Spuren hinterlassen: Sie reduzierte sich in der Berichtsperiode um 7 Prozentpunkte auf 145%. Beide Kennzahlen notierten jedoch andauernd und deutlich über dem gesetzlichen Mindesterfordernis von 100%.

Die Immobilien- wie auch die Unternehmensfinanzierungen zeigten sich trotz den gestiegenen Finanzierungskosten robust. Dementsprechend verharrten die Kreditausfälle auf tiefem Niveau und die geringfügige Erhöhung der Wertberichtigungen und Rückstellungen ist vor allem auf das Ausleihungswachstum und die damit verbundene Zunahme der inhärenten Ausfallrisiken zurückzuführen. Trotz abnehmender Dynamik am Hypothekar- und Immobilienmarkt bleibt deren Verwundbarkeit hoch. Das überdurchschnittliche Wachstum im Finanzierungsgeschäft erfolgte selektiv, regional diversifiziert und ausschliesslich in guten bis sehr guten Schuldnerbonitäten (Rating 1 bis 5).

Die Dynamik bei den operationellen Risiken blieb hoch. Mit der fortschreitenden Digitalisierung des Geschäftsbetriebs verstärken sich die Abhängigkeiten sowohl von der eigenen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) als auch von externen Dienstleistern, dies bei einer unverändert hohen Bedrohungslage durch Cyber-Angriffe. Infolgedessen wurde das operationelle Risikorahmenwerk massgeblich weiterentwickelt, um die diesbezüglichen Risiken umfassend und systematisch zu steuern. Die Neuerungen sollen zum einen potenzielle Verluste aus operationellen Risiken mindern und zum andern einen resilienten Geschäftsbetrieb der SZKB gewährleisten.

Die laufenden Entwicklungen in Nachhaltigkeitsbelangen und die zunehmenden regulatorischen Erwartungen an Finanzinstitute erfordern eine proaktive Herangehensweise der SZKB zur Sicherung ihrer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität. In diesem Zusammenhang wurden Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in das Risikomanagement integriert. Nachhaltigkeitsrisiken werden indes nicht isoliert, sondern als einwirkende Risikotreiber auf die bestehenden Risikokategorien betrachtet. Mit einer umfassenden Bestandsaufnahme hat die SZKB die wesentlichen ESG-Risikotreiber identifiziert und die bedeutendsten ESG- und klimabezogenen Finanzrisiken abgeleitet. Bei den grössten Risiken wurden zusätzlich die finanziellen Auswirkungen mittels Szenarioanalysen beurteilt.

Die Risikobewirtschaftung zählt zu den Kernaufgaben der SZKB. Die Grundlage für das institutsweite Risikomanagement bildet die Risikopolitik des Bankrates. Sie umfasst die risikopolitischen Grundsätze sowie die Risikotoleranz und definiert die Vorgaben zur Identifikation, Einschätzung, Bewirtschaftung, Überwachung und Berichterstattung hinsichtlich der wesentlichen unternehmensweiten Risiken.

 

Die Hauptzielsetzung des Risikomanagements besteht in der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts und der Sicherung der ausgezeichneten Bonität und Reputation. Das Risikomanagement der SZKB beruht auf folgenden Grundsätzen:

  • Gewissenhafter Umgang mit Risiken
    Die Geschäftstätigkeit der SZKB basiert auf einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Risiken. Sie geht ausdrücklich Risiken ein, sofern diese in ihrem Ausmass abschätzbar sind und sie für ihre Risikonahme angemessen entschädigt wird. Geschäfte mit unausgewogenen Risiko-Rendite-Verhältnissen werden prinzipiell gemieden.
  • Integriertes Risikomanagement
    Das integrierte Risikomanagementsystem der SZKB umfasst eine Reihe von Methoden, Verfahren und Prozessen, die von technischen Vorkehrungen unterstützt werden und ein holistisches Verständnis der unternehmensweiten Risiken und Kontrollen unter Berücksichtigung der Geschäftsaktivitäten, Partner und ausgelagerten Aktivitäten erlauben.
  • Integrität und Risikokultur
    Die SZKB verpflichtet sich nachdrücklich zur Einhaltung von ethischen Grundsätzen, gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften und sonstigen relevanten Mindestanforderungen oder -standards. Die Bank bekennt sich zu Fairness im Geschäftsverkehr und möchte als vertrauensvolle Partnerin wahrgenommen werden.

Die Risikotoleranz besteht aus einem quantitativen Limitensystem sowie qualitativen Vorgaben des Bankrates und definiert das Niveau der inhärenten und residualen Risiken, welche die Bank unter Berücksichtigung angemessener risikomindernder Massnahmen über sämtliche relevanten Risikokategorien hinweg zu akzeptieren bereit ist.

