Eröffnung Kapitaleinzahlungskonto

Auftrag zur Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos und zur Abgabe einer Kapitaleinzahlungsbestätigung.

Um das Geschäftsmodell des zu gründenden Unternehmens zu verstehen, teilen Sie uns bitte folgende Informationen mit:

Angaben zur geplanten Transaktion

Es wird der nachfolgende Kapitalbetrag einbezahlt, wobei keine Bareinzahlungen akzeptiert werden. Nach erfolgreicher Prüfung des vorliegenden Auftrags teilt die Bank dem Eröffner die Nummer des Kapitaleinzahlungskontos mit.

 

Angaben zum Eröffner

Sofern der notierte Ausweis noch nicht bei der Schwyzer Kantonalbank vorhanden ist, ist zwingend eine echtheitsbestätigte Kopie auf dem Postweg zu übermitteln. Alternativ kann der Ausweis bei persönlicher Vorsprache bei der SZKB zur Kopie vorgelegt werden.

Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten.
(Jene natürliche Personen, welche die Gesellschaft kontrollieren/beherrschen)

1. Wirtschaftlich Berechtigte

2. Wirtschaftlich Berechtigte

3. Wirtschaftlich Berechtigte

4. Wirtschaftlich Berechtigte

Kapitaleinzahlungsbestätigung
Die Bestätigung wird in 2-facher Ausführung an den Eröffner zugestellt.

Freigabe
Das Kapital wird nach erfolgter Gründung der Firma und Einreichen des entsprechenden Handelsregisterauszugs auf das neu zu eröffnende Firmenkonto bei der Schwyzer Kantonalbank freigegeben, vorausgesetzt die Kundenbeziehung konnte regulatorisch konform eröffnet werden.

Gebühren
Die Gebühr für die Eröffnung und Führung des Kapitaleinzahlungskontos in der Höhe von CHF 250.00 wird direkt dem Konto belastet. 
Wird das Kapital nach Gründung nicht auf ein Firmenkonto bei der Schwyzer Kantonalbank übertragen, so beträgt die Gebühr mindestens CHF 1'000.00




Bestätigung *