COVID-19 Überbrückungskredite des bundes bei der schwyzer kantonalbank
Schwyz, 25. März 2020
An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25. März 2020 hat sich der Bundesrat mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst. Diese sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Die Kredite können am besten bei der Hausbank beantragt werden. Sie werden vom Bund abgesichert. Die entsprechende Verordnung tritt am 26. März 2020 in Kraft; ab diesem Zeitpunkt können Kreditgesuche gestellt werden.
Informationsseite des Bundes
Die Schwyzer Kantonalbank nimmt ihre volkswirtschaftliche Verantwortung wahr und unterstützt ihre Gewerbe- und Firmenkunden rasch und unkompliziert mit zwei Arten von Überbrückungskrediten:
"COVID-19-KREDIT"
- Beträge bis maximal CHF 500'000
- ohne detaillierte Kreditprüfung
- werden sofort ausbezahlt
- 100% garantiert durch den Bund
- Zinssatz aktuell bei 0.0%
Jetzt "COVID-19-KREDIT" bei der SZKB beantragen
"COVID-19-KREDIT-PLUS"
- Beträge ab CHF 500'001 bis max. CHF 20 Mio.
- beschleunigte Kreditprüfung durch die Bank
- werden nach erfolgreicher Kreditprüfung ausbezahlt
- 85% garantiert durch den Bund
- Zinssatz aktuell bei 0.5%
Jetzt "COVID-19-KREDIT-PLUS" bei der SZKB beantragen
Anträge im Rahmen der COVID-19-Bürgschaftsverordnung sind bis spätestens 31.07.2020 bei der SZKB einzureichen.
Bei allfälligen Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater oder das Kundenzentrum unter der Nummer +41 58 800 20 20. Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, auf einen persönlichen Besuch bei der SZKB zu verzichten.