Die SZKB unterscheidet bei den finanziellen Risiken zwischen Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken. Nicht-finanzielle Risiken umfassen operationelle und strategische Risiken. Nachhaltigkeitsrisiken werden als Risikotreiber, die auf die bestehenden Risikokategorien einwirken, betrachtet. Weitere Ausführungen dazu finden sich im Nachhaltigkeitsbericht.

Der Bankrat trägt die oberste Verantwortung für das Risikomanagement der SZKB. Hierzu erlässt er das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement und etabliert eine Kultur, die ethisches Verhalten und Rechenschaftspflicht fördert. Er bestimmt die Risikotoleranz und beaufsichtigt das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem. Der Bankrat wird quartalsweise über das Risikoprofil und die Einhaltung der Risikotoleranz informiert. Die Risikopolitik als Kernelement des Rahmenkonzepts wird jährlich auf deren Angemessenheit hin überprüft. Der Prüfungs- und der Risikoausschuss unterstützen den Bankrat bei seinen Aufsichts- und Kontrollaufgaben.

Die Geschäftsleitung setzt die risikopolitischen Vorgaben des Bankrates im operativen Geschäftsbetrieb um. Hierfür errichtet und unterhält sie wirksame Strukturen und robuste Prozesse sowohl zur Sicherstellung eines effektiven Risiko- und Kontrollumfelds als auch zur Sicherstellung von gesetzeskonformem und ethischem Verhalten der Organisation.

Als übergeordneten Organisationsrahmen für das Management von Risiken orientiert sich die SZKB am «Drei-Linien-Modell». Dieses Regelwerk umfasst die Gesamtheit aller Kontrollmechanismen und Prozesse innerhalb der drei Linien operative/ertragsorientierte Geschäftseinheiten (erste Linie), unabhängige Kontrollinstanzen (zweite Linie) und interne Revision (dritte Linie), um ein kontrolliertes und strukturiertes Eingehen von Risiken sicherzustellen.

Die Geschäftsleitung delegiert die Risikonahme mittels Richtlinien und Weisungen innerhalb klar definierter Vorgaben, Risikolimiten und Schwellenwerte an die operativen/ertragsorientierten Geschäftseinheiten. Sie verantworten die Identifikation, Beurteilung, Bewirtschaftung und Überwachung der eingegangenen Risiken. Bedarfsweise bestehen auch Kommissionen mit spezifischen Risikoaufgaben. Die Führungskräfte stellen die Einhaltung des Regelwerks sicher.

Die unabhängigen Kontrollinstanzen unterstehen organisatorisch dem Geschäftsbereichsleiter Finanz- und Risikomanagement. Sie bestehen aus der Risikokontrolle und der Compliance-Funktion und werden durch die Abteilung Sicherheit ergänzt, die vom Chief Information Security Officer (CISO) geführt wird. Ihre Aufgaben beinhalten die Risikoüberwachung, die Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorschriften sowie die periodische Risikoberichterstattung zuhanden der Bankleitung. Sie unterstützen die Organisation in Bezug auf Risikothemen und verantworten die Entwicklung, die Implementierung und die kontinuierliche Verbesserung der Risikomanagement- und Kontrollpraktiken zur Erreichung der Risikomanagementziele.

Die Aufgaben der internen Revision umfassen eine unabhängige, objektive Prüfungssicherheit und die Beratung bezüglich der Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance, der Compliance, des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems. Sie bewertet die Wirksamkeit der Risikomanagement- und Kontrollprozesse und prüft das operative Regelwerk sowohl auf Aktualität und Konformität als auch dessen Einhaltung durch die Organisation.

Die Risikoeigner bewerten im jährlichen Risk & Control Self Assessment (RCSA) ihre Risiken und Kontrollen und überprüfen die in der Risikobewirtschaftung eingesetzten Instrumente. Die Geschäftsleitung beurteilt im Rahmen der Risikoanalyse die unternehmensweiten aggregierten Risikopositionen mit einem besonderen Augenmerk auf das residuale Nettorisiko nach Kontrollen und Massnahmen. Der Bankrat überprüft die Risikoeinschätzungen und stimmt sie mit der Risikotoleranz ab. Durch die systematische Risikoanalyse stellt der Bankrat sicher, dass sämtliche wesentlichen Risiken erfasst, begrenzt und überwacht werden.

