3 Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange gemäss OR

OR Art.   Ort der Offenlegung
Der Bericht über nichtfinanzielle Belange gibt …
Art. 964b Abs. 1 Rechenschaft über Umweltbelange (insbesondere CO2-Ziele)  2.4 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten
gegenüber der Umwelt und entsprechender
Abschnitt im GRI-Index
5 Klimabericht
Art. 964b Abs. 1 Rechenschaft über Sozialbelange  2.1 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten
gegenüber der Kundschaft und
entsprechender Abschnitt im GRI-Index
2.3 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten
gegenüber dem lokalen Umfeld
und entsprechender Abschnitt im GRI-Index
2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten
gegenüber dem Finanzsektor
3 Verantwortungsvolles Finanzieren
4 Verantwortungsvolles Anlegen
Art. 964b Abs. 1 Rechenschaft über Arbeitnehmerbelange  2.2 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten
gegenüber Mitarbeitenden und
entsprechender Abschnitt im GRI-Index
Art. 964b Abs. 1 Rechenschaft über Achtung der Menschenrechte  2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten
gegenüber dem Finanzsektor und
entsprechender Abschnitt im GRI-Index
Art. 964b Abs. 1 Rechenschaft über die Bekämpfung der Korruption  2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten
gegenüber dem Finanzsektor und
entsprechender Abschnitt im GRI-Index
Der Bericht enthält diejenigen Angaben, …
Art. 964b Abs. 1 welche zum Verständnis des Geschäftsverlaufs erforderlich sind  Geschäftsbericht
1 Einordnung und Strategie der
Nachhaltigkeit bei der SZKB
5 Klimabericht
GRI 2–6
Art. 964b Abs. 1 welche zum Verständnis der Lage des Unternehmens erforderlich sind  Geschäftsbericht
Art. 964b Abs. 1 welche zum Verständnis der Auswirkungen seiner Tätigkeit auf die … erforderlich sind Umweltbelange
(insbesondere CO2-Ziele)
2.4 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten
gegenüber der Umwelt und
entsprechender Abschnitt im GRI-Index
5 Klimabericht
  Sozialbelange 2.1 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten
gegenüber der Kundschaft und
entsprechender Abschnitt im GRI-Index
2.3 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten
gegenüber dem lokalen Umfeld
und entsprechender Abschnitt im GRI-Index
2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten
gegenüber dem Finanzsektor
und entsprechender Abschnitt im GRI-Index
    
  Arbeitnehmerbelange 2.2 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten
gegenüber Mitarbeitenden und
entsprechender Abschnitt im GRI-Index
  Achtung der Menschenrechte 2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten
gegenüber dem Finanzsektor und
entsprechender Abschnitt im GRI-Index
  Bekämpfung der Korruption 2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten
gegenüber dem Finanzsektor und
entsprechender Abschnitt im GRI-Index
Der Bericht umfasst insbesondere …
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 1 eine Beschreibung des Geschäftsmodells  Geschäftsbericht
GRI 2–6
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 2 eine Beschreibung der in Bezug auf die Belange gemäss Absatz 1 verfolgten Konzepte, einschliesslich der angewandten Sorgfaltsprüfung Umweltbelange (insbesondere CO2-Ziele) 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung,
Managementansatz und Massnahmen
5 Klimabericht
  Sozialbelange 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung,
Managementansatz und Massnahmen
2.3.1 Relevanz, Zielsetzung,
Managementansatz und Massnahmen
2.5.1 Relevanz, Zielsetzung,
Managementansatz und Massnahmen
  Arbeitnehmerbelange 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung,
Managementansatz und Massnahmen
  Achtung der Menschenrechte 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen
4.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen und 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen», Abschnitt Gold aus fairem Handel
  Bekämpfung der Korruption 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 3 eine Darstellung der zur Umsetzung dieser Konzepte ergriffenen Massnahmen sowie eine Bewertung der Wirksamkeit dieser Massnahmen Umweltbelange (insbesondere CO2-Ziele) 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen und 2.4.3 Beurteilung
der Effektivität und nächste Schritte
5 Klimabericht
  Sozialbelange 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen und 2.2.4 Beurteilung
der Effektivität und nächste Schritte
2.3.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen und 2.3.4 Beurteilung
der Effektivität und nächste Schritte
2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen und 2.5.5 Beurteilung
der Effektivität und nächste Schritte
  Arbeitnehmerbelange 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen und 2.3.4 Beurteilung
der Effektivität und nächste Schritte
  Achtung der Menschenrechte 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen und 2.5.5 Beurteilung
der Effektivität und nächste Schritte
4.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen und 4.3 Beurteilung
der Effektivität und nächste Schritte
  Bekämpfung der Korruption 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen und 2.5.5 Beurteilung
der Effektivität und nächste Schritte
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 4 eine Beschreibung der wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit den Belangen gemäss Absatz 1 sowie der Handhabung dieser Risiken durch das Unternehmen; massgebend sind Risiken a. die sich aus der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens ergeben, und Geschäftsbericht
2.1.1, 2.2.1, 2.3.1, 2.4.1, 2.5.1, 3.1 und 4.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen
5 Klimabericht
  b. wenn dies relevant und verhältnismässig ist, die sich aus seinen Geschäftsbeziehungen, seinen Erzeugnissen oder seinen Dienstleistungen ergeben; 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten
in der Lieferkette»
2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt
«Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten
in der Lieferkette etablieren»
5 Klimabericht
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 5 die für die Unternehmenstätigkeit wesentlichen Leistungsindikatoren in Bezug auf die Belange gemäss Absatz 1.
Die SZKB verwendet die Begriffe (Nachhaltigkeits-)Ziele und Leistungsindikatoren (KPI) synonym.
Bereich CO2-Ziele 1.5 Die Nachhaltigkeitsstategie der SZKB
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
5 Klimabericht
  Bereich Sozialbelange 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB
2.1.2 «Kundenzufriedenheit», Abschnitt «Kundenzufriedenheit ermitteln» und Abschnitt «Beschwerden und Kundenfeedbacks systematisch bearbeiten»
  Bereich Arbeitnehmerbelange 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB
2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt «Mitarbeitendezufriedenheit ermitteln»
Anhang 2 Kennzahlen über Mitarbeitenden
  Bereich Achtung der Menschenrechte Es wurden bezüglich des Belangs
Menschenrechte keine spezifischen
Leistungsindikatoren definiert.
  Bereich Bekämpfung der Korruption Es wurden bezüglich des Belangs Korruption
keine spezifischen Leistungsindikatoren
definiert.
OR Art.  Ort der Offenlegung
Die Unternehmen führen ein Managementsystem und legen darin Folgendes fest
Art. 964k Abs. 1 Ziffer 1 die Lieferkettenpolitik für möglicherweise aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammende Mineralien und Metalle; Nicht zutreffend. Die SZKB führt weder Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ein, noch bearbeitet sie solche.
Art. 964k Abs. 1 Ziffer 2 die Lieferkettenpolitik für Produkte oder Dienstleistungen, bei denen ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht; 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten
in der Lieferkette»
2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt
«Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten
in der Lieferkette etablieren»
Art. 964k Abs. 1 Ziffer 3 ein System, mit dem die Lieferkette zurückverfolgt werden kann. 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten
in der Lieferkette»
2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt
«Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten
in der Lieferkette etablieren»
4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen», Abschnitt «Gold aus fairem Handel»
Art. 964k Abs. 2 Sie ermitteln und bewerten die Risiken schädlicher Auswirkungen in ihrer Lieferkette. Sie erstellen einen Risikomanagementplan und treffen Massnahmen zur Minimierung der festgestellten Risiken. 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten
in der Lieferkette»
2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt
«Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten
in der Lieferkette etablieren»
4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen», Abschnitt «Gold aus fairem Handel»
5 Klimabericht
Art. 964k Abs. 3 Sie lassen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bezüglich der Mineralien und Metalle durch eine unabhängige Fachperson prüfen. Nicht zutreffend. Die SZKB führt weder Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ein, noch bearbeitet sie solche.