2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor

Relevanz des Themas für die SZKB und Zielsetzung

Die Beachtung und Einhaltung der «Regulatorischen Compliance» sowie die Sicherstellung eines für die Verhältnisse der SZKB risikoadäquaten «Gesunden Wachstums» ist Voraussetzung und Fundament für eine einwandfreie und gute «Reputation» der SZKB in der Stossrichtung verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor. Eine unzureichende Beachtung könnte zu Reputationsschäden, Sanktionen (wie Bussen, Schadensersatzforderungen oder Haftpflichtansprüchen), Marktanteilsverlusten und volkswirtschaftlichen Schäden für den Kanton Schwyz als Eigentümer der SZKB führen.

Managementansatz

Die Grundwerte für eine erfolgreiche und korrekte Geschäftstätigkeit der SZKB sind in dem von Bankrat der SZKB erlassenen «Verhaltenskodex der Schwyzer Kantonalbank» festgehalten, der für ihre Organe und alle Mitarbeitenden gilt. Der Verhaltenskodex ist allen Mitarbeitenden im In­tranet zugänglich und auf der Website www.szkb.ch publiziert. Er enthält Aussagen zur Einhaltung von Vorschriften und verantwortungsvollem Handeln, zu Integrität, Fairness und Professionalität im Umgang mit internen und externen Partnern (inklusive der Vermeidung von Interessenkonflikten), zur Nachhaltigkeit, zum Risikoverhalten und zum Whistleblowing.

Detailbestimmungen zum Verhaltenskodex sind in bankinternen Reglementen oder Weisungen festgehalten. Die Reglemente werden vom Bankrat, die Weisungen von der Geschäftsleitung der SZKB erlassen.

Die SZKB akzeptiert von ihren Mitarbeitenden weder gesetzeswidriges Verhalten noch Verstösse gegen die internen Regularien. Durch Prüfungen und Kontrollen der Vorgesetzten und Second-Line-Stellen (insbesondere durch das Risk-Management und die Compliance-Funktion) sowie durch den risikobasierten Ansatz der in- und externen Revision (PricewaterhouseCoopers) wird sichergestellt, dass die Vorgaben eingehalten werden.

Wesentliche Massnahmen:

  • Regulatorische Compliance
  • Interessenkonflikte
  • Whistleblowing
  • Steuern

Regulatorische Compliance

Der öffentlich publizierte «Verhaltenskodex der SZKB» hält hinsichtlich regulatorischer Compliance folgende Grundsätze fest: «Die SZKB hält sich an alle geltenden Gesetze, Richtlinien und Vorschriften. Organe und Mitarbeitende der SZKB verpflichten sich diesbezüglich zu vorbildlichem Verhalten und gewissenhaftem, sorgfältigem Handeln.»

In diesem Zusammenhang bestehen zahlreiche Weisungen und Arbeitsanleitungen, die alle SZKB-Mitarbeitenden einzuhalten haben. Insbesondere gilt dies in den Bereichen Bekämpfung der Geldwäscherei, Sorgfaltspflichten (sowohl beim Eingehen als auch in der Führung von Geschäftsbeziehungen), Umgang mit Interessenkonflikten, Einhaltung der Marktverhaltensregeln sowie Compliance.

Die SZKB hält sich an die auf ihrer Website publizierten Prinzipien der Wolfsberg-Gruppe, welche sich zum Ziel gesetzt hat, Rahmenbedingungen und Leitlinien für das Management von Risiken im Zusammenhang mit Finanzkriminalität zu entwickeln. Die Anwendung des Wolfsberg Questionnaire ermöglicht der SZKB, die Massnahmen ihrer Partnerbanken zur Verhinderung von Geldwäscherei, insbesondere im Hinblick auf die Bereiche «Know Your Customer» und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, einzuschätzen.

Für die Unterstützung der Korruptions- und Geldwäschereibekämpfung verwendet die SZKB die weltweit eingesetzten Datenbanken von World-Check und Dow Jones, um politisch exponierte Personen, Personen und Organisationen mit erhöhtem Risiko sowie finanzielle, regulatorische und Reputationsrisiken zu identifizieren. Diese Datenbanken kommen bei der Überprüfung sowohl von Transaktionen als auch von bestehenden und neuen Kundinnen und Kunden zur Anwendung. Wird ein potenzieller Bezug zu einem kritischen Sachverhalt, insbesondere im Zusammenhang mit Geldwäscherei, Terrorismus, Drogenhandel, Korruption, Waffen- oder Menschenhandel oder anderen Straftatbeständen der schweizerischen Strafrechtsgesetzgebung festgestellt, so werden die erforderlichen Massnahmen, beispielsweise eine Meldung an die zuständige Behörde, gemäss der geltenden Geldwäscherei- respektive Embargo-Gesetzgebung veranlasst.

Für die Erkennung der vorgenannten Risiken bei der primär lokalen Kundschaft in und um den Kanton Schwyz wird zudem auf die lokalen Medien, lokale Mitteilungen und Berichte von Polizei und staatlichen Justizorganen abgestellt.