Die SZKB verpflichtet sich in ihren Geschäftsgrundsätzen zu einer dauerhaften Gewährleistung ihrer Risikotragfähigkeit. Das Konzept sieht vor, Verluste in einem üblichen Erwartungsrahmen aus dem laufenden Ergebnis decken zu können und Ereignisse mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit, aber einem hohen Verlustpotenzial (Stressszenario) durch die risikotragende Substanz abzudecken. Hierbei werden auf Basis von gestressten Risikoparametern (u.a. Preiseinbruch bei Immobilien, starke Zinsveränderungen) die finanziellen Auswirkungen auf die Erträge, die Liquidität und das Kapital simuliert. Die aktuellen Stressberechnungen bestätigen die Fähigkeit der Bank, potenzielle Verluste auch bei schwerwiegenden Verschlechterungen des Umfelds durch die risikotragende Substanz abdecken zu können. In diesem Zusammenhang wurden auch die Notfall- und Krisenpläne überprüft und durch den Bankrat genehmigt.

Das Kreditrisiko bezeichnet die Gefahr, dass eine Gegenpartei ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (Schuldner- und Emittentenrisiko) oder der Verwertungserlös der Sicherheiten den ausstehenden Schuldenbetrag nicht deckt (Sicherheitenrisiko).

Für die Kreditprüfung und -bewilligung (u.a. Beurteilung der Kreditwürdigkeit und -fähigkeit sowie Bewertung der Sicherheiten) auf Stufe Einzelkredit bestehen Vorgaben in der Risikopolitik, im Kredit- und Kompetenzreglement sowie in weiteren Ausführungsbestimmungen der Geschäftsleitung.

Die SZKB strebt durch Streuung nach Branchen, Objektarten, geografischer Lage und Kreditarten eine angemessene Diversifikation an. Kredite gewährt die Bank dort, wo sie den Markt und die Risiken einschätzen kann. Sie akquiriert bonitätsstarke Kundinnen und Kunden in der Deutschschweiz, wobei für Finanzierungen ausserhalb des Marktgebiets höhere Qualitätsanforderungen gelten.

Kreditrisiken werden mittels Limiten und Schwellenwerten, qualitativen Mindestanforderungen, Deckungsmargen und Vorgaben zur Risikostreuung begrenzt. Die Steuerung der Kreditrisiken auf Portfolioebene erfolgt durch die Kreditrisikokommission. Die Kreditrisiken werden durch die Risikokontrolle in verschiedenen Dimensionen erhoben, mit der Risikotoleranz abgestimmt und an die Bankleitung rapportiert. Die Berichterstattung bildet die Grundlage sowohl für die Risikoüberwachung und -steuerung auf Portfolioebene als auch das Festlegen der Rahmenbedingungen im Tagesgeschäft. Die Kreditrisikokommission überprüft auf Basis einer umfassenden Risikoanalyse jährlich den Risikoappetit für das Finanzierungsgeschäft und beantragt allfällige Anpassungen beim zuständigen Kompetenzträger.

 

Struktur und Veränderung der Kundenausleihungen

Der Anteil der Ausleihungen an private Haushalte beträgt 55% (Vorjahr 57%), wobei diese Kredite grossmehrheitlich hypothekarisch gedeckt sind. Die volumengewichtete durchschnittliche Belehnung des Verkehrswertes beträgt bei selbst genutzten Einfamilienhäusern 53% (Vorjahr 54%) und bei selbst genutztem Stockwerkeigentum 56% (Vorjahr 57%). Im kommerziellen Portfolio ist die SZKB breiter diversifiziert, wobei auch hier die Branche Grundstücks- und Wohnungswesen am stärksten vertreten ist.

Bei einem Ausleihungswachstum von 5.7% im Jahr 2023 legten die kommerziellen Kredite mit 9.3% deutlich stärker zu als diejenige an private Haushalte mit 2.9%.

Das Kreditvolumen der SZKB ist zu 95% grundpfandgesichert, wovon der überwiegende Teil aus selbst bewohnten Objekten und Renditeliegenschaften besteht.

 


Beurteilung des Schuldnerrisikos

Zur Messung und Steuerung des Schuldnerrisikos werden alle Gegenparteien im Kreditgeschäft nach ihrer Qualität mit einem etablierten Ratingsystem bewertet und in Bonitätskategorien eingestuft. Es bestehen folgende Ratingklassen:

Rating 1 bis 5 Geringeres Risiko
Rating 6 bis 8 Mittleres Risiko
Rating 9 bis 13 Erhöhtes Risiko
Rating 14 bis 15 Sehr hohes Risiko; mit Einzelwertberichtigungen

 

Bewertung der Sicherheiten
Bei der Kreditvergabe werden zur Risikobegrenzung Sicherheiten abzüglich einer im Kreditreglement festgelegten Marge als Deckung berücksichtigt. Die Werthaltigkeit der Sicherheiten wird in angemessenen Zeitabständen überprüft. Zur Bewertung von Grundpfandsicherheiten kommen anerkannte und auf die Objektart abgestimmte Schätzmethoden zum Einsatz (hedonische Modelle, Ertragswertverfahren oder Expertenschätzungen). Die verwendeten Modelle werden periodisch überprüft. Zur Bewertung der gefährdeten Forderungen werden Liquidationswerte ermittelt. Das Niederstwertprinzip gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg-Richtlinien) für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite wird angewendet.

