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18. August 2022

Überführung Daueraufträge auf QR-Rechnung

Nach dem Stichtag 30.09.2022 können keine Daueraufträge von orangen und roten Einzahlungsscheinen mehr verarbeitet werden. Haben Sie Ihre Zahlungen bereits angepasst?

Der Endtermin vom 30. September 2022 für die Verarbeitung von roten und orangen Einzahlungsscheinen rückt immer näher. Ab 1. Oktober 2022 können elektronische Zahlungen, welche mit den Daten von orangen Einzahlungsscheinen erfasst sind, nicht mehr verarbeitet werden. Über physische Zahlungswege, zum Beispiel bei einem Top-Auftrag und Postschaltereinzahlungen werden ebenfalls rote Einzahlungsscheine nach dem Stichtag nicht mehr akzeptiert. 


Sind Ihre Daueraufträge bereit für diese Umstellung?
Besonders wichtig ist die Überprüfung von erfassten Daueraufträgen. Falls die Daten momentan noch auf Basis eines orangen Einzahlungsscheins hinterlegt sind, kann diese Zahlung letztmals per 30.09.22 ausgeführt werden. 
Sie können dies ganz einfach in Ihrem E-Banking oder Mobile Banking überprüfen. Wenn das Begünstigtenkonto als ein Postcheckkonto mit der Schreibweise XX-XXX-X angezeigt wird, muss der Dauerauftrag mit den Daten der neuen QR-Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall den Zahlungsempfänger und verlangen Sie eine QR-Rechnung. Danach können Sie Ihren Dauerauftrag entsprechend anpassen und Ihre Zahlungen werden wie gewohnt ausgeführt.
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