4 Berichterstattung nach GRI (GRI-Index)

Erklärung zur Verwendung Die SZKB hat die in diesem GRI-Inhaltsindex zitierten Informationen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in Anlehnung an die
GRI-Standards gemeldet.
Verwendeter Standard GRI 1 Foundation 2021
Verwendeter Branchen-Standard Keiner, da der Bankenstandard noch nicht verfügbar ist.
Genereller Hinweis Es erfolgt prinzipiell keine Offenlegung nach Regionen, da die SZKB lediglich im Kanton Schwyz tätig ist.
GRI-Standard/
andere Quelle
Offenlegung Ort der Offenlegung Offenlegung/Auslassung
Die Organisation und die
Prinzipien der Berichterstattung
   
GRI 2: General
Disclosures 2021
2–1 Organisatorische Angaben 1.1 Unternehmensprofil
Geschäftsbericht
Die Organisation besteht aus
folgenden Organen: Bankrat
(Oberleitungsorgan),
Geschäftsleitung
und Revisionsstelle
(interne Revision).
 2–2 Unternehmenseinheiten, die in die
Nachhaltigkeitsberichterstattung
der Organisation einbezogen wurden
Geschäftsbericht Die Unternehmen, an denen die
SZKB eine dauernde direkte
oder indirekte wesentliche
Beteiligung hält, sind im
Geschäftsbericht aufgeführt.
Der Nachhaltigkeitsbericht
der SZKB enthält keine
Informationen über diese
Unternehmen.
 2–3 Berichtszeitraum, Häufigkeit
und Kontaktstelle
1.3 Nachhaltigkeitsbericht
1.4 Kontaktstelle
 
 2–4 Neudarstellung von Informationen  Der Nachhaltigkeitsbericht
wurde für 2023 zum zweiten
Mal erstellt. Es gibt keine
Änderungen aufgrund
organisatorischer
Anpassungen (Akquisition von
Unternehmen, Änderungen
der juristischen Struktur,
Outsourcing), Wechsel der
Messmethoden oder
Ähnlichem. Im Nachhaltigkeits-
bericht 2023 wurden keine
Zahlen aus dem
Nachhaltigkeitsbericht
2022 korrigiert.
 2–5 Externe Prüfung  1.3 Nachhaltigkeitsbericht Es fand keine externe
Prüfung des
Nachhaltigkeitsberichts statt.
Governance    
GRI 2: General
Disclosures 2021
2–6 Aktivitäten, Wertschöpfungskette
und andere Geschäftsbeziehungen
1.1 Unternehmensprofil
Geschäftsbericht
Die SZKB bietet insbesondere
folgende Dienstleitungen an:
•  Hypothekarkredite
•  Firmenkredite
•  Lombardkredite
•  Anlageberatung
•  Vermögensverwaltung
•  Vorsorgeberatung
•  Kontoführung
•  Zahlungsverkehr
 2–9 Führungsstruktur und
Zusammensetzung
Geschäftsbericht
1.5 Verankerung der Nachhaltigkeit
in der Organisation
 
 2–10 Nominierungs- und
Auswahlverfahren für das
höchste Kontrollorgan
Geschäftsbericht  
 2–11 Vorsitz des höchsten
Kontrollorgans
Geschäftsbericht  
 2–12 Rolle des höchsten
Leitungsorgans bei der Aufsicht
über das Management
der Auswirkungen
Geschäftsbericht
1.5 Verankerung der Nachhaltigkeit
in der Organisation
 
 2–13 Delegation der
Verantwortung für das Management
der Auswirkungen
1.5 Verankerung der Nachhaltigkeit
in der Organisation
 
 2–14 Rolle des höchsten
Kontrollorgans bei der
Nachhaltigkeitsberichterstattung
1.3 Nachhaltigkeitsbericht
1.5 Verankerung der Nachhaltigkeit
in der Organisation
Geschäftsbericht
 
 2–15 Interessenkonflikte 2.5.3 «Reputation»,
Abschnitt Interessenkonflikte
 
 2–16 Kommunikation von
kritischen Anliegen
Geschäftsbericht  
 2–17 Gesammeltes Wissen
des höchsten Kontrollorgans
Geschäftsbericht  
 2–18 Bewertung der Leistung
des höchsten Kontrollorgans
 Der Bankrat führt jährlich
eine Selbstevaluation durch.
 2–19 Vergütungspolitik Geschäftsbericht
2.2.4 «Vergütung der
obersten Gremien»
Die Vergütung der
Geschäftsleitung
wird nur gesamthaft
und nicht pro Person
ausgewiesen.
 2–20 Verfahren zur
Festlegung der Vergütung
Geschäftsbericht
2.2.4 «Vergütung der
obersten Gremien»
 
Strategie, Richtlinien und Praktiken    
GRI 2: General
Disclosures 2021
2–22 Anwendungserklärung zur
Strategie für nachhaltige Entwicklung
Geschäftsbericht
Nachhaltigkeitsbericht, speziell Kapitel 1
Einordnung und Strategie der
Nachhaltigkeit bei der SZKB
 
 2–23 Verpflichtungserklärung
zu Grundsätzen und
Handlungsweisen
1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie
der SZKB, Abschnitt Die
Nachhaltigkeitsambitionen der SZKB
2.2.2 «Diversität und Integration»
2.4.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
2.5.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
2.5.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
2.5.2 «Regulatorische Compliance»
2.5.3 «Reputation»,
Abschnitt Interessenkonflikte
 
 2–24 Einbeziehung politischer
Verpflichtungen
2.5.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
2.5.2 «Regulatorische Compliance»
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Beschaffungswesen
Die SZKB setzt unterschiedliche
Strategien, Prozesse und
Massnahmen um, um ihre
Wirkungen auf Mensch,
Gesellschaft und Umwelt
kontinuierlich zu verbessern.
Informationen dazu finden sich
in den jeweiligen Beschreibungen
der Managementansätze in den
Kapiteln 2.1.1, 2.2.1, 2.3.1, 2.4.1,
2.5.1, 3.1, 4.1.
 2–25 Verfahren zur Beseitigung
negativer Auswirkungen
2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Diskriminierung
2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz
2.5.3 «Reputation»,
Abschnitt Whistleblowing
Die SZKB setzt unterschiedliche
Strategien, Prozesse und
Massnahmen um, um ihre
Wirkungen auf Mensch,
Gesellschaft und Umwelt
kontinuierlich zu verbessern.
Informationen dazu finden
sich in den jeweiligen
Beschreibungen der
Managementansätze in den
Kapiteln2.1.1, 2.2.1, 2.3.1, 2.4.1,
2.5.1, 3.1, 4.1.
 2–26 Verfahren für das Einholen
von Beratung und das Vorbringen
von Bedenken
2.1.2 «Kundenzufriedenheit,
Abschnitt Beschwerdemanagement
 
  2.5.3 «Reputation»,
Abschnitt Whistleblowing
 
 2–27 Einhaltung von Gesetzen
und Verordnungen
2.5.5 Beurteilung der Effektivität
und nächste Schritte
 
 2–28 Mitgliedschaft in Verbänden
und Interessengruppen
2.3.2 «Generationen und
Lokales Engagement»,
Abschnitt Mitgliedschaften
 
Stakeholder-Engagement    
GRI 2: General
Disclosures 2021
2–29 Ansatz für die Einbindung
von Stakeholdern Disclosures
1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie
der SZKB,
Abschnitt Wesentliche Themen
 
Wesentliche Themen    
GRI 3: Material
Topics 2021
3–1 Verfahren zur Bestimmung
der wesentlichen Themen
1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie
der SZKB,
Abschnitt Wesentliche Themen
 
 3–2 Liste der wesentlichen
Themen
1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie
der SZKB,
Abschnitt Wesentliche Themen
 
Stossrichtung verantwortungsvolles
Geschäftsverhalten
Verantwortungsvolles
Geschäftsverhalten gegenüber
der Kundschaft
   
GRI 3: Material
Topics 2021
3–3 Management der wesentlichen
Themen
1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie
der SZKB,
Abschnitt Wesentliche Themen
 
416: Kundengesundheit
und -sicherheit 2016
416–1 Beurteilung der Auswirkungen
verschiedener Produkt- und
Dienstleistungskategorien auf die
Gesundheit und Sicherheit
 Die SZKB stellt keine Produkte
oder Dienstleistungen her,
die Auswirkungen auf die
Gesundheit und Sicherheit
haben.
 416–2 Verstösse im Zusammenhang
mit den Auswirkungen von
Produkten und Dienstleistungen
auf die Gesundheit und Sicherheit
 Die SZKB stellt keine Produkte
oder Dienstleistungen her,
die Auswirkungen auf die
Gesundheit und Sicherheit
haben. Entsprechend gab es
2023 (wie im Vorjahr) keine
Verstösse.
GRI 417 Marketing und
Kennzeichnung 2016
417–1 Anforderungen für die Produkt-
und Dienstleistungsinformationen
und Kennzeichnung
 Für die SZKB nicht anwendbar.
 417–2 Verstösse im Zusammenhang
mit Produkt- und Dienstleistungs-
informationen und der Kennzeichnung
 Im Jahr 2023 (wie auch im
Vorjahr) gab es keine
erheblichen Verstösse
gegen Gesetze,
Vorschriften oder
freiwillige Verhaltensregeln
im Zusammenhang mit
Produkt- und
Dienstleistungsinformationen.
 417–3 Verstösse im Zusammenhang
mit Marketing und Kommunikation
 Im Jahr 2023 (wie auch im
Vorjahr) gab es keine
erheblichen Verstösse
gegen Gesetze, Vorschriften
oder freiwillige
Verhaltensregeln im
Zusammenhang mit
Marketing und Kommunikation.
GRI 416: Schutz der
Kundendaten 2016
418–1 Begründete Beschwerden
in Bezug auf die Verletzung des
Schutzes und den Verlust von
Kundendaten
 2023 fanden (wie im Vorjahr)
keine extern meldepflichtigen
Vorfälle statt.
Verantwortungsvolles
Geschäftsverhalten
gegenüber Mitarbeitenden
   
GRI 3: Material
Topics 2021
3–1 Verfahren zur Bestimmung
der wesentlichen Themen
1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB,
Abschnitt Wesentliche Themen
2.2.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
Alle im Homeoffice ausgeführten
Arbeiten der Mitarbeitenden
unterliegen den arbeitsrecht-
lichen Verträgen.
GRI 2: General
Disclosures 2021
2–7 Angestellte Mitarbeitende Anhang 2 Kennzahlen über
die Mitarbeitenden
Bei der SZKB haben alle
Mitarbeitenden aktuell
entweder das männliche
oder das weibliche
Geschlecht. Es gibt keine
Mitarbeitenden, welche
erklärt haben, dass sie
einem anderen oder
keinem Geschlecht
angehören.

Während dem Berichtsjahr
gab es (wie im Vorjahr)
keine wesentlichen
Schwankungen bezüglich
der Anzahl Mitarbeitenden.
 2–8 Beschäftigte, die nicht angestellt sind  Die SZKB beschäftigt keine
Mitarbeitenden im
Abrufverhältnis. Die SZKB
arbeitet mit verschiedenen
ausgewiesenen Fachpersonen
im Auftragsverhältnis zusammen.
 2–21 Verhältnis der Jahresgesamtvergütung 2.2.4 «Vergütung der obersten Gremien»  
 2–30 Tarifverträge  Die SZKB hat eigene
Anstellungsbedingungen, die
sich an der Schweizer
Gesetzgebung, branchen-
üblichen Konditionen
und den Unternehmens-
werten der SZKB orientieren.

Keine Mitarbeitenden der
SZKB unterstehen einem
Tarifvertrag.
GRI 401:
Beschäftigung 2016
401–1 Neu eingestellte Angestellte und
Angestelltenfluktuation
Anhang 2 Kennzahlen über
die Mitarbeitenden
 
 401–2 Betriebliche Leistungen, die nur
vollzeitbeschäftigten Angestellten,
nicht aber Zeitarbeitnehmende oder
teilzeitbeschäftigten Angestellten
angeboten werden
2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Anstellungsbedingungen
Alle betrieblichen
Leistungen stehen allen
SZKB-Mitarbeitenden
(in allen Betriebsstätten)
(teilzeitbereinigt) zur
Verfügung.
 401–3 Elternzeit 2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Chancengleichheit
 
GRI 402: Arbeitnehmer-
Arbeitgeber-
Verhältnis 2016
402–1 Mindestmitteilungsfrist für
betriebliche Veränderungen
 Die SZKB hat keine
Mindestmitteilungsfristen
(ausser bei vertraglichen
Änderungen, bei denen
die gesetzlichen Fristen
eingehalten werden).
GRI 403: Sicherheit
und Gesundheit am
Arbeitsplatz 2018
403–1 Managementsystem für
Sicherheit und Gesundheit
am Arbeitsplatz
 2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz
 
 403–2 Gefahrenidentifizierung,
Risikobewertung und
Untersuchung von Vorfällen
2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz
 
 Angabe 403–3 Arbeitsmedizinische
Dienste
2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz
 
 Angabe 403–4 Mitarbeiterbeteiligung,
Konsultation und Kommunikation
zu Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz
2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz
 
 403–5 Mitarbeiterschulungen zu
Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz
2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz
 
 403–6 Förderung der Gesundheit
der Mitarbeitenden
2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz
 
 403–7 Vermeidung und Abmilderung von
direkt mit Geschäftsbeziehungen
verbundenen Auswirkungen auf die
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz
 
 403–8 Mitarbeiter, die von einem
Managementsystem für Sicherheit und
Gesundheit am Arbeitsplatz
abgedeckt sind
 Es sind alle Mitarbeitenden
(also 100%) abgedeckt.
 403–9 Arbeitsbedingte Verletzungen 2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz
Das Verletzungs- und
Erkrankungsrisiko im
Finanzsektor ist im
Vergleich zu anderen
Branchen gering.

Die ausgewiesenen Ausfalltage
enthalten auch Unfälle
ausserhalb des Arbeitsumfelds.
Im Berichtsjahr kam es zu
keinen arbeitsbedingten
Todesfällen.
 403–10 Arbeitsbedingte Erkrankungen 2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz
Die ausgewiesenen Ausfalltage
enthalten alle krankheits-
bedingten Ausfalltage,
auch solche, die in keinem
Zusammenhang mit der
Arbeit stehen.
GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016 404–1 Durchschnittliche Stundenzahl
für Aus- und Weiterbildung pro Jahr
und angestellte Personen
2.1.3 «Datenschutz / Kundendaten /
Privacy»,Abschnitt Mitarbeitersen-
sibilisierung und -training
2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Aus- und Weiterbildung
2.5.2 «Regulatorische Compliance»,
Abschnitt Regulatorische Compliance
Die Anzahl Stunden für die
Teilnahme an internen und
externen Aus- und
Weiterbildungsangeboten
sind nicht verfügbar.
 Angabe 404–2 Programme zur
Verbesserung der Kompetenzen
der Angestellten und zur
Übergangshilfe
2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Aus- und Weiterbildung
 
 Angabe 404–3 Prozentsatz der
Angestellten, die eine regelmässige
Beurteilung ihrer Leistung und ihrer
beruflichen Entwicklung erhalten
2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt People Days
Alle Mitarbeitenden (ohne
das Teilzeitreinigungspersonal)
bekommen eine regelmässige
Beurteilung.
GRI 405: Diversität und
Chancengleichheit 2016
405–1 Diversität in Kontrollorganen
und unter Angestellten
Geschäftsbericht
2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Chancengleichheit
Anhang 2 Kennzahlen
über die Mitarbeitenden
 
 405–2 Verhältnis des Grundgehalts
und der Vergütung von Frauen
zum Grundgehalt und zur
Vergütung von Männern
2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Lohngleichheit
Auf die Offenlegung der
durchschnittlichen Bezahlung
für Männer und Frauen
innerhalb jeder
Angestelltenkategorie
(Level) wird verzichtet.
GRI 406:
Nichtdiskriminierung 2016
406–1 Diskriminierungsvorfälle
und ergriffene Abhilfemassnahmen
2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt Diskriminierung
2023 wurden (wie im
Vorjahr) keine
Diskriminierungsvorfälle
gemeldet.
GRI 407: Vereinigungsfreiheit
und Tarifverhandlungen 2016
407–1 Betriebsstätten und Lieferanten,
bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit
und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Beschaffungswesen
Die SZKB garantiert ihren
Mitarbeitenden das allge-
meine Recht auf
Vereinigungsfreiheit.
Sie haben das Recht,
ohne vorherige Geneh-
migung durch die SZKB,
Arbeitnehmerorganisationen
ihrer Wahl zu bilden oder
sich solchen anzuschliessen.
Die SZKB diskriminiert keine
Arbeitnehmenden aufgrund
ihrer Mitgliedschaft in einer
solchen Organisation oder
ihrer Teilnahme an
gewerkschaftlichen Aktivitäten.
Eigener Standard Anzahl Streiks und Massenentlassungen  Im Geschäftsjahr 2023 kam
es wie schon in den Vor-
jahren zu keinen Streiks
und keinen Massen-
entlassungen bei der SZKB.
Verantwortungsvolles Unternehmen
gegenüber dem lokalen Umfeld
   
GRI 3: Material
Topics 2021
3–3 Management der wesentlichen Themen 1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie
der SZKB, Abschnitt Wesentliche
Themen 2.3.1 Relevanz,
Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen
 
GRI 204:
Beschaffungspraktiken 2016
204–1 Anteil der Ausgaben für
lokale Lieferanten
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Werbematerial/Kampagnen
 
GRI 408:
Kinderarbeit 2016
408–1 Betriebsstätten und Lieferanten
mit einem erheblichen Risiko für
Vorfälle von Kinderarbeit
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Beschaffungswesen
Bei allen Betriebsstätten der
SZKB und den direkten Lie-
feranten besteht kein
erhebliches Risiko für Kinder-
arbeit.
GRI 409:
Zwangs- oder
Pflichtarbeit 2016
409–1 Betriebsstätten und Lieferanten
mit einem erheblichen Risiko für
Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Beschaffungswesen
Bei allen Betriebsstätten der
SZKB und den direkten Lie-
feranten besteht kein erheb-
liches Risiko für Kinderarbeit.
GRI 410:
Sicherheitspraktiken 2016
410–1 Sicherheitspersonal, das in
Menschenrechtspolitik und
-verfahren geschult wurde
 Kein Schulungsbedarf, da die
SZKB kein Sicherheitspersonal,
welches quasi-hoheitlich
auftritt, beschäftigt.
GRI 411: Rechte
Angabe 2016
411–1 Vorfälle, in denen die Rechte
der indigenen Völker indigenen
Völker verletzt wurden
 Die SZKB hat keine Kenntnisse
über Vorfälle, in denen Rechte
der indigenen Völker verletzt
wurden.
GRI 413: Lokale
Gemeinschaften 2016
413–1 Betriebsstätten mit Einbindung
der lokalen Gemeinschaften,
Folgenabschätzungen und
Förderprogrammen
2.3.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
4.2 «Nachhaltige Produkte
und Dienstleistungen
 
 413–2 Geschäftstätigkeiten mit
erheblichen oder potenziellen
negativen Auswirkungen auf
lokale Gemeinschaften
2.3.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
 
Eigener Standard Zugangsstellen in dünn besiedelten
oder strukturschwachen Gebieten
2.1.2 «Kundenzufriedenheit»,
Abschnitt Zugang zu den
SZKB-Dienstleistungen
 
Verantwortungsvolles Unternehmen
gegenüber der Umwelt
   
GRI 3: Material
Topics 2021
3–3 Management der
wesentlichen Themen
1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie
der SZKB,
Abschnitt Wesentliche Themen
2.4.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
Anhang 1 Offenlegung der methodischen
Grundlagen, Kapitel 1.6 Betriebliche
CO2e- Emissionen
 
GRI 301:
Materialien 2016
301–1 Eingesetzte Materialien nach
Gewicht oder Volumen
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
 
 301–2 Eingesetzte recycelte
Ausgangsstoffe
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Materialien
(Papier, Wasser, Abfall)
 
  2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
 
 301–3 Wiederverwertete Produkte
und ihre Verpackungsmaterialien
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Materialien
(Papier, Wasser, Abfall)
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
 
GRI 302:
Energie 2016
302–1 Energieverbrauch innerhalb
der Organisation
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
Anhang 1 Offenlegung der
methodischen Grundlagen,
Kapitel 1.6 Betriebliche CO2e-Emissionen
 
 302–2 Energieverbrauch ausserhalb
der Organisation
2.2.3 «Geschäftsverkehr/Pendelverkehr»
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
Anhang 1 Offenlegung der
methodischen Grundlagen,
Kapitel 1.6 Betriebliche CO2e-Emissionen
 
 302–3 Energieintensität 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
 
 302–4 Verringerung des
Energieverbrauchs
2.4.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
Anhang 1 Offenlegung der
methodischen Grundlagen,
Kapitel 1.6 Betriebliche CO2e-Emissionen
 
  2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
Anhang 1 Offenlegung der
methodischen Grundlagen,
Kapitel 1.6 Betriebliche CO2e-Emissionen
Anhang 1 Offenlegung der
methodischen Grundlagen,
Kapitel 1.6 Betriebliche CO2e-Emissionen
 
 302–5 Senkung des Energiebedarfs
für Produkte und Dienstleistungen
 Für die SZKB nicht anwendbar.
GRI 303: Wasser und
Abwasser 2018
303–1 Wasser als gemeinsam
genutzte Ressource
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Materialien
(Papier, Wasser, Abfall)
 
 303–2 Umgang mit den
Auswirkungen der
Wasserrückführung
 Die SZKB führt 100% des
Schmutzwassers Kläranlagen zu.
 303–3 Wasserentnahme 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
Die SZKB bezieht das von ihr
benötigte Wasser nur von
offiziellen Wasserversorgern.
 303–4 Wasserrückführung 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Materialien
(Papier, Wasser, Abfall)
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
 
 303–5 Wasserverbrauch 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Materialien
(Papier, Wasser, Abfall)
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
 
GRI 305:
Emissionen 2016
305–1 Direkte THG-Emissionen
(Scope 1)
2.4.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
Anhang 1 Offenlegung der methodischen
Grundlagen, Kapitel 1.6 Betriebliche
CO2e-Emissionen
 
 305–2 Indirekte energiebedingte
THG-Emissionen (Scope 2)
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
Anhang 1 Offenlegung der methodischen
Grundlagen, Kapitel 1.6 Betriebliche
CO2e-Emissionen
 
 305–3 Sonstige indirekte
THG-Emissionen (Scope 3)
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
Anhang 1 Offenlegung der methodischen
Grundlagen, Kapitel 1.6 Betriebliche
CO2e-Emissionen
 
 305–4 Intensität der THG-Emissionen 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
2.2.5 Beurteilung der Effektivität
und nächste Schritte
 
 305–5 Senkung der THG-Emissionen 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung,
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
Konzepte und Massnahmen
2.2.5 Beurteilung der Effektivität
und nächste Schritte
 
 305–6 Emissionen Ozon abbauender
Substanzen (ODS)
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kältemittel
 
 305–7 Stickstoffoxide (NOx),
Schwefeloxide (SOx)
und andere signifikante
Luftemissionen
 Keine relevanten Emissionen.
GRI 306:
Abfall 2020
306–1 Anfallender Abfall und
erhebliche abfallbezogene
Auswirkungen
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Materialien
(Papier, Wasser, Abfall)
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
 
 306–2 Management erheblicher
abfallbezogener Auswirkungen
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Materialien
(Papier, Wasser, Abfall)
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
 
 306–3 Angefallener Abfall 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
 
 306–4 Von Entsorgung
umgeleiteter Abfall
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Materialien (Papier, Wasser, Abfall)
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
 
 306–5 Zur Entsorgung
weitergeleiteter Abfall
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Materialien (Papier, Wasser, Abfall)
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie
 
GRI 308:
Umweltbewertung der
Lieferanten 2016
308–1 Neue Lieferanten, die anhand von
Umweltkriterien überprüft wurden
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt
Beschaffungswesen
 
 308–2 Negative Umweltauswirkungen
in der Lieferkette und ergriffene
Massnahmen
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Beschaffungswesen
 
GRI 414: Soziale
Bewertung der
Lieferanten 2016
414–1 Neue Lieferanten, die anhand
von sozialen Kriterien überprüft wurden
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Beschaffungswesen
 
 414–2 Negative soziale Auswirkungen
in der Lieferkette und ergriffene
Massnahmen
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Beschaffungswesen
 
Verantwortungsvolles Unternehmen
gegenüber dem Finanzsektor
   
GRI 3: Material
Topics 2021
3–3 Management der wesentlichen
Themen
1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie
der SZKB,
Abschnitt Wesentliche Themen
2.5.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
 
GRI 207:
Steuern 2019
207–1 Steuerkonzept 2.5.4 «Gesundes Wachstum»,
Abschnitt Steuern
 
 207–2 Tax Governance, Kontrolle
und Risikomanagement
 Die SZKB ist als eine selbständige
Anstalt des kantonalen
öffentlichen Rechts von
direkten Gewinn- und
Kapitalsteuern auf Ebene Bund,
Kanton und Gemeinden befreit.
 207–3 Einbeziehung von
Stakeholdern und Management
von steuerlichen Bedenken
 Die SZKB ist als eine selbständige
Anstalt des kantonalen
öffentlichen Rechts von
direkten Gewinn- und
Kapitalsteuern auf Ebene Bund,
Kanton und Gemeinden befreit.
 207–4 Länderbezogene Berichterstattung  Für die SZKB nicht relevant,
da die SZKB nur in der
Schweiz tätig ist.
Eigener
Standard
Geschäftsfelder, die auf Risiken im
Zusammenhang mit unversteuerten
Kundengeldern geprüft wurden
2.5.4 «Gesundes Wachstum»,
Abschnitt Steuern
 
 Bestätigte Fälle mit unversteuerten
Kundengeldern und ergriffene Massnahmen
2.5.4 «Gesundes Wachstum»,
Abschnitt Steuern
 
 Rechtsverfahren wegen Insiderhandel
und Marktmanipulation
 2023 war die SZKB (wie im
Vorjahr) in kein Rechts-
verfahren wegen Insider-
handel oder Markt-
manipulation verwickelt.
GRI 205:
Korruptionsbekämpfung
205–1 Betriebsstätten, die auf
Korruptionsrisiken geprüft wurden
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Beschaffungswesen
2.5.2 «Regulatorische Compliance»,
Abschnitt Regulatorische Compliance
Die in- und extern
vorgegebenen Regelungen
gelten für alle Bereiche
und Filialen der SZKB.
 205–2 Kommunikation und Schulungen
zu Richtlinien und Verfahren zur
Korruptionsbekämpfung
2.5.2 «Regulatorische Compliance»,
Abschnitt Regulatorische Compliance
 
 205–3 Bestätigte Korruptionsvorfälle
und ergriffene Massnahmen
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz
(Treibhausgas-Emissionen)»,
Abschnitt Beschaffungswesen
Für das Berichtsjahr 2023
(wie im Vorjahr) hat die
SZKB keine Hinweise auf
mögliche Korruptionsfälle
ihrer Mitarbeitenden erhalten.
Es sind daher keine
spezifischen Massnahmen nötig.
GRI 206:
Wettbewerbswidriges
Verhalten 2016
206–1 Rechtsverfahren aufgrund von
wettbewerbswidrigem Verhalten,
Kartell- und Monopolbildung
 2023 kam es wie 2022 zu
keinem Rechtsverfahren
aufgrund von wettbewerbs-
widrigem Verhalten,
Kartell- und Monopolbildung.
GRI 415:
Politische
Einflussnahme 2016
415–1 Parteispenden  Die SZKB verzichtet auf eine politische
Einflussnahme. Die SZKB hat 2023
CHF 2'000 als Beitrag zur
Kantonsratspräsidentenfeier geleistet.
Ansonsten bezahlte die
SZKB 2023 keine Beiträge an
politische Parteien oder einzelne
Politikerinnen oder Politiker. Die SZKB
ist politisch und konfessionell neutral und
bezieht keine politischen Positionen.
Interessen der Kantonalbanken
beziehungsweise des Finanzplatzes, wie
zum Beispiel politische Vernehmlassungen
oder Initiativen, werden über die
Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg)
und den Verband Schweizerischer
Kantonalbanken (VSKB) vertreten.
Die SZKB ist Mitglied
in beiden Organisationen.
Stossrichtung verantwortungsvolles
Finanzieren
   
GRI 3: Material
Topics 2021
 3–3 Management der wesentlichen Themen 1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB,
Abschnitt Wesentliche Themen und Zielsetzung
 
  3.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
 
Eigener Standard Zusammensetzung des Kreditgeschäfts nach
Region, Grösse der Unternehmen und Branche
3.2 «Finanzierung einer nachhaltigen Immobilie»,
Abschnitt Finanzierungsportfolio
 
 Kreditgeschäft mit speziellem
gesellschaftlichem Nutzen
3.2 «Finanzierung einer nachhaltigen Immobilie»,
Abschnitt Finanzierungsportfolio
 
Stossrichtung verantwortungsvolles
Anlegen
   
GRI 3:
Material Topics 2021
3–3 Management der wesentlichen Themen 1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB,
Abschnitt Wesentliche Themen
4.1 Relevanz, Zielsetzung,
Konzepte und Massnahmen
 
Eigener Standard Volumen und Anteil nachhaltige
Vermögensverwaltungsmandate
4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen»,
Abschnitt Ethik-Linie der SZKB inkl.
Tabelle Kennzahlen im Anlagebereich
 
 Volumen und Anteil nachhaltige Anlagefonds 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen»,
Abschnitt Ethik-Linie der SZKB inkl.
Tabelle Kennzahlen im Anlagebereich
 
 Interaktion in Umwelt und Sozialfragen mit
Unternehmen, die in Portfolios der Institution
gehalten werden
4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen»,
Abschnitt Wahrnehmung der Aktionärsstimmrechte