Klumpenrisiken

Die SZKB berechnet nach den Vorschriften der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler allfällige Klumpenrisiken. Per 31. Dezember 2023 überschritt wie im Vorjahr eine Position 10% der verfügbaren Eigenmittel gemäss der geltenden Definition.

Zusätzlich wird das Risiko beschränkt, indem sich die Bank interne Grenzwerte setzt. Das Kreditvolumen der zehn grössten Schuldner belief sich per Ende 2023 auf CHF 1'740 Mio. oder 8.3% aller Kreditlimiten (Vorjahr CHF 1'671 Mio. bzw. 8.3%).

Wertberichtigungen und Rückstellungen, gefährdete Forderungen

Die SZKB identifiziert die Ausfallrisiken ihrer Positionen durch eine risikoorientierte, laufende Kreditüberwachung (Frühwarnindikatoren, Werthaltigkeit der Sicherheiten, Ausstände usw.), bei gerateten Firmenkunden über das jährlich zu aktualisierende Kundenrating sowie bei Wiedervorlage der Kredite (abhängig von Rating, Deckung usw.). Im ergänzenden Früherkennungsprozess werden Positionen mit potenziell erhöhten Ausfallrisiken identifiziert und einer vertieften Beurteilung unterzogen. Wo nötig werden weitere Massnahmen festgelegt, um die Risiken für die Bank frühzeitig zu minimieren.

Erkennbare Ausfallrisiken, die sich auf einzelne Schuldner (Rating 14 und 15) beziehen, werden einzelwertberichtigt. Die SZKB verfolgt unter Berücksichtigung der Rechnungslegung nach «True and Fair View» und der Richtlinien zu den Rechnungslegungsvorschriften eine Politik der vorsichtigen Bewertung. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen werden aufgrund des Kreditengagements abzüglich des erwarteten Liquidationserlöses der systematisch bewerteten Deckung festgelegt. Bei diesen Kreditpositionen wird eine individuelle Strategie mit Massnahmen und Meilensteinen festgelegt.

Bei den Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken handelt es sich um Wertberichtigungen für noch nicht eingetretene Verluste, die sich nicht konkreten Einzelschuldnern zuweisen lassen und deshalb pauschal zurückgestellt werden. Die Ermittlung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf den Forderungen gegenüber Banken, Kundenausleihungen, Schuldtiteln in Finanzanlagen, Kautionen, verbindlichen Zusagen und Ablöseversprechen erfolgt mit einheitlichen, nach Ratingklassen abgestuften Pauschalsätzen (siehe Grafik «Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken»), die durch den Prüfungsausschuss festgelegt werden.

 

Die Höhe der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken wird nach der folgenden Methode berechnet:

Bilanzposition Ansatz
Kundenausleihungen Kreditlimite × Pauschalansatz nach Ratingklasse SZKB
Kautionen, verbindliche Zusagen und Ablöseversprechen Benützung × Pauschalansatz nach Ratingklasse SZKB
Forderungen gegenüber Banken Benützung × Pauschalansatz nach Ratingklasse
Schuldtitel in Finanzanlagen Buchwert × Pauschalansatz nach Ratingklasse

 

Für Forderungen gegenüber Banken und Schuldtitel in Finanzanlagen werden die externen Ratings in die bankeigenen Ratingklassen umgerechnet. Für Wechsel und Akkreditive wird aufgrund der geringfügigen Beträge auf eine Berechnung für Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken verzichtet. Die angewendeten Pauschalsätze basieren auf langjährigen Erfahrungswerten.

Wenn die Neubildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen zu Lasten der Erfolgsrechnung grösser ist als das Doppelte der Kreditausfall-Standardrisikokosten, können Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken aufgelöst werden. Per 31. Dezember 2023 lag dieser Schwellenwert bei CHF 39.5 Mio. Die SZKB ermittelt die Kreditausfall-Standardrisikokosten unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit sowie des Verlustrisikos der Sicherheiten der einzelnen Kredite.

Für die Auflösung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken werden zuerst die Pauschalsätze der besten Ratingklassen beansprucht und deren Wiederaufbau ausgesetzt. Eine mögliche Unterdeckung (Differenz vom aktuellen Bestand zum Soll-Bestand) wird in der Grafik «Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken» ausgewiesen. Per 31. Dezember 2023 besteht keine Unterdeckung. Mit den ausgewiesenen Pauschalsätzen ist der Soll-Bestand an Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken erreicht.

