Die Schwyzer Kantonalbank geniesst eine umfassende Staatsgarantie durch den Kanton Schwyz.
Die Schwyzer Kantonalbank (SZKB) kennt gemäss § 7 des Gesetzes über die Schwyzer Kantonalbank (SZKB-Gesetz) grundsätzlich die unbeschränkte Staatsgarantie des Kantons Schwyz.
Die Staatsgarantie bedeutet somit, dass der Kanton Schwyz für alle Verbindlichkeiten der SZKB aufkommen muss, sofern die eigenen Mittel der Bank nicht ausreichen. Dem Anleger wird somit eine 100%-ige Rückerstattungsgarantie gewährt.
Umfang der Haftung
Von der Staatsgarantie erfasst sind namentlich folgende Gelder und Vorsorgeguthaben der 2. und 3. Säule:
- Sämtliche Kundengelder bei der SZKB (Privatkonten, Sparkonten, etc.)
- Kassenobligationen und Festgelder der SZKB
- Obligationenanleihen der SZKB
- Sparen 3-Konten und Freizügigkeitskonten bei der SZKB (indirekt über die Stiftung Sparen 3 und die Freizügigkeitsstiftungen Swisscanto und SZKB).
Die Staatsgarantie gilt nicht für Anlagen, welche die SZKB für Rechnung und Gefahr des Kunden bei anderen Institutionen hält (Treuhandanlagen).
Wertschriftenanlagen
Nicht unter die Staatsgarantie fallen Wertschriftenanlagen, die in Kundendepots bei der SZKB verwahrt werden. Diese sind jedoch bereits gemäss Art. 37d des schweizerischen Bankgesetzes über Banken und Sparkassen zu Gunsten des Kunden ausgesondert und stehen den Kunden direkt zu.
Starke Eigenmittelausstattung der Schwyzer Kantonalbank
Die SZKB verfügt über eine sehr starke Eigenmittelausstattung und ihr Eigenkapital übersteigt das gesetzlich vorgesehene Minimum deutlich. Details zur aktuellen Höhe des Eigenkapitals enthält der Geschäftsbericht. Diese starke Substanz erhöht die Sicherheit und stärkt das Vertrauen in die Bank zusätzlich.
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt?
Ja, die SZKB ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung „Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern“ zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter www.esisuisse.ch wird das System der
Einlagensicherung im Detail erklärt.
Weiterführende Informationen
esisuisse Kundeninformation