Whistleblowing

Informationen zur Meldung von mutmasslichem Fehlverhalten.

Allgemeines

Das Vertrauen in die SZKB ist ihr wichtigstes Gut. Dieses beruht unter anderem auf ihrer Integrität und Reputation. Allfälliges Fehlverhalten von Mitarbeitenden können diese Werte beeinflussen. Die SZKB bietet deshalb Mitarbeitenden und Dritten die Möglichkeit, mutmassliches Fehlverhalten innerhalb der Organisation der SZKB zu melden. Mitarbeitende, die in gutem Glauben eine Meldung erstatten, haben keine nachteiligen Sanktionen zu erwarten.

 

Fehlverhalten

Als Fehlverhalten gelten beispielsweise Verstösse von Mitarbeitenden gegen das Straf-, Aufsichts- und Verwaltungsrecht sowie andere gesetzliche Regelungen und interne Vorgaben.
Kundenreklamationen sind hingegen nicht über die Meldestelle, sondern auf den üblichen Wegen einzureichen.

 

Whistleblowing-Meldestelle (intern und extern zugänglich)

Meldungen können elektronisch oder in brieflicher Form an die Whistleblowing-Meldestelle gesendet werden.

Mailbox

whistleblowing@szkb.ch

per Post

Vertraulich
Chief Compliance Officer
Schwyzer Kantonalbank
Bahnhofstrasse 3
6430 Schwyz

 

Weiteres Vorgehen

Der Chief Compliance Officer beurteilt die eingegangenen Hinweise. Falls notwendig leitet er weiterführende Untersuchungen gemäss den internen Vorgaben ein. Hierzu kann er auch interne oder externe Fachstellen beiziehen.

 

Vertraulichkeit

Meldungen und Informationen werden dabei - soweit nicht gesetzliche Auskunftspflichten gegeben sind - vertraulich behandelt.