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7 Gute Unternehmensführung / Governance

 

Aufgrund ihrer hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung sind Banken in der Schweiz bewilligungspflichtig und unterliegen umfangreichen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regulierungen. Ziel dieser Regulierungen ist der Schutz der 
Bankkundinnen und -kunden sowie die Stabilität des ganzen Banken- und Finanzsystems.

Gesetzliche Basis der Tätigkeit der SZKB sind das Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen sowie das kantonale Gesetz über die Schwyzer Kantonalbank. Daneben sind die Geschäftspraktiken jeder Bank in der Schweiz im Allgemeinen und insbesondere auch die Vorgaben in den Bereichen der Korruption (inkl. Geldwäscherei), des Wettbewerbsverhaltens und des Insiderhandels in einer Vielzahl von Gesetzen, Regulierungen der Finanzmarktaufsicht FINMA und Selbstregulierungen der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) geregelt.

Rechtmässige und faire Geschäftspraktiken sind für die SZKB von grosser Bedeutung, weil deren Nichteinhaltung zu Reputationsschäden, Sanktionen (wie Bussen, Schadensersatzforderungen oder Haftpflichtansprüche), Marktanteilsverlusten und volkswirtschaftlichen Schäden für den Kanton Schwyz führen können. 

Legale und faire Geschäftspraktiken bilden die Basis für jede Aktivität der SZKB. Die SZKB bekennt sich zur strikten Einhaltung der nationalen und internationalen gesetzlichen Vorgaben (inkl. den Menschenrechten) sowie der standesrechtlichen Grundsätze. In Ergänzung dazu hat der Bankrat einen Verhaltenskodex verabschiedet, welcher für alle Mitarbeitenden der SZKB verbindlich ist. 

Die Sicherstellung der korrekten Geschäftsbesorgung der SZKB erfolgt auf verschiedenen Ebenen. Der aktive Einbezug der Mitarbeitenden schärft das Verständnis für ein umfassendes Risikomanagement. Zudem werden regelmässige Prüfungen aller Geschäftsbereiche im Rahmen des internen Kontrollsystems (IKS) durchgeführt. Darüber hinaus erfolgt die regelmässige Untersuchung durch die interne Revision und die jährliche Prüfung aller operativen Tätigkeiten durch die externe Prüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC).

Der SZKB wurden 2022 wie im Vorjahr keine Bussgelder oder nicht monetäre Sanktionen aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften (generell, aber insbesondere auch nicht im sozialen oder wirtschaftlichen  Bereich) auferlegt. 

Sich in allen Geschäftsfeldern und Tätigkeiten konsequent an die jeweils geltenden Gesetze und Vorgaben zu halten, ist die Grundlage des Geschäftsbetriebs der SZKB. In diesem Zusammenhang bestehen zahlreiche Weisungen und Arbeitsanleitungen, die alle SZKB-Mitarbeitenden einzuhalten haben. Insbesondere gilt dies in den Bereichen Korruption und Geldwäscherei, wo zudem eine jährliche Sensibilisierung aller Mitarbeitenden durch interne Ausbildungen und Tests stattfindet. Die Absolvierung der Ausbildungen und Schulungen, die geltenden Vorgaben und die Einhaltung dieser Vorgaben werden regelmässig durch interne Prüfungsstellen kontrolliert und sind auch Bestandteil der externen Revision. 

Für die Unterstützung der Korruptions- und Geldwäschereibekämpfung verwendet die SZKB eine weltweit eingesetzte Datenbank (World-Check) von politisch exponierten Personen sowie von Personen und Organisationen mit erhöhtem Risiko, um finanzielle, regulatorische und Reputationsrisiken zu identifizieren. Diese Datenbank kommt bei der Überprüfung sowohl von Transaktionen als auch von Kundinnen und Kunden zur Anwendung. Wird ein potenzieller Bezug zu einem kritischen Sachverhalt, insbesondere im Zusammenhang mit Geldwäscherei, Terrorismus, Drogenhandel, Korruption, Waffen- oder Menschenhandel festgestellt, so werden die erforderlichen Massnahmen, beispielsweise eine Meldung an die zuständige Behörde, gemäss der geltenden Geldwäscherei- respektive Embargo-Gesetzgebung veranlasst. 

Für die Erkennung der vorgenannten Risiken bei der primär lokalen Kundschaft wird zudem auf die lokalen Medien, lokale Mitteilungen und Berichte von Polizei und staatlichen Justizorganen abgestellt. 

Alle Mitarbeitenden der SZKB absolvieren jährliche Schulungen zu Themen der Regulierung, des guten Geschäftsgebarens (Good Corporate Governance) und deren ethischen Implikationen. 

Der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei (fedpol) wurden im Berichtsjahr vereinzelte Fälle mit Verdacht auf Geldwäscherei im Sinne des Geldwäschereigesetzes gemeldet. Einer der Fälle wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. In den übrigen Fällen hat sich der Verdacht nicht weiter erhärtet. Für das Berichtsjahr 2022 sind der SZKB keine Korruptionsvorfälle bekannt. 