Alle Mitarbeitenden der SZKB absolvieren jährliche Schulungen zu Themen der Regulierung (wie Geldwäscherei-Bekämpfung, Sorgfaltspflichten, FATCA etc.), des guten Geschäftsgebarens (Corporate Governance) und deren ethischen Implikationen.

Interessenkonflikte

Die SZKB hat in ihrem öffentlich publizierten «Verhaltenskodex» festgehalten, dass Interessenkonflikte vermieden werden sollen und es Organen und Mitarbeitenden der SZKB untersagt ist, einen unberechtigten persönlichen Nutzen aus Geschäftschancen zu ziehen, die sich durch die Nutzung von Unternehmenseigentum, -informationen oder aufgrund ihrer Stellung innerhalb der SZKB bieten. Auf ihrer Website informiert die SZKB über Arten, Umgang sowie Massnahmen zur Verminderung von Interessenkonflikten. Sie hält dabei fest, dass sie über weitergehende bankinterne Regeln und Prozesse verfügt. Diese sind im «Reglement zum Umgang mit Interessenkonflikten» und im «Personalreglement» enthalten, die beide vom Bankrat erlassen wurden. Die Reglemente stehen allen Mitarbeitenden im Intranet zur Verfügung und gelten auf allen Stufen und in allen Geschäftsbereichen der SZKB.

Whistleblowing

Die SZKB hat eine Meldestelle, welcher Mitarbeitende oder Dritte (Kundinnen und Kunden, Lieferanten usw.) zu jeder Zeit per E-Mail oder schriftlich Hinweise auf ein allfälliges Fehlverhalten geben können. Informationen hierzu sind öffentlich auf www.szkb.ch publiziert.

Hinweise sind auch anonym möglich und werden – soweit keine gesetzliche Auskunftspflichten bestehen – vertraulich behandelt. Die SZKB schützt hinweisgebende Mitarbeitende vor entsprechenden Sanktionen, sofern der Hinweis in gutem Glauben erfolgte. Die Behandlung eingegangener Hinweise richtet sich nach dem vom Bankrat der SZKB erlassenen «Whistleblowing-Reglement», welches allen Mitarbeitenden im Intranet zugänglich gemacht ist.

Steuern

Die SZKB ist Mitglied der Schweizerischen Bankiervereinigung und berücksichtigt die sich aus der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken ergebenden Pflichten. Detailbestimmungen sind in verbindlichen Weisungen festgehalten.

Die SZKB erbringt keine Steuerberatungsdienstleistungen. Die Kundinnen und Kunden werden im Hinblick auf das Vorliegen qualifizierter Steuervergehen und auf ihre Angaben zur Steuerkonformität überprüft. Die SZKB hält den FATCA-Status «Registered Deemed Compliant FFI – Local FFI» und setzt die diesbezüglichen restriktiven FATCA-Regeln konsequent und in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen spezialisierten Beratungsunternehmen um.

Die SZKB ist als eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts von direkten Gewinn- und Kapitalsteuern auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinden befreit. Die Verzinsung des vom Kanton Schwyz zur Verfügung gestellten Dotationskapitals und die Abgeltung der Staatsgarantie richten sich nach den Vorgaben des öffentlich publizierten Gesetzes über die Schwyzer Kantonalbank.

Beurteilung der Effektivität

2023 hat sich die SZKB mit den Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich auseinandergesetzt. Dazu wurden insbesondere

  • die Aufgabenverteilung innerhalb der SZKB und das Investmentcontrolling überprüft;
  • Mögliche Greenwashingrisiken identifiziert (ein entsprechendes Greenwashing-Framework ist in Erarbeitung);
  • Die neuen Selbstregulierungsrichtlinien der SBVg umgesetzt.

Der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei (fedpol) wurden im Berichtsjahr vereinzelte Fälle mit Verdacht auf Geldwäscherei im Sinne des Geldwäschereigesetzes gemeldet.

Im Berichtsjahr 2023 ging (wie im Vorjahr) keine Meldung bei der Whistleblowing-Stelle ein.

Im Berichtsjahr mussten (wie im Vorjahr) keine Meldungen oder Massnahmen betreffend unversteuerte Kundengelder ergriffen werden.

Der SZKB wurden 2023 (wie im Vorjahr) keine Bussgelder oder anderweitige nicht monetäre Sanktionen aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften (generell, aber insbesondere auch nicht im sozialen oder wirtschaftlichen Bereich) auferlegt.

Die SZKB betrachtet gestützt auf die getroffenen Massnahmen die «Regulatorische Compliance» als erfüllt und «Gesundes Wachstum» sowie «Reputation» als sichergestellt.

Weiterentwicklung und nächste Schritte

Um sicherzustellen, dass die SZKB auch in Zukunft alle regulatorischen Anforderungen abdeckt, verfolgt die SZKB mittels eines Regulierungsradars proaktiv die aktuellen Entwicklungen. Dabei werden auch Vorgaben zum Thema Nachhaltigkeit (inkl. Greenwashing) berücksichtigt. Der Regulierungsradar wird in periodischen Abständen auf Stufe Geschäftsleitung vorgestellt und besprochen. Zudem wird die SZKB 2024 ein Greenwashing-Framework implementieren.