Medienmitteilung
25. April 2023
Konjunktur & Wirtschaft

Jahresbericht 2022 des Bürgschaftsfonds

Der 1943 gegründete Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz geht Bürgschaften für Privatpersonen und Unternehmen ein, die einen Kredit bei der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) aufnehmen möchten. Der Fonds unterstützt Kreditnehmer, die nicht über ausreichende Eigenmittel und bankfähige Sicherheiten verfügen. Der Fonds bürgt per Ende 2022 für Total 449 Bürgschaften in der Höhe von CHF 31.2 Mio.

Leicht rückgängige Anzahl Gesuche und Gesamtbetrag

Der Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz behandelte im Jahre 2022 wiederum leicht weniger Anträge als im Vorjahr. Die Anzahl der bewilligten Gesuche belief sich auf 45. Das Gesamtvolumen der 2022 bewilligten Gesuche belief sich auf CHF 7‘084’043. Der Durchschnittsbetrag pro Gesuch lag bei CHF 157‘423. 2022 wurden 14 Anträge für reine Bürgschaften, welche in der Regel an KMU-Betriebe gewährt werden, mit einem Gesamtbetrag von CHF 4‘490’000 bewilligt. Ergänzende Bürgschaften wurden 31 mit einem Totalbetrag von CHF 2‘594‘043 abgegeben. Diese wurden zu einem grossen Teil im Zusammenhang mit weitergehenden privaten und gewerblichen Hypothekarfinanzierungen gewährt.

Erstmals Jahresverlust ausgewiesen

Aufgrund des anspruchsvollen und volatilen Umfelds an den Finanzmärkten musste der Bürgschaftsfonds 2022 nach einem Gewinn im Vorjahr erstmals einen Jahresverlust von CHF -428‘945 ausweisen. Dieser wird den freien Reserven belastet.

Stabile Bilanzverhältnisse

Die Nachfrage nach neuen Bürgschaften konnte im Berichtsjahr erneut ohne Veränderung des Stammkapitals 
befriedigt werden. Die Bilanzsumme hat sich um CHF 604‘575 auf CHF 27‘099’094 reduziert. Stammkapital und Reserven (inkl. Jahresgewinn/Verlust) betrugen per Ende 2022 CHF 27‘016‘094.

Mit 10% Eigenkapital zum Eigenheim

In der Regel wird für die Finanzierung von Wohneigentum 20% Eigenkapital verlangt. Mit dem Bürgschaftsfonds reduzieren sich die mindestens einzubringenden Kapitalien um die Hälfte. Gerade für jüngere Eigenheimkäufer bringt dies erhebliche Vorteile. Durch die ergänzende Bürgschaft müssen Eigenheimkäufer lediglich 10% der Kaufsumme einbringen, die andere Hälfte der Eigenmittel wird durch den Bürgschaftsfonds sichergestellt. Der Bürgschaftsbetrag ist innert 20 Jahren zurückzuzahlen. Für diese Leistung in Form einer Zusatzsicherheit bezahlt der Kreditnehmer einmalig eine Provision von 1.5%. Die Voraussetzungen für den Erhalt einer ergänzenden Bürgschaft sind einfach: Der Kreditnehmer muss im Kanton Schwyz wohnen, das zu finanzierende Objekt muss sich ebenfalls dort befinden und die SZKB muss das Kreditgesuch positiv bewerten.

Mediensprecher Schwyzer Kantonalbank
Mediensprecher Schwyzer Kantonalbank

 

Daniel Slongo

Marketing & Kommunikation

 

Schwyzer Kantonalbank
Bahnhofstrasse 3
Postfach
6431 Schwyz

 

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