Der Wiederaufbau an Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken erfolgt innerhalb von fünf Jahren nach dem Ende einer Krise. Das Ende einer Krise definiert sich als das zweite aufeinanderfolgende Jahr, in dem die Neubildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen tiefer ist als die Kreditausfall-Standardrisikokosten der Bank, die sich per 31. Dezember 2023 auf CHF 19.8 Mio. belaufen. Die Verwendung und der Wiederaufbau sowie die Festlegung der Parameter sind in der Kompetenz des Prüfungsausschusses. Der Wiederaufbau fliesst in die Mehrjahres- und Kapitalplanung der Bank ein.

Die SZKB verfügt mit den Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken und den Reserven für allgemeine Bankrisiken über ein starkes finanzielles Polster, um negative Auswirkungen von wirtschaftlichen Entwicklungen tragen zu können. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken wachsen dank anhaltenden Portfolioverbesserungen unterproportional zum Volumenwachstum. Die Ausfallrisiken aus gefährdeten Forderungen (Einzelwertberichtigungen) entwickelten sich dank Positionsbereinigungen leicht rückläufig, während die nominellen gefährdeten Forderungen auf tiefem Niveau zugenommen haben.

 

Bewilligung von Krediten mit Ausnahmen (Exceptions-to-Policy, EtP)

Im Rahmen der Kreditprüfung wird neben der Bonitätsbeurteilung geprüft, ob die bankinternen Regeln zur kalkulatorischen Tragbarkeit, Belehnung und Amortisation eingehalten sind. Sind die Regeln verletzt (EtP), wird die Kreditgewährung durch das Credit Office beurteilt und im Rahmen des Kompetenzreglements entschieden. Zur Steuerung des Anteils der EtP im Neugeschäft setzt sich die SZKB Limiten und Schwellenwerte. Die SBVg-Richtlinien betreffend die Mindestanforderungen im Hypothekargeschäft werden angewandt.

Interbankengeschäft und Kontrahentenrisiken

Für Ausleihungen an andere Banken (Interbankengeschäft) erlässt die Geschäftsleitung ein Limitensystem und überprüft dieses mindestens jährlich. Sowohl die Auswahl als auch die Festlegung des maximalen Engagements pro Gegenpartei orientieren sich an deren Bonität und unter Berücksichtigung einer angemessenen Diversifikation auf Portfolioebene.

Das Kontrahentenrisiko aus offenen, nicht börsengehandelten Derivatgeschäften (OTC) wird durch den täglichen Ausgleich von Sicherheiten begrenzt.

Länderrisiken werden durch ein Limitensystem gesteuert. Durch die starke Fokussierung der SZKB auf den Heimmarkt sind die Auslandpositionen mit 2.3% der Bilanzaktiven sehr gering (Vorjahr 1.3%). Das Gesetz über die Schwyzer Kantonalbank erlaubt Auslandaktiven von maximal 5% der Bilanzsumme. 96.4% der Auslandengagements sind in Ländern mit der höchsten Bonität investiert.

Als Marktrisiko bezeichnet man das Risiko finanzieller Verluste aufgrund von Veränderungen der Marktpreise wie beispielsweise Aktien- und Wechselkurse, Zinssätze oder Rohstoffpreise.

Marktrisiken im Bankenbuch

Das Zinsdifferenzgeschäft ist die Hauptertragsquelle der SZKB. Der Bewirtschaftung der damit verbundenen Zinsänderungsrisiken im Asset & Liability Management (ALM) wird deshalb eine zentrale Bedeutung beigemessen. Das Zinsänderungsrisiko umfasst das Risiko, dass sich Veränderungen der Marktzinssätze nachteilig auf die gegenwärtige und künftige Finanzlage der Bank auswirken können. Die Steuerung der Zinsänderungsrisiken erfolgt durch die ALM-Kommission (ALCO), die monatlich tagt. Sie beurteilt die Risikolage sowohl unter einer Barwert- als auch unter einer Ertragsperspektive. Nebst einer stichtagsbezogenen statischen Betrachtung des Zinsänderungsrisikos werden regelmässig dynamische Ertragssimulationen sowie Szenarioanalysen und Stresstests durchgeführt.

 

Die Barwertänderung der Eigenmittel (ΔEVE) wird sowohl anhand von internen Szenarien als auch den von der FINMA vorgegebenen sechs Standard-Zinsschockszenarien ermittelt. Diese Kennzahl drückt aus, wie stark sich der Wert des Eigenkapitals bei einem instantanen Schock der Zinsstrukturkurve in einem bestimmten Szenario verändert.


