QR-Rechnung: Der Einzahlungsschein für alle Fakturierungen
Die drei Varianten der QR-Rechnung
Gutschriften werden mit der Information von Name und Adresse des Einzahlers ausgewiesen.
Bestellung bzw. Erstellung bei SZKB (vorbedruckt)
- PDF-Erstellung im E-Banking für selbstständigen Druck zu Hause oder elektronischen Weiterversand an Rechnungssteller (kostenlos)
- Bestellung via Kundenberater oder Druckauftrag im E-Banking möglich (Versandgebühren werden weiterverrechnet)
Selbständige Produktion
- Mittels Buchhaltungssoftware oder Internettools Beleg erstellen und selbstständig drucken
Detaillierte Informationen finden Sie in unseren Broschüren & Factsheets.
Gutschriften werden mit der Information der Referenznummer ausgewiesen. Anstatt der regulären IBAN wird dem Kunden eine QR-IBAN für das Gutschriftskonto zugeteilt (muss bei Bank angefragt werden). Diese wird für die Identifikation des Begünstigtenkontos sowie für die korrekte Avisierung benötigt. Zahlung mit Referenznummer benötigt zwingend eine QR-IBAN.
Bestellung bzw. Erstellung bei SZKB (vorbedruckt)
- Bestellung via KUBE (Versandgebühren werden weiterverrechnet)
Selbstständige Produktion
- Mittels Buchhaltungssoftware Rechnung und Beleg erstellen und selbstständig drucken
Detaillierte Informationen finden Sie in unseren Broschüren & Factsheets.
Gutschriften werden mit der Information der SCOR-Referenz ausgewiesen. Diese Variante ist interessant für international tätige Firmen, welche schon länger die SCOR-Referenz für Fakturierungen im EU-Raum verwenden und nun die Fakturierung im In- und Ausland vereinheitlichen können.
Selbständige Produktion
Mittels Buchhaltungssoftware Rechnung und Beleg erstellen und selbstständig drucken.
Weitere Informationen
Ab 30.9.2022 können keine roten und orangen Einzahlungsscheine mehr verarbeitet werden.
Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten zur QR-Rechnung und den wichtigsten Neuerungen:
Was ändert bei der Fakturierung mit orangen Einzahlungsscheinen?
Die ESR-Referenznummer wird zur Kontoidentifikation durch die QR-IBAN abgelöst. Diese muss bei Umstellung auf die neue Methode in Ihrer Buchhaltungssoftware hinterlegt werden. So können Sie zukünftig die QR-Rechnungen eigenständig durch Ihre Software erstellen. Die betroffenen Kunden der SZKB haben hierzu im 2019 und 2020 detaillierte Informationen direkt erhalten. Falls noch weitere Fragen bestehen, steht Ihnen Ihr/e Kundenberater/in gerne zur Verfügung oder nutzen sie unsere Checkliste "Umstellung vom orangen Einzahlungsschein".
Was ändert bei der Fakturierung mit roten Einzahlungsscheinen?
Seit Oktober 2020 wurde der Bestellprozess der SZKB umgestellt. Wir empfehlen Ihnen die Erstellung und den Druck zukünftig in kleineren Auflagemengen selbstständig auszuführen, da der Druck über die SZKB mit Versandkosten verbunden ist. Eine eigene Erstellung kann mittels E-Banking als PDF oder verschiedenster Buchhaltungstools unkompliziert ausgeführt werden.
Was ändert bei den Posteinzahlungsgebühren?
Bei den bisherigen Belegen werden die Posteinzahlungsgebühren dem Zahlungsempfänger entsprechend weiterverrechnet. An dieser Praxis ändert sich mit der QR-Rechnung nichts. Die QR-Rechnungen werden jedoch von der Post nicht mehr mit unterschiedlichen Tarifen belegt. Details zu den neuen Gebühren finden Sie auf den Informationsseiten der Post.
Belegdruck durch SZKB | Versand- und Verarbeitungsgebühren werden weiterverrechnet |
Belegdruck via E-Banking (PDF) | kostenlos |
Detaillierte Informationen finden Sie in unseren Broschüren & Factsheets.