Für viele Finanzinstrumente (ausgenommen sind unter anderem Aktien) muss vom Ersteller von Gesetzes wegen ein Basisinformationsblatt (BIB) erstellt werden. Dieses enthält Angaben, die wesentlich sind, damit Anlegerinnen und Anleger eine fundierte Anlageentscheidung treffen und unterschiedliche Finanzinstrumente miteinander vergleichen können. Dabei handelt es sich nicht um Werbung. Das BIB enthält insbesondere Angaben zu folgenden Themen:
Name des Finanzinstruments und Identität des Erstellers;
Art und Merkmale des Finanzinstruments;
Risiko und Renditeprofil des Finanzinstruments unter Angabe des höchsten Verlusts, der den Anlegerinnen und Anlegern auf dem unterlegten Kapital droht;
Kosten des Finanzinstruments;
Mindesthaltedauer und Handelbarkeit des Finanzinstruments;
Informationen über die mit dem Finanzinstrument verbundenen Bewilligungen und Genehmigungen.
Sie können das BIB unter
www.szkb.ch/bib kostenlos abrufen oder über Ihre Kundenberaterin oder Kundenberater beziehen.