Szenario Veränderung Zinsstrukturkurve
Parallel Up Parallele Verschiebung nach oben (+150 Bp)
Parallel Down Parallele Verschiebung nach unten (–150 Bp)
Steepener Kurzfristige Zinssätze sinken (–97 Bp) und langfristige Zinssätze steigen (+90 Bp)
Flattener Kurzfristige Zinssätze steigen (+120 Bp) und langfristige Zinssätze sinken (–60 Bp)
Short Up Kurzfristige Zinssätze steigen (+150 Bp)
Short Down Kurzfristige Zinssätze sinken (–150 Bp)

Die absolut betrachtete maximale Barwertänderung resultiert aus dem Szenario «Parallel Up» und beträgt –7.1% per 31. Dezember 2023 (Vorjahr –4.5%).

Ergänzt wird die Barwertänderung der Eigenmittel (∆EVE) um laufzeitbezogene Sensitivitätskennzahlen (Key-Rate-Duration). Diese Key-Rate-Duration misst die Veränderung des Eigenkapitals gegenüber einer Verschiebung der Zinskurve im jeweiligen Laufzeitenband.

Die Steuerung der Key-Rate-Duration in den jeweiligen Laufzeiten erfolgt über gezielte bilanzielle Transaktionen (Pfandbriefe, Obligationsanleihen) und derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps). Die im Rahmen des Bilanzstrukturmanagements eingegangenen derivativen Finanzin­strumente dienen vollumfänglich zur Absicherung bzw. zur Umsetzung des strategischen Zinsrisikoprofils und werden dementsprechend unter Hedge-Accounting verbucht (siehe auch nachfolgender Abschnitt «Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge-Accounting»).

Die strategische Zinsrisikosteuerung orientiert sich an einer zehnjährigen Benchmark-Strategie. Durch die gleichmässige, rollierende Eigenkapitalanlage wird der Zinserfolg langfristig optimiert und stabilisiert.

Das Währungsrisiko im Bankenbuch wird in engem Zusammenhang mit dem Zinsrisiko aktiv bewirtschaftet. Die SZKB wendet hierbei eine konservative Risikostrategie an und führt keine materiellen Währungsrisiken.

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge-Accounting

Derivative Finanzinstrumente werden zu Handels- und Absicherungszwecken eingesetzt. Es wird sowohl mit standardisierten als auch mit OTC-Instrumenten auf eigene und auf Kundenrechnung gehandelt, dies vor allem in Instrumenten für Zinsen, Währungen/Edelmetalle und Beteiligungstitel/Indices. Mit Kreditderivaten wird kein Handel betrieben. Derivative Finanzinstrumente werden von der Bank im Rahmen des Risikomanagements hauptsächlich zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken (inklusive Risiken aus künftigen Transaktionen) eingesetzt. Absicherungsgeschäfte werden ausschliesslich mit externen Gegenparteien abgeschlossen.

Die SZKB setzt Hedge-Accounting ausschliesslich im Zusammenhang mit den folgenden Geschäftsarten ein:


Grundgeschäft Absicherungsgeschäft
Zinsänderungsrisiken aus zinssensitiven Forderungen und Verpflichtungen im Bankenbuch Zinsswaps

Die zinssensitiven Positionen im Bankenbuch werden in verschiedenen Zinsbindungsbändern pro Währung gruppiert und mittels Makro-Hedges abgesichert.

Zum Zeitpunkt, zu dem eine Absicherungsbeziehung eingegangen wird, dokumentiert die Bank die Beziehung zwischen Absicherungsinstrument und gesichertem Grundgeschäft. Sie dokumentiert unter anderem die Risikomanagementziele und -strategie für die Absicherungstransaktion und die Methoden zur Beurteilung der Wirksamkeit (Effektivität) der Sicherungsbeziehung. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäft wird im Rahmen der Effektivitätstests laufend prospektiv beurteilt, indem u.a. die gegenläufige Wertentwicklung und deren Korrelation beobachtet werden.

Eine Absicherung gilt als in hohem Masse wirksam, wenn im Wesentlichen die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Die Absicherung wird sowohl beim erstmaligen Einsatz als auch während der Laufzeit als in hohem Masse wirksam eingeschätzt.
  • Zwischen Grund- und Absicherungsgeschäft besteht ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang.
  • Die Wertänderungen von Grundgeschäft und Absicherungstransaktion sind im Hinblick auf das abgesicherte Risiko gegenläufig.
  • Die tatsächlichen Ergebnisse der Absicherung liegen innerhalb angemessener Bandbreiten.

Sobald eine Absicherungstransaktion die Kriterien der Effektivität nicht mehr erfüllt, wird sie einem Handelsgeschäft gleichgestellt und der Effekt aus dem unwirksamen Teil über die Position Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option verbucht. In der Erfolgsrechnung 2023 sind keine Auswirkungen aus der Ineffektivität von Absicherungstransaktionen zu verzeichnen.

