Der AIA verpflichtet Schweizer Finanzinstitute, die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden abzuklären. Sofern ein Kunde sein Hauptsteuerdomizil in einem Staat hat, mit welchem die Schweiz den automatischen Informationsaustausch vereinbart und in Kraft gesetzt hat, ist die SZKB verpflichtet, jeweils per Jahresende Informationen über den betroffenen Kunden und seine meldepflichtigen Konten an die eidgenössische Steuerverwaltung zu übermitteln.

Die Schweiz hat bereits mit zahlreichen Partnerstaaten eine Vereinbarung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs unterzeichnet. Unter nachfolgendem Link des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen SIF sind die Partnerstaaten ersichtlich.