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13 Berichterstattung über nicht-finanzielle Belange gemäss OR



OR Art.  Ort der Offenlegung
Der Bericht über nichtfinanzielle Belange gibt...
Art. 964b Abs. Rechenschaft über CO2-Ziele6.2 CO2-Bilanz (Treibhausgasbilanz)
Art. 964b Abs. Rechenschaft über Sozialbelange
5 Nachhaltigkeit im Bereich Soziales
Art. 964b Abs. Rechenschaft über Arbeitnehmerbelange

5 Nachhaltigkeit im Bereich Soziales

Art. 964b Abs. Rechenschaft über die Achtung der Menschenrechte

6.8 Beschaffungswesen
11.2 Berücksichtigung lokaler Unternehmen, Institutionen und Vereine


Der Bericht enthält diejenigen Angaben, ...
Art. 964b Abs. 1welche zum Verständnis des Geschäftsverlaufs erforderlich sindGeschäftsbericht
Nachhaltigkeitsbericht
Art. 964b Abs. 1welche zum Verständnis Lage des Unternehmens erforderlich sindGeschäftsbericht
Nachhaltigkeitsbericht 
Art. 964b Abs. 1welche zum Verständnis der Auswirkungen seiner Tätigkeit auf den Bereich ... erforderlich sind
 Bereich CO2-Ziele6 Nachhaltigkeit im Betrieb und bei der Beschaffung
 Bereich Sozialbelange5 Nachhaltigkeit im Bereich Soziales
 Bereich Achtung der Menschenrechte6.8 Beschaffungswesen
 Bereich Bekämpfung der Korruption6.8 Beschaffungswesen
7.3 Korruptions- und Geldwäschereibekämpfung


Der Bericht umfasst insbesondere...
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 1eine Beschreibung des GeschäftsmodellsGeschäftsbericht
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 2eine Beschreibung der in Bezug auf die Belange gemäss Absatz 1 verfolgten Konzepte, einschliesslich der angewandten Sorgfaltsprüfung
 Bereich CO2-ZieleCO2-Bilanz (Treibhausgasbilanz)
 Bereich Sozialbelange5 Nachhaltigkeit im Bereich Soziales
 Bereich Achtung der Menschenrechte6.8 Beschaffungswesen
11.2 Berücksichtigung lokaler Unternehmen, Institutionen und Vereine
 Bereich Bekämpfung der Korruption6.8 Beschaffungswesen
7.3 Korruptions- und Geldwäschereibekämpfung
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 3eine Darstellung der zur Umsetzung dieser Konzepte ergriffenen Massnahmen sowie eine Bewertung de Wirksamkeit dieser Massnahmen
 Bereich CO2-Ziele6 Nachhaltigkeit im Betrieb und bei der Beschaffung
 Bereich Sozialbelange5 Nachhaltigkeit im Bereich Soziales
 Bereich Achtung der Menschenrechte6.8 Beschaffungswesen
11.2 Berücksichtigung lokaler Unternehmen, Institutionen und Vereine
 Bereich Bekämpfung der Korruption6.8 Beschaffungswesen
7.3 Korruptions- und Geldwäschereibekämpfung
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 4eine Beschreibung der wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit den Belangen gemäss Absatz 1 sowie der Handhabung dieser Risiken durch das Unternehmen; massgebend sind Risiken, 
 a. die sich aus der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens ergeben und2.5 ESG-bezogenes Risikomanagement 
Geschäftsbericht
 b. wenn dies relevant und verhältnismässig ist, die sich aus seinen Geschäftsbeziehungen, Erzeugnissen oder Dienstleistungen ergeben;Keine Informationen verfügbar. Aktuell hat die SZKB lediglich erste Schätzungen über die von ihr finanzierten CO2-Emissionen. Die SZKB prüft in den nächsten ein bis zwei Jahren, wie die entsprechende Datenqualität verbessert werden kann.
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 5die für die Unternehmenstätigkeit wesentlichen Leistungsindikatoren in Bezug auf die Belange gemäss Absatz 1. 
 Bereich CO2-ZieleCO2-Bilanz (Treibhausgasbilanz)
 Bereich Sozialbelange5.1 Relevanz des Themas für die SZKB
 Bereich Achtung der Menschenrechte6.8 Beschaffungswesen
 Bereich Bekämpfung der Korruption6.8 Beschaffungswesen
7.3 Korruptions- und Geldwäschereibekämpfung





OR Art.  Ort der Offenlegung
Die Unternehmen führen ein Managementsystem und legen darin Folgendes fest


Art. 964k Abs. 1 Ziffer 1die Lieferkettenpolitik für möglicherweise aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammende Mineralien und Metalle;Nicht zutreffend. Die SZKB führt weder Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ein, noch bearbeitet sie solche. 
Art. 964k Abs. 1 Ziffer 2die Lieferkettenpolitik für Produkte oder Dienstleistungen, bei denen ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht;
6.8 Beschaffungswesen
Art. 964k Abs. 1 Ziffer 3ein System, mit dem die Lieferkette zurückverfolgt werden kann.

6.8 Beschaffungswesen

Art. 964k Abs. 2Sie ermitteln und bewerten die Risiken schädlicher Auswirkungen in ihrer Lieferkette. Sie erstellen einen Risikomanagementplan und treffen Massnahmen zur Minimierung der festgestellten Risiken.

6.8 Beschaffungswesen

Art. 964k Abs. 3Sie lassen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bezüglich der Mineralien und Metalle durch eine unabhängige Fachperson prüfen.
Nicht zutreffend. Die SZKB führt weder Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ein, noch bearbeitet sie solche.