Marktrisiken im Handelsbuch

Bei der Steuerung der Marktrisiken im Handelsbuch gelangt entsprechend der Eigenmittelverordnung eine täglich überwachte Volumenlimite im Rahmen der De-Minimis-Regelung zur Anwendung. Im Handelsbuch werden auch die residualen Fremdwährungs- und Edelmetallrisiken aus dem Bankenbuch ausgewiesen.

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger negativen Auswirkungen mangels Liquidität. Hinsichtlich der zeitlichen Dimension wird zwischen taktischer Liquidität (kurzfristig) und struktureller Liquidität (mittel- bis langfristig) unterschieden.

Die Steuerung des strukturellen Liquiditätsrisikos und die damit verbundene Überwachung der Limitensysteme und Frühwarnindikatoren erfolgen durch die ALM-Kommission (ALCO). Darunter fällt auch die Bewirtschaftung des Liquiditätspuffers, der zu einem bedeutenden Teil aus bonitätsstarken Zinstiteln in den Finanzanlagen besteht. Sowohl die taktische Liquidität im Tagesgeschäft als auch der kontinuierliche Zugang zum Geld- und Kapitalmarkt wird durch die Handelsabteilung der SZKB sichergestellt.

Zentrale Elemente zur Liquiditätssteuerung, wie qualitative oder quantitative Aussagen zur Risikotoleranz und wesentliche Limiten, sind in der Risikopolitik definiert. Daraus leitet sich das operative Liquiditätsrisikomanagement der SZKB ab: Hierzu zählen periodische Liquiditätsübersichten, Analysen des Liquiditätspuffers sowie Liquiditätsstresstests mit einem daraus abgeleiteten Notfallkonzept für Liquiditätskrisen.

Die gesetzlichen Anforderungen an die Liquiditätshaltung umfassen nebst den Mindestreservepflichten die Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) für die kurzfristige Liquidität und die Finanzierungsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) für die strukturelle Liquidität. Die Liquiditätsquote entspricht dem Quotienten aus dem Bestand an qualitativ hochwertigen liquiden Aktiva (Zähler) und dem Wert des erwarteten Nettomittelabflusses in einem 30-tägigen Stressszenario (Nenner). Mit einer Quote von 127.2% per 31. Dezember 2023 (Vorjahr 164.0%) übertrifft die SZKB die gesetzliche Mindestanforderung von 100%. Die Finanzierungsquote entspricht dem Verhältnis aus verfügbaren stabilen Refinanzierungsmitteln (Zähler) und erforderlicher stabiler Finanzierung aus dem Aktivgeschäft (Nenner). Auch sie liegt mit 145% per 31. Dezember 2023 (Vorjahr 152%) deutlich über dem Mindesterfordernis von 100%.

Das operationelle Risiko bezeichnet die Gefahr von negativen Auswirkungen, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen oder Systemen, des unangemessenen Handelns von Menschen oder der durch sie begangene Fehler, oder infolge von externen Ereignissen eintreten. Dies beinhaltet sowohl direkte finanzielle Verluste als auch indirekte Schadensdimensionen wie negative Auswirkungen auf die Reputation, ein möglicher Vertrauensverlust und Kundenabwanderung oder nachteilige regulatorische und marktbezogene Auswirkungen. Strategische Risiken sind nicht Bestandteil der operationellen Risiken.

Die Risikoeigner identifizieren, beurteilen und begrenzen operationelle Risiken laufend, um mögliche Schäden und Verluste gering zu halten. Sie dokumentieren die wesentlichen operationellen Risiken und die darauf aufbauenden Kontrollen und beurteilen sie periodisch hinsichtlich der inhärenten und residualen Auswirkungen. Die unabhängigen Kontrollinstanzen beurteilen und dokumentieren die Effektivität von Schlüsselkontrollen in zeitlich angemessenen Abständen. Zur Beurteilung des Risikoverlaufs und zur Erkennung von Schwachstellen oder Problemfeldern führt die SZKB im Jahr 2024 ein unternehmensweites Ereignismanagement ein. Dabei werden Ursachen und Auswirkungen risikoorientiert analysiert und zweckmässige Massnahmen abgeleitet.

Die Beurteilung der operationellen Risiken erfolgt in erster Linie durch die beiden Instrumente Verlustdatensammlung (Ex-post-Betrachtung) und Risikobeurteilung unter Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeit und erwartetem Schadensausmass (Ex-ante-Betrachtung). Die Verlustdatensammlung zeigt für das Geschäftsjahr 2023 insgesamt 30 relevante Schadenfälle mit einem Gesamtschaden in Höhe von CHF 0.39 Mio. (Vorjahr 29 Ereignisse bzw. CHF 0.1 Mio.).

