3 Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange gemäss OR
OR Art. | Ort der Offenlegung | ||
Der Bericht über nichtfinanzielle Belange gibt … | |||
Art. 964b Abs. 1 | Rechenschaft über Umweltbelange (insbesondere CO2-Ziele) | 2.4 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber der Umwelt und entsprechender Abschnitt im GRI-Index 5 Klimabericht | |
Art. 964b Abs. 1 | Rechenschaft über Sozialbelange | 2.1 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber der Kundschaft und entsprechender Abschnitt im GRI-Index 2.3 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem lokalen Umfeld und entsprechender Abschnitt im GRI-Index 2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor 3 Verantwortungsvolles Finanzieren 4 Verantwortungsvolles Anlegen | |
Art. 964b Abs. 1 | Rechenschaft über Arbeitnehmerbelange | 2.2 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber Mitarbeitenden und entsprechender Abschnitt im GRI-Index | |
Art. 964b Abs. 1 | Rechenschaft über Achtung der Menschenrechte | 2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor und entsprechender Abschnitt im GRI-Index | |
Art. 964b Abs. 1 | Rechenschaft über die Bekämpfung der Korruption | 2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor und entsprechender Abschnitt im GRI-Index | |
Der Bericht enthält diejenigen Angaben, … | |||
Art. 964b Abs. 1 | welche zum Verständnis des Geschäftsverlaufs erforderlich sind | Geschäftsbericht 1 Einordnung und Strategie der Nachhaltigkeit bei der SZKB 5 Klimabericht GRI 2–6 | |
Art. 964b Abs. 1 | welche zum Verständnis der Lage des Unternehmens erforderlich sind | Geschäftsbericht | |
Art. 964b Abs. 1 | welche zum Verständnis der Auswirkungen seiner Tätigkeit auf die … erforderlich sind | Umweltbelange (insbesondere CO2-Ziele) | 2.4 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber der Umwelt und entsprechender Abschnitt im GRI-Index 5 Klimabericht |
Sozialbelange | 2.1 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber der Kundschaft und entsprechender Abschnitt im GRI-Index 2.3 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem lokalen Umfeld und entsprechender Abschnitt im GRI-Index 2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor und entsprechender Abschnitt im GRI-Index | ||
Arbeitnehmerbelange | 2.2 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber Mitarbeitenden und entsprechender Abschnitt im GRI-Index | ||
Achtung der Menschenrechte | 2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor und entsprechender Abschnitt im GRI-Index | ||
Bekämpfung der Korruption | 2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor und entsprechender Abschnitt im GRI-Index | ||
Der Bericht umfasst insbesondere … | |||
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 1 | eine Beschreibung des Geschäftsmodells | Geschäftsbericht GRI 2–6 | |
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 2 | eine Beschreibung der in Bezug auf die Belange gemäss Absatz 1 verfolgten Konzepte, einschliesslich der angewandten Sorgfaltsprüfung | Umweltbelange (insbesondere CO2-Ziele) | 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen 5 Klimabericht |
Sozialbelange | 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen 2.3.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen | ||
Arbeitnehmerbelange | 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen | ||
Achtung der Menschenrechte | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen 4.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen und 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen», Abschnitt Gold aus fairem Handel | ||
Bekämpfung der Korruption | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen | ||
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 3 | eine Darstellung der zur Umsetzung dieser Konzepte ergriffenen Massnahmen sowie eine Bewertung der Wirksamkeit dieser Massnahmen | Umweltbelange (insbesondere CO2-Ziele) | 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen und 2.4.3 Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte 5 Klimabericht |
Sozialbelange | 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen und 2.2.4 Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte 2.3.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen und 2.3.4 Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen und 2.5.5 Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte | ||
Arbeitnehmerbelange | 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen und 2.3.4 Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte | ||
Achtung der Menschenrechte | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen und 2.5.5 Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte 4.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen und 4.3 Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte | ||
Bekämpfung der Korruption | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen und 2.5.5 Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte | ||
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 4 | eine Beschreibung der wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit den Belangen gemäss Absatz 1 sowie der Handhabung dieser Risiken durch das Unternehmen; massgebend sind Risiken | a. die sich aus der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens ergeben, und | Geschäftsbericht 2.1.1, 2.2.1, 2.3.1, 2.4.1, 2.5.1, 3.1 und 4.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen 5 Klimabericht |
b. wenn dies relevant und verhältnismässig ist, die sich aus seinen Geschäftsbeziehungen, seinen Erzeugnissen oder seinen Dienstleistungen ergeben; | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten in der Lieferkette» 2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt «Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette etablieren» 5 Klimabericht | ||
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 5 | die für die Unternehmenstätigkeit wesentlichen Leistungsindikatoren in Bezug auf die Belange gemäss Absatz 1. Die SZKB verwendet die Begriffe (Nachhaltigkeits-)Ziele und Leistungsindikatoren (KPI) synonym. | Bereich CO2-Ziele | 1.5 Die Nachhaltigkeitsstategie der SZKB 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» 5 Klimabericht |
Bereich Sozialbelange | 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB 2.1.2 «Kundenzufriedenheit», Abschnitt «Kundenzufriedenheit ermitteln» und Abschnitt «Beschwerden und Kundenfeedbacks systematisch bearbeiten» | ||
Bereich Arbeitnehmerbelange | 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt «Mitarbeitendezufriedenheit ermitteln» Anhang 2 Kennzahlen über Mitarbeitenden | ||
Bereich Achtung der Menschenrechte | Es wurden bezüglich des Belangs Menschenrechte keine spezifischen Leistungsindikatoren definiert. | ||
Bereich Bekämpfung der Korruption | Es wurden bezüglich des Belangs Korruption keine spezifischen Leistungsindikatoren definiert. |
OR Art. | Ort der Offenlegung | |
Die Unternehmen führen ein Managementsystem und legen darin Folgendes fest | ||
Art. 964k Abs. 1 Ziffer 1 | die Lieferkettenpolitik für möglicherweise aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammende Mineralien und Metalle; | Nicht zutreffend. Die SZKB führt weder Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ein, noch bearbeitet sie solche. |
Art. 964k Abs. 1 Ziffer 2 | die Lieferkettenpolitik für Produkte oder Dienstleistungen, bei denen ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht; | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten in der Lieferkette» 2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt «Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette etablieren» |
Art. 964k Abs. 1 Ziffer 3 | ein System, mit dem die Lieferkette zurückverfolgt werden kann. | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten in der Lieferkette» 2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt «Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette etablieren» 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen», Abschnitt «Gold aus fairem Handel» |
Art. 964k Abs. 2 | Sie ermitteln und bewerten die Risiken schädlicher Auswirkungen in ihrer Lieferkette. Sie erstellen einen Risikomanagementplan und treffen Massnahmen zur Minimierung der festgestellten Risiken. | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten in der Lieferkette» 2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt «Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette etablieren» 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen», Abschnitt «Gold aus fairem Handel» 5 Klimabericht |
Art. 964k Abs. 3 | Sie lassen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bezüglich der Mineralien und Metalle durch eine unabhängige Fachperson prüfen. | Nicht zutreffend. Die SZKB führt weder Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ein, noch bearbeitet sie solche. |