Die SZKB leistet keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung. 

Die SZKB hält in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen klar fest, dass der Kunde für die Einhaltung der in- und ausländischen Rechtsvorschriften verantwortlich ist. Dies betrifft insbesondere steuer-, devisen-, börsen- und gesellschaftsrechtliche Deklarations- und Meldepflichten.

Die SZKB hält den FATCA-Status «Registered Deemed Compliant FFI – Local FFI» und setzt die diesbezüglichen restriktiven FATCA-Regeln konsequent um. 

Die SZKB erbringt keine Steuerberatungsdienstleistungen. Die Kundinnen und Kunden werden im Hinblick auf das Vorliegen qualifizierter Steuervergehen und auf ihre Angaben zur Steuerkonformität überprüft. 

Im Berichtsjahr mussten keine Meldungen oder Massnahmen betreffend unversteuerter Kundengelder ergriffen werden.

Es liegt im Interesse der SZKB und ihrer Mitarbeitenden, dass Interessenkonflikte vermieden und die gesetzlichen Vorschriften und ethischen Grundsätze konsequent eingehalten werden. Um dies gewährleisten zu können, wurde vom Bankrat ein Reglement zum Umgang mit Interessenkonflikten erlassen. Darin werden mögliche Interessenkonflikte definiert und Situationen geschildert, in denen sich Interessenkonflikte ergeben könnten. Es wird detailliert erläutert, wie mit Interessenkonflikten umgegangen werden muss. Darunter fällt beispielsweise auch die Einhaltung der Marktverhaltensregeln. Alle Mitarbeitenden mussten im Jahr 2022 ihre externen Depotbeziehungen offenlegen und bestätigen, dass sie die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und internen Regelungen zur Kenntnis genommen haben und einhalten. Möglicher Insiderhandel ist proaktiv und unverzüglich an den Chief Compliance Officer zu melden. Dieser musste im Berichtsjahr keine für Insiderhandel notwendigen Massnahmen ergreifen. 

Jede Betätigung im Interesse eines Konkurrenzinstitutes ist für alle Mitarbeitenden der SZKB nicht erlaubt. Mitarbeitende dürfen nicht Mitglied eines Gerichts im Kanton, der kantonalen Steuerkommission oder weiterer, mit der Prüfung von Steuerunterlagen beauftragter Behörden des Kantons, eines Bezirks oder einer Gemeinde sein.

Die SZKB akzeptiert von ihren Mitarbeitenden weder gesetzeswidriges Verhalten noch Verstösse gegen die internen Regularien. Die Aufdeckung von Missständen kann oft nur dank entsprechenden Hinweisen von Mitarbeitenden erfolgen. Die SZKB ruft Mitarbeitende daher dazu auf, allfälliges internes Fehlverhalten direkt anzusprechen oder, wenn keine Lösung gefunden werden kann, beim entsprechenden Vorgesetzten zu melden. Wenn diese beiden Varianten nicht zielführend oder nicht möglich sind, hat die SZKB ein Meldewesen im Sinne einer Kaskadenordnung implementiert: 

  1. Kontaktstelle: Chief Compliance Officer (CCO)
  2. Kontaktstelle: Leiter des Inspektorats
  3. Kontaktstelle: Vorsitzender des Prüfungsausschusses
  4. Kontaktstelle: Präsident der Aufsichtskommission des Kantonsrates für die Schwyzer Kantonalbank (KRAK)

Entsprechende Meldungen werden, soweit nicht gesetzliche Auskunftspflichten gegeben sind, vertraulich behandelt. Die SZKB schützt meldungserstattende Mitarbeitende vor entsprechenden Sanktionen, sofern die Meldung in gutem Glauben erfolgte.

Im Berichtsjahr 2022 erfolgte keine Whistleblowing-Meldung.

Die SZKB verzichtet auf eine politische Einflussnahme. Die SZKB unterstützte 2022 alle im Kantonsrat Schwyz vertretenen Parteien mit einem pauschalen Betrag von CHF 5'000 ohne Anspruch auf Gegenleistungen. Ansonsten bezahlte die SZKB 2022 keine Beiträge an politische Parteien oder einzelne Politiker. Die SZKB ist politisch und konfessionell neutral und bezieht keine politischen Positionen. Interessen der Kantonalbanken beziehungsweise des Finanzplatzes, wie zum Beispiel politische Vernehmlassungen oder Initiativen, werden über die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und den Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) vertreten. Die SZKB ist Mitglied in beiden Organisationen.

Um sicherzustellen, dass die SZKB auch in Zukunft alle regulatorischen Anforderungen abdeckt, verfolgt die SZKB mittels eines Regulierungsradars proaktiv die aktuellen Entwicklungen.