Informationssicherheitsrisiken

Zum Schutz aller kunden-, personen- und geschäftsbezogenen Informationen betreibt die SZKB ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach anerkannten Standards und Normen. Sowohl Mitarbeitende wie auch Führungskräfte werden zur Förderung eines ausgeprägten Sicherheitsbewusstseins hinsichtlich der Informationssicherheitsrisiken kontinuierlich sensibilisiert und geschult.

Betriebskontinuitätsrisiken

Die SZKB unterhält wirtschaftlich angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Sicherstellung der Betriebskontinuität wie auch zur raschen Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs bei Störungen oder Unterbrechungen. Das Business Continuity Management (BCM) evaluiert im Rahmen der jährlichen Business Impact Analyse (BIA) die kritischen Abteilungen sowie deren Geschäftsprozesse und notwendigen Ressourcen und überwacht das Vorhandensein und die periodische Überprüfung von Notfallplänen. Die für die Krisenbewältigung zuständige Krisenorganisation wird regelmässig geschult und getestet.

Zur Sicherstellung der operationellen Resilienz wurden bei der SZKB zwei kritische Funktionen identifiziert und deren maximal tolerierbare Ausfallzeit festgelegt.

Drittparteirisiken

Die Steuerung der Drittparteirisiken erfolgt durch ein wirksames dokumentiertes Partnermanagement mit eindeutigen Aufgaben, Rollen und Verantwortlichkeiten. Dieses umfasst die Prozesse für die risikoorientierte initiale Bewilligung sowie die periodische Beurteilung von Partnerbeziehungen. Bei FINMA-relevanten Auslagerungen (Outsourcings) werden die ISAE-3402-Berichte bei der akkreditierten Revisionsgesellschaft jährlich eingefordert, geprüft und bedarfsweise Massnahmen ergriffen.

Physische Sicherheitsrisiken

Die SZKB gewährleistet die physische Sicherheit innerhalb der Organisation durch die Planung und Umsetzung von baulichen, technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen. Die Geschäftsleitung ernennt hierfür einen Sicherheitsbeauftragten (SIBE), der für die physische Sicherheit und die diesbezüglichen Risiken und Kontrollen sowie für die Ernennung und Ausbildung der dezentralen Sicherheitsverantwortlichen (SIVE) zuständig ist.

Compliance- und Rechtsrisiken

Die SZKB fordert von sämtlichen Mitarbeitenden und Führungskräften ein regelkonformes, integres Verhalten und fördert eine starke Compliance-Kultur durch eine aktive Kommunikation und Schulung der erwarteten Verhaltensmassstäbe, eine konsequente Führung und eine angemessene Sanktionierung von nicht-konformem Verhalten. Der Bankrat und die Geschäftsleitung erlassen hierzu wirksame Governance- und Kontrollstrukturen, um rechtswidrige Verhaltensweisen und Handlungen zu erkennen und diese zu bekämpfen.

Das IKS umfasst die Gesamtheit der Kontrollstrukturen und -prozesse, die auf allen Ebenen des Instituts die Grundlage für die Erreichung der geschäftspolitischen Ziele und für einen ordnungsgemässen Geschäftsbetrieb bilden. Dabei beinhaltet das IKS nicht nur Aktivitäten der nachträglichen Kontrolle, sondern auch solche der Planung und Steuerung. Die Geschäftsleitung erlässt die aufbau- und ablauforganisatorischen Massnahmen zur Sicherstellung eines funktionsfähigen IKS. Die Durchführung der Kontrolltätigkeiten wird regelmässig zuhanden der Risikokontrolle bestätigt und der Geschäftsleitung, dem Risikoausschuss und dem Bankrat zur Kenntnis gebracht.

Die Compliance-Funktion stellt sicher, dass die Beziehungen zwischen Kundschaft, Bank, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden grundsätzlich frei von Interessenkonflikten sind und die Geschäfte in einer Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens abgewickelt werden. Zur Unterstützung der Geschäftsleitung und der Mitarbeitenden bei der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Reglementen und Ausführungsbestimmungen besteht eine Compliance-Organisation, deren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten auf Weisungsebene geregelt sind.

Die SZKB ist im Rahmen der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Liquiditätsverordnung (LiqV) bzw. der Offenlegungsvorschriften gemäss FINMA-RS 2016/1 «Offenlegung – Banken» verpflichtet, zusätzliche Informationen zu den Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen offenzulegen. Dabei macht die SZKB von ihrem Recht Gebrauch, die Informationen auf ihrer Website www.szkb.ch offenzulegen. Interessierte Kreise sind eingeladen, diese Möglichkeit zu nutzen.