3 Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange gemäss OR

OR Art.     Ort der Offenlegung
Der Bericht über
nichtfinanzielle Belange gibt …
     
Art. 964b Abs. 1 Rechenschaft über Umweltbelange
(insbesondere CO2-Ziele)
  NHB1 Kapitel 2.4 Verantwortungsvolles
Geschäftsverhalten gegenüber der Umwelt
und entsprechender Abschnitt im GRI-Index
NHB Kapitel 3.4 «Klimawandel»
NHB Kapitel 4.3 «Klimawandel»
Art. 964b Abs. 1 Rechenschaft über
Sozialbelange
  NHB Kapitel 2.1 Verantwortungsvolles
Geschäftsverhalten gegenüber der Kundschaft
und entsprechender Abschnitt im GRI-Index
NHB Kapitel 2.3 Verantwortungsvolles
Geschäftsverhalten gegenüber dem lokalen
Umfeld und entsprechender Abschnitt im GRI-Index
NHB Kapitel 3.2 «Finanzierung einer
nachhaltigen Immobilie»
Art. 964b Abs. 1 Rechenschaft über
Arbeitnehmerbelage
  NHB Kapitel 2.2 Verantwortungsvolles
Geschäftsverhalten gegenüber Mitarbeitenden
und entsprechender Abschnitt im GRI-Index
Art. 964b Abs. 1 Rechenschaft über
Achtung der Menschenrechte
  NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch und
Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Beschaffungswesen.
NHB Kapitel 2.5 Verantwortungsvolles
Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor und
entsprechender Abschnitt im GRI-Index
Art. 964b Abs. 1 Rechenschaft über die
Bekämpfung der Korruption
  NHB 2.5 Verantwortungsvolles
Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor
und entsprechender Abschnitt im GRI-Index
       
Der Bericht enthält diejenigen Angaben, …      
Art. 964b Abs. 1 welche zum
Verständnis des
Geschäftsverlaufs
erforderlich sind
  Geschäftsbericht
NHB Kapitel 1.1 Unternehmensprofil
GRI 2–6
Art. 964b Abs. 1 welche zum
Verständnis der Lage
des Unternehmens
erforderlich sind
  Geschäftsbericht
Art. 964b Abs. 1 welche zum
Verständnis der
Auswirkungen seiner
Tätigkeit auf die …
erforderlich sind
Umweltbelange
(insbesondere CO2-Ziele)
NHB Kapitel 2.4 Verantwortungsvolles
Geschäftsverhalten gegenüber der Umwelt und
entsprechender Abschnitt im GRI-Index
NHB Kapitel 3.4 «Klimawandel»
NHB Kapitel 4.3 «Klimawandel»
    Sozialbelange NHB Kapitel 2.1 Verantwortungsvolles
Geschäftsverhalten gegenüber der Kundschaft und
entsprechender Abschnitt im GRI-Index
NHB Kapitel 2.6 Verantwortungsvolles
Geschäftsverhalten gegenüber dem lokalen Umfeld und
entsprechender Abschnitt im GRI-Index
       
    Arbeitnehmerbelage NHB Kapitel 2.2 Verantwortungsvolles
Geschäftsverhalten gegenüber Mitarbeitenden und
entsprechender Abschnitt im GRI-Index
    Achtung der Menschenrechte NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch und
Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Beschaffungswesen.
NHB Kapitel 2.5 Verantwortungsvolles
Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor und
entsprechender Abschnitt im GRI-Index
    Bekämpfung der Korruption NHB Kapitel 2.5 Verantwortungsvolles
Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor und
entsprechender Abschnitt im GRI-Index
       
Der Bericht umfasst
insbesondere …
     
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 1 eine Beschreibung des
Geschäftsmodells
  Geschäftsbericht
GRI 2–6
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 2 eine Beschreibung der
in Bezug auf die
Belange gemäss Absatz 1
verfolgten Konzepte, einschliesslich
der angewandten Sorgfaltsprüfung
Umweltbelange
(insbesondere CO2-Ziele)
NHB Kapitel 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
NHB Kapitel 3.1 Relevanz,
Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen
NHB Kapitel 4.2 «Nachhaltige Produkte
und Dienstleistungen»
NHB Kapitel 4.3 «Klimawandel»
    Sozialbelange NHB Kapitel 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
NHB Kapitel 2.3.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
NHB Kapitel 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
    Arbeitnehmerbelage NHB Kapitel 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
    Achtung der Menschenrechte NHB Kapitel 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
NHB Kapitel 2.5.1 Relevanz,
Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen NHB Kapitel
4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen»,
Abschnitt Nachhaltiges Gold
    Bekämpfung der Korruption NHB Kapitel 2.5 Verantwortungsvolles
Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 3 eine Darstellung der zur
Umsetzung dieser Konzepte
ergriffenen Massnahmen sowie
eine Bewertung der
Wirksamkeit dieser Massnahmen
Umweltbelange
(insbesondere CO2-Ziele)
NHB Kapitel 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen und 2.4.3 Beurteilung der
Effektivität und nächste Schritte
NHB Kapitel 3.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen und 3.5 Be­urteilung
der Effektivität und nächste Schritte
NHB Kapitel 4.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen, Abschnitt
Managementansatz und 4.4
Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte
    Sozialbelange NHB Kapitel 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen und 2.2.5 Beurteilung der
Effektivität und nächste Schritte
NHB Kapitel 2.3.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen und 2.3.4 Beurteilung der
Effektivität und nächste Schritte
    Arbeitnehmerbelage NHB Kapitel 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen und 2.3.4 Beurteilung der
Effektivität und nächste Schritte
    Achtung der Menschenrechte NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch und
Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Beschaffungswesen.
    Bekämpfung der Korruption NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch und
Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Beschaffungswesen.
NHB Kapitel 2.5 Verantwortungsvolles
Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 4 eine Beschreibung der
wesentlichen Risiken im
Zusammenhang mit den
Belangen gemäss Absatz 1 sowie
der Handhabung dieser Risiken
durch das Unternehmen;
massgebend sind Risiken
a. die sich aus der eigenen
Geschäftstätigkeit des
Unternehmens ergeben, und
Geschäftsbericht
NHB Kapitel 2.1.1, 2.2.1, 2.3.1, 2.4.1, 2.5.1,
3.1 und 4.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
    b. wenn dies relevant und
verhältnismässig ist, die sich
aus seinen Geschäftsbeziehungen,
seinen Erzeugnissen oder
seinen Dienstleistungen ergeben;
NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch und
Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Beschaffungswesen.
NHB Kapitel 3.4 «Klimawandel»
NHB Kapitel 4.3 «Klimawandel»
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 5 die für die Unternehmenstätigkeit
wesentlichen Leistungsindikatoren in
Bezug auf die Belange
gemäss Absatz 1.
Die SZKB verwendet die Begriffe
(Nachhaltigkeits-)Ziele
und Leistungsindikatoren
(KPI) synonym.
Bereich CO2-Ziele NHB Kapitel 1.7 Nachhaltigkeitsziele
NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch und
Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
NHB Kapitel 3.4 «Klimawandel»
NHB Kapitel 4.3 «Klimawandel»
    Bereich Sozialbelange NHB Kapitel 1.7 Nachhaltigkeitsziele
NHB Kapitel 2.1.2 «Kundenzufriedenheit»,
Abschnitt Kundenzufriedenheitsumfrage
    Bereich Arbeitnehmerbelage NHB Kapitel 1.7 Nachhaltigkeitsziele
NHB Kapitel 2.2.2 «Diversität und
Integration», Abschnitt Mitarbeiterzufriedenheit
NHB Anhang 2 Kennzahlen über Mitarbeitenden
    Bereich Achtung
der Menschenrechte
Es wurden bezüglich des Belangs
Menschenrechte keine spezifischen
Leistungsindikatoren definiert.
    Bereich Bekämpfung der Korruption Es wurden bezüglich des
Belangs Korruption keine spezifischen
Leistungsindikatoren definiert.

 

1 NHB = Nachhaltigkeitsbericht

OR Art.  Ort der Offenlegung
Die Unternehmen führen ein Managementsystem und
legen darin Folgendes fest
  
Art. 964k Abs. 1 Ziffer 1 die Lieferkettenpolitik für möglicherweise aus
Konflikt- und Hochrisikogebieten
stammende Mineralien und Metalle;
Nicht zutreffend. Die SZKB führt weder
Mineralien oder Metalle aus Konflikt-
und Hochrisikogebieten ein, noch
bearbeitet sie solche.
Art. 964k Abs. 1 Ziffer 2 die Lieferkettenpolitik für Produkte
oder Dienstleistungen, bei denen ein
begründeter Verdacht auf
Kinderarbeit besteht;
NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch
und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Beschaffungswesen
Art. 964k Abs. 1 Ziffer 3 ein System, mit dem die Lieferkette
zurückverfolgt werden kann.
NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch
und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Beschaffungswesen
NHB Kapitel 4.2 «Nachhaltige Produkte
und Dienstleistungen«, Abschnitt
Nachhaltiges Gold
Art. 964k Abs. 2 Sie ermitteln und bewerten die Risiken
schädlicher Auswirkungen in ihrer
Lieferkette. Sie erstellen einen
Risikomanagementplan und treffen
Massnahmen zur Minimierung
der festgestellten Risiken.
NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch
und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Beschaffungswesen
NHB Kapitel 4.2 «Nachhaltige Produkte
und Dienstleistungen«, Abschnitt
Nachhaltiges Gold
Art. 964k Abs. 3 Sie lassen die Einhaltung der
Sorgfaltspflichten bezüglich der
Mineralien und Metalle durch
eine unabhängige Fachperson prüfen.
Nicht zutreffend. Die SZKB führt weder
Mineralien oder Metalle aus
Konflikt- und Hochrisikogebieten ein,
noch bearbeitet sie solche.