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Hypothek im Alter: Wie wird die Tragbarkeit neu berechnet?

Die übliche Tragbarkeitsberechnung und die 35%-Regel bleiben bestehen:

(kalkulatorischer Zins + allfällige Amortisation + Nebenkosten) ÷ Einkommen ≤ 35%

Mit der Pensionierung verändert sich jedoch die Einkommensbasis. Wie und wann die Neubewertung erfolgt, unterscheidet sich von Bank zu Bank. Bei der SZKB ist für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer ab Alter 55 eine erneute Tragbarkeitsprüfung angezeigt. Bei mehreren Hypothekarnehmenden, sobald die erste Person dieses Alter erreicht.

Als Einkommen gelten:

  • AHV-Rente
  • Pensionskassenrente
  • Leibrenten aus Versicherungspolicen
  • Erträge aus Immobilien (z. B. Mieteinnahmen)
  • Freies Vermögen wie Kontoguthaben und Wertschriften (Vermögenssumme wird mit 5% als jährliche Rente angerechnet)

Beispielrechnung: Tragbarkeit vor und nach der Pensionierung

Das folgende Beispiel zeigt, wie sich die Tragbarkeit für ein Ehepaar nach der Pensionierung verändert. Die 2. Hypothek wird bis zur Pensionierung vollständig amortisiert. Gleichzeitig fällt jedoch das Erwerbseinkommen weg und wird durch ein tieferes Renteneinkommen ersetzt.

Einordnung: Vor der Pensionierung ist die Finanzierung mit einem Belastungsgrad von knapp 34% tragbar. Nach der Pensionierung wäre die Tragbarkeit mit 38% voraussichtlich nicht mehr gegeben, sofern kein anrechenbares freies Vermögen vorhanden ist – und das trotz amortisierter 2. Hypothek. Der Grund: das deutlich tiefere Renteneinkommen bei anhaltenden Kosten für Unterhalt und Hypothekarzinsen.

Hypothekenrechner: Berechnen Sie Ihre Tragbarkeit im Alter

Prüfen Sie mit wenigen Angaben, wie sich Ihre Tragbarkeit im Ruhestand voraussichtlich verändert.

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Was tun, wenn die Tragbarkeit nach der Pensionierung nicht mehr gegeben ist?

Ist Ihre Tragbarkeit im Alter voraussichtlich nicht mehr gegeben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern und weiterhin im Eigenheim wohnen zu bleiben.


Durch Amortisation die Kosten verringern

Die 2. Hypothek sollte bis zur Pensionierung vollständig amortisiert sein. Zusätzlich kann je nach Situation eine freiwillige Teilamortisation der 1. Hypothek sinnvoll sein. Das senkt die Zinslast und verbessert somit die Tragbarkeit auf der Kostenseite. Ob dieser Schritt für Sie geeignet ist, hängt von Ihrer Liquidität, möglichen Renditealternativen sowie