2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor
Relevanz des Themas für die SZKB und Zielsetzung
Die Beachtung und Einhaltung der «Regulatorischen Compliance » sowie die Sicherstellung eines für die Verhältnisse der SZKB risikoadäquaten «Gesunden Wachstums» sind Voraussetzung für eine einwandfreie und gute «Reputation» der SZKB. Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten im und gegenüber dem Finanzsektor beeinflusst verschiedene Nachhaltigkeitsthemen wie Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.
- Inside-out – Einfluss der SZKB auf den Finanzsektor: Die SZKB beeinflusst durch ihre Finanzierungsentscheidungen ökologische und soziale Standards im Finanzsektor. Die Förderung von Unternehmen, die nachhaltige Kriterien erfüllen, trägt zur Stärkung des Vertrauens in die SZKB und zur langfristigen Stabilität der Wirtschaft bei. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass die Finanzierung von Unternehmen, die Umweltauflagen oder soziale Standards nicht einhalten, zu Reputationsschäden, regulatorischen Konsequenzen oder finanziellen Verlusten führen kann.
- Outside-in – Einfluss externer Faktoren auf die SZKB: Externe Faktoren wie regulatorische Änderungen, klimatische Risiken, gesellschaftliche Erwartungen und Umweltveränderungen beeinflussen die Geschäftstätigkeit der SZKB. Unternehmen, die sich nur langsam an neue Anforderungen anpassen, können schwerer finanzierbar werden, was das Risiko von Zahlungsausfällen und damit verbundene finanzielle Belastungen für die Bank erhöht. Zudem besteht die Gefahr von Reputationsschäden oder aufsichtsrechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung regulatorischer Vorgaben. Ein vorausschauendes Risikomanagement ist daher zentral, um solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und die Widerstandsfähigkeit der SZKB sowie ihrer Kundinnen und Kunden zu stärken.
Verantwortungsvolles Handeln trägt dazu bei, die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, die Reputation zu schützen sowie das Vertrauen der Kundschaft und Gesellschaft zu gewinnen. Dies fordert nicht nur das nachhaltige Wachstum der SZKB, sondern auch die Stabilität im Finanzsektor. Aus diesen Gründen sind für die SZKB in der Stossrichtung verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor «Regulatorische Compliance», «Reputation» und «Gesundes Wachstums» wesentliche Themen.
Die SZKB hat keine expliziten Ziele in der Stossrichtung verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor definiert.
Managementansatz
Compliance-Management-System
Die Corporate-Governance-Anforderungen werden bei der SZKB durch Reglemente und ein Weisungswesen umgesetzt. Diese werden im Rahmen eines Überprüfungsprozesses aktualisiert. Zudem wird die Einhaltung der Corporate-Governance-Anforderungen und der Weisungen mittels Risikomanagementprozessen sowie des internen Kontrollsystems (IKS) sichergestellt und von interner (Inspektorat) sowie externer Stelle (Revisionsstelle, FINMA) geprüft.
Die Grundwerte für eine erfolgreiche und verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit der SZKB sind in dem vom Bankrat der SZKB erlassenen «Verhaltenskodex der Schwyzer Kantonalbank» festgehalten, der für ihre Organe und alle Mitarbeitenden gilt. Der Verhaltenskodex ist öffentlich zugänglich. Er dient der Förderung der Unternehmens- sowie Compliance-Kultur innerhalb der SZKB und zeigt die wichtigsten Verhaltensregeln auf, die von allen Mitarbeitenden zu beachten sind.
Ethik und die Verankerung von ethischen Grundsätzen werden durch den Verhaltenskodex der SZKB sowie durch die Pflicht für alle Mitarbeitenden, Regulierungen sowie interne Vorgaben einzuhalten, sichergestellt. Die SZKB hält in der internen Weisung «Compliance (Normeneinhaltung)» die Zuständigkeiten der Compliance-Funktion sowie von weiteren Geschäftsbereichen fest und es werden Meldepflichten für Vorfälle definiert.
Whistleblowing
Die SZKB hat eine Meldestelle, welcher Mitarbeitende oder Dritte (Kundinnen und Kunden, Lieferanten usw.) zu jeder Zeit per E-Mail oder schriftlich Hinweise auf ein allfälliges Fehlverhalten geben können. Informationen hierzu sind öffentlich auf www.szkb.ch publiziert. Hinweise sind auch anonym möglich und werden – soweit keine gesetzlichen Auskunftspflichten bestehen – vertraulich behandelt. Die SZKB schützt hinweisgebende Mitarbeitende vor entsprechenden Sanktionen, sofern der Hinweis in gutem Glauben erfolgte. Die Behandlung eingegangener Hinweise richtet sich nach dem vom Bankrat der SZKB erlassenen «Whistleblowing-Reglement», welches intern zugänglich ist.
Mitarbeitende oder Dritte können die SZKB auch über die öffentlichen Kanäle erreichen oder sich an weitere Stellen wie den Bankenombudsman oder die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA wenden1.
1 Der Schweizerische Bankenombudsmann wirkt für Kundinnen und Kunden der Mitgliedinstitute der Schweizerischen Bankiervereinigung (Banken und Finanzdienstleister) sowie von weiteren mit der Schweizerischen Bankiervereinigung zu diesem Zweck affiliierten Instituten als Informations- und Vermittlungsstelle ohne Rechtsprechungsbefugnis.
Einhaltung der Marktverhaltensregeln
Die SZKB konkretisiert in der internen Weisung «Marktverhaltensregeln» die gesetzlichen Regelungen zur Einhaltung der Marktverhaltensregeln und die diesbezüglichen Vorgaben der Aufsichtsbehörde. Zur Vermeidung des Marktmissbrauchs, zur Gewährleistung der Transparenz und Funktionsfähigkeit der Effektenmärkte sowie zur Sicherstellung der Gleichbehandlung der Anlegerinnen und Anleger soll der Handel mit Effekten nur aufgrund von allgemein zugänglichen oder veröffentlichten Informationen erfolgen. Das Ausnützen von Insiderinformationen sowie Marktmanipulationen sind verboten.
Umgang mit Interessenkonflikten
Die SZKB hält die Vorgaben des Schweizerischen Strafgesetzbuchs zum Thema Korruption (Bestechung, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme) ein und distanziert sich klar von Bestechung und Bestechlichkeit. Sie hat überdies ein internes Reglement zu Interessenkonflikten und zum Umgang mit Interessenkonflikten, welches durch den Bankrat genehmigt wird. In diesem Dokument werden die Formen der Interessenkonflikte, was Bestechung sowie Korruption mitumfasst, detaillierter geregelt und ein Überwachungsmechanismus durch den Chief Compliance Officer definiert.
Bekämpfung der Geldwäscherei
Zur «Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG, GwV-FINMA) und Konkretisierung der Sorgfaltspflichten (VSB)» gibt es bei der SZKB eine interne Weisung. Darin werden die Prozesse zur Verhinderung von Geldwäscherei, die Verantwortlichkeiten und die dedizierte Geldwäschereifachstelle definiert. Die SZKB akzeptiert von ihren Mitarbeitenden weder gesetzeswidriges Verhalten noch Verstösse gegen die internen Regularien in allen Geschäftsbereichen. Zusätzlich nutzt die SZKB zur Bekämpfung von Korruption und Geldwäscherei Datenbanken (z.B. Dow Jones), um risikoreiche Personen und Organisationen zu identifizieren. Dabei werden sowohl Transaktionen als auch neue sowie bestehende Kundinnen und Kunden überprüft. Wenn ein Verdacht auf illegale Aktivitäten wie Geldwäscherei, Terrorismus oder Korruption besteht, wird dies den zuständigen Behörden gemeldet. Durch Prüfungen und Kontrollen der Vorgesetzten und Second-Line-Stellen (insbesondere durch das Risikomanagement und die Compliance-Funktion) sowie durch den risikobasierten Ansatz der internen und externen Revision wird sichergestellt, dass die Vorgaben eingehalten werden.
Verhinderung von Steuerhinterziehung
Die SZKB erbringt im Zusammenhang mit Anlageberatung und Vermögensverwaltung sowie M&A oder Offshore-Domizilen keine Steuerberatungsdienstleistungen. Als Mitglied der Schweizerischen Bankiervereinigung erfüllt die SZKB die sich aus der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken ergebenden Pflichten. Detailbestimmungen sind in verbindlichen Weisungen festgehalten. Die Kundinnen und Kunden werden im Hinblick auf das Vorliegen qualifizierter Steuervergehen und auf ihre Angaben zur Steuerkonformität überprüft. Die SZKB hält den FATCA-Status «Registered Deemed Compliant FFI – Local FFI» und setzt die diesbezüglichen restriktiven FATCA-Regeln um, wobei sie teilweise von einem unabhängigen und spezialisierten Beratungsunternehmen unterstützt wird. Die SZKB lehnt gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen jegliche aktive Unterstützung von Kapitalflucht, Steuerhinterziehung oder vergleichbaren Handlungen strikt ab. Dieses Verbot ist seit vielen Jahren fest in den Grundsätzen der SZKB verankert.
Die SZKB ist als eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts von direkten Gewinn- und Kapitalsteuern auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinde befreit. Die Verzinsung des vom Kanton Schwyz zur Verfügung gestellten Dotationskapitals und die Abgeltung der Staatsgarantie richten sich nach den Vorgaben des öffentlich publizierten Gesetzes über die Schwyzer Kantonalbank.
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Die SZKB hat eine Weisung zum «Drittparteimanagement», in welcher das Beschaffungs-, Vertrags- und Partner-Management geregelt wird. Die SZKB hat darauf basierend zur Sicherstellung ihrer Sorgfaltspflichten sowie der Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit risikoadäquate Massnahmen eingeführt:
- Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Konfliktmineralien: Jährlich wird die Bestätigung der Gegenparteien für Gold (Good Delivery Rules der London Bullion Market Association (LBMA)) eingeholt und dokumentiert.
- Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Kinderarbeit: Jährlich wird eine ESG-Risikoeinschätzung, einschliesslich des Risikos von Kinderarbeit, entlang der Finanzbuchhaltungskonten mit Lieferantenbeziehungen durchgeführt. Bei Lieferanten mit hoher Risikoeinschätzung wird die Unterzeichnung der SZKB-Nachhaltigkeitsvereinbarung oder einer gleichwertigen Bestätigung eingefordert. Darin bestätigen die Vertragspartner, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den geltenden Vorschriften, Gesetzen und Standards wie bspw. denen der International Labour Organization (ILO) oder gültigen Standards in den Ländern, in welchen sie tätig sind, entsprechen. Alle Produkte, die abgegeben werden, wie Karten, Give-Aways usw., müssen in einem von der UNICEF in ihrem Children’s Rights in the Workplace Index1 als «Basic» eingestuften Land hergestellt werden. Ansonsten muss der Lieferant die SZKB-Nachhaltigkeitsvereinbarung unterzeichnen oder eine gleichwertige Bestätigung einreichen.
- Lieferkettenmanagement: Die SZKB hat die definierten Prozesse zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette umgesetzt. Basierend auf den Ergebnissen der ESG-Risikoanalyse entlang der relevanten Lieferantenbeziehungen wurden die Bereiche Betrieb und Verwaltung, Facility Management, IT und technische Dienstleistungen sowie Marketing und Kundenbindung als potenziell risikobehaftet identifiziert. In diesen Bereichen wurden entsprechende Massnahmen ergriffen. Mitarbeitende mit Beschaffungsaufgaben, insbesondere in den risikoerhöhten Bereichen, werden entsprechend sensibilisiert. Die SZKB folgt bei Beschaffungen u.a. folgenden Grundsätzen: produktspezifische Anforderungen, Transparenz und partnerschaftliche Zusammenarbeit, Sozialverträglichkeit, Einhaltung der Menschenrechte, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit.
Wesentliche Massnahmen
- Sicherstellung von ethischem Geschäftsverhalten
- Nachhaltige Entwicklung fördern
1 Abrufbar unter www.childrensrightsatlas.org (nur auf Englisch verfügbar).
Sicherstellung von ethischem Geschäftsverhalten
Die SZKB hat ein unabhängiges Inspektorat, das an den Bankrat rapportiert und das die ihm übertragenen Prüf- und Überwachungsaufgaben in unabhängiger Art und Weise wahrnimmt. Das Inspektorat bildet organisatorisch eine selbständige Einheit und rapportiert in fachtechnischer Hinsicht an den Prüfungsausschuss, ist aber dem Bankratspräsidenten unterstellt. Die Eskalation und Rapportierung von ethischen Vorfällen erfolgen entsprechend an den Prüfungsausschuss oder direkt an den Bankratspräsidenten. Das Inspektorat richtet seine Arbeit nach den verbindlichen Elementen der Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis des IIA (Institute of Internal Auditors), d.h. den Global Internal Audit Standards (GIAS) und den Topical Requirements, sowie nach den qualitativen Anforderungen des IIA Switzerland aus. Das Ziel des Inspektorates ist es, die Fähigkeit der Bank zu stärken, Werte zu schaffen, zu schützen und zu erhalten, indem es dem Bankrat und der Geschäftsleitung unabhängige, risikobasierte und objektive Prüfungssicherheit, Beratung, Erkenntnisse und Voraussicht liefert. Das Inspektorat führt mindestens einmal jährlich eine umfassende Risikobeurteilung der Bank durch, wobei externe Entwicklungen und interne Faktoren angemessen berücksichtigt werden. Aufgrund dieser Analyse nimmt das Inspektorat risikobasiert die Prüfplanung vor. Alle Bereiche werden mindestens alle fünf Jahre einmal geprüft. In den Revisionen ist jeweils die Prüfung von Betrug (Fraud) und ethischem Geschäftsverhalten (Business Ethics) integraler Bestandteil. Zudem wird jährlich eine Prüfung anhand eines Prüffragebogens zu Betrug (Fraud) und ethischem Geschäftsverhalten (Business Ethics) durch die externe Revisionsstelle vorgenommen. Durch Anwendung des Drei-Linien-Modells der IIA stellt die SZKB sicher, dass bei der SZKB verantwortungsvolles und ethisches Geschäftsverhalten zur Anwendung kommt, indem verschiedene Schutz- und Kontrollmechanismen in den Prozessen oder durch das IKS implementiert sind.
Durch regelmässige Kontrollen und Prüfungen durch operative oder kontrollierende Einheiten sowie durch die unabhängige Einheit des Inspektorats sind zahlreiche Schutzmechanismen implementiert, welche die Bank vor unethischem Geschäftsverhalten schützen sollen. Ethisches Geschäftsverhalten kann sich in einem gesunden Wachstum der Bank und der Verminderung von Reputationsrisiken äussern, da in Entscheidungen das verantwortungsvolle und ethische Handeln zentral ist.
Nachhaltige Entwicklung fördern
Für die SZKB bedeutet gesundes Wachstum, wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer und sozialer Verantwortung in Einklang zu bringen. Dabei wird eine ausgewogene Verbindung von langfristiger Stabilität, Innovation und nachhaltiger Wertschöpfung angestrebt. «Gesundes Wachstum» resultiert u.a. aus verschiedenen Massnahmen, die im Rahmen der Unternehmens- sowie Nachhaltigkeitsstrategie getroffen wurden. Es bestehen keine alleinstehenden Massnahmen oder Ziele hierzu.
Reputationsrisiken minimieren
Die Reputation der SZKB ist ein zentraler Bestandteil ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und massgeblich für den langfristigen Erfolg verantwortlich. Vertrauen von Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden, Geschäftspartnern sowie der Öffentlichkeit basiert auf konsequenter Transparenz, Verlässlichkeit und verantwortungsbewusstem Handeln. Durch die Einführung von Prozessen wie bspw. dem Due-Diligence-Prozess im Beschaffungswesen schafft die SZKB interne Standards und minimiert ihre Reputationsrisiken.
Die SZKB integriert ESG-Risikotreiber in ihr bankweites Risikomanagement. Dadurch werden die Auswirkungen eines Risikos auf die Reputation systematisch bewertet und bei Bedarf durch Massnahmen minimiert.
Beurteilung der Effektivität
Die Wirksamkeit der Massnahmen zur Sicherstellung eines ethischen Geschäftsverhaltens ist hoch. Durch das unabhängige Inspektorat mit direkter Rapportierung an den Bankrat verfügt die SZKB über eine starke Kontroll- und Überwachungsinstanz. Die regelmässigen risikobasierten Prüfungen sowie die Einbindung von Fraud- und Ethikthemen in interne und externe Revisionen gewährleisten eine kontinuierliche Überprüfung der Integrität des Geschäftsverhaltens. Das Drei-Linien-Modell des IIA sorgt zudem für eine klare Abgrenzung von Verantwortlichkeiten und erhöht die Wirksamkeit der internen Kontrollmechanismen.
Die Umsetzung dieser Strukturen stärkt das Vertrauen in die Organisation, reduziert Reputationsrisiken und fördert ein stabiles, gesundes Wachstum. Das ethische Geschäftsverhalten ist dadurch fest im Führungs- und Kontrollsystem der Bank verankert und trägt messbar zur langfristigen Stabilität und Glaubwürdigkeit der SZKB bei.
Die SZKB beurteilt die getroffenen Massnahmen als zweckmässig und effektiv.
Weiterentwicklung und nächste Schritte
Um sicherzustellen, dass sie auch in Zukunft alle regulatorischen Anforderungen abdeckt, verfolgt die SZKB mittels eines Regulierungsradars proaktiv die aktuellen Entwicklungen. Dabei werden auch Vorgaben zum Thema Nachhaltigkeit (inkl. Greenwashing) berücksichtigt. Der Regulierungsradar wird der Geschäftsleitung in periodischen Abständen vorgestellt und mit ihr besprochen. Auf dieser Grundlage werden die erforderlichen bankinternen Anpassungen vorgenommen.
Das Inspektorat hat in der Vergangenheit bereits Prüfungen im Bereich ESG vorgenommen. Da ESG zusehend Eingang in die Geschäftsprozesse findet und die regulatorischen Anforderungen wachsen, wird der Themenkomplex ESG auch in den kommenden Jahren fester Bestandteil der Prüftätigkeiten durch das Inspektorat sein.