Entschädigungen und Beteiligungen
Gemäss Organisationsreglement gehört es zu den Aufgaben von Bankrat und Personalausschuss, die Entschädigungen der Organe festzulegen. Sie richten sich für die Geschäftsleitung nach dem Vergütungsreglement für die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie nach den Bestimmungen des Personalreglements und für den Bankrat nach dem Entschädigungsmodell für den Bankrat, das von der kantonsrätlichen Aufsichtskommission am 4. November 2024 genehmigt wurde (§ 13 Abs. 1 lit. c und n SZKB-Gesetz).
Entschädigungen an amtierende Organmitglieder
Bankrat
Gemäss dem per 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Entschädigungsmodell für den Bankrat wurden für das Geschäftsjahr 2025 fixe Entschädigungen von insgesamt CHF 525'000 ausgerichtet. Die höchste fixe Entschädigung für ein Mitglied des Bankrates betrug CHF 155'000. An die Mitglieder des Bankrates und der Bankratsausschüsse wurden zudem Entschädigungen und Sitzungsgelder von insgesamt CHF 207'125 ausbezahlt. An den Bankrat werden keine Erfolgsbeteiligungen vergütet.
Geschäftsleitung
Im Geschäftsjahr 2025 belief sich die fixe Entschädigung für die Mitglieder der Geschäftsleitung auf gesamthaft CHF 1'797'749. Zusätzlich betrug die zugewiesene Erfolgsbeteiligung für die Mitglieder der Geschäftsleitung im Berichtsjahr 2025 CHF 1'022'000. Ein Drittel der Erfolgsbeteiligung wird zurückbehalten und über die nächsten drei Jahre ausbezahlt, sofern kein Fehlverhalten des jeweiligen Geschäftsleitungsmitglieds vorliegt und der Geschäftsverlauf der Bank eine Auszahlung zulässt. Die Gesamtvergütung der Geschäftsleitung im Berichtsjahr 2025 betrug somit CHF 2'819'749.
Die Geschäftsleitung setzte sich Ende 2025 aus vier Mitgliedern sowie einem Ad-interim-Mitglied für die Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Risikomanagement zusammen.
Revisionsstelle
Die PricewaterhouseCoopers AG (PwC) ist seit 1996 als Revisionsstelle der SZKB tätig. Der Mandatsleiter ist seit 2019 für das Revisionsmandat verantwortlich und zeichnet seit 2019 auch als leitender Revisor. Die Kosten für die Rechnungs- und Aufsichtsprüfung im Berichtsjahr 2025 betragen rund CHF 335'000.
Es bestehen institutionalisierte Prozesse in der Kommunikation zwischen Bankrat und Revisionsstelle. Die Kommunikation erfolgt sowohl schriftlich als auch mündlich.
Informationspolitik
Die SZKB verfolgt gegenüber der Öffentlichkeit und den Finanzmärkten eine offene Informationspolitik auf der Grundlage von Artikel 53 des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange AG vom 6. November 2024, in Kraft seit 12. Mai 2025. Die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Transparenz und Kontinuität werden mit der Herausgabe eines umfassenden Geschäftsberichts, eines Halbjahresberichts, eines Nachhaltigkeitsberichts, aber auch mit der Durchführung von alljährlich mindestens einer Medienorientierung unterstrichen.
Die wichtigsten Termine 2026
- Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2025 an der Medienkonferenz: 5. Februar 2026
- Herausgabe des Geschäftsberichts 2025: 18. März 2026
- Behandlung des Geschäftsberichts (Jahresbericht und -rechnung) im Kantonsrat: 15. April 2026
- Herausgabe des Halbjahresberichts per 30. Juni 2026: 28. August 2026
- Medienmitteilung zum Halbjahresabschluss per 30. Juni 2026: 28. August 2026
- Abschluss des Geschäftsjahres: 31. Dezember 2026
Weitere Informationen und eine laufend aktualisierte Agenda finden Sie unter www.szkb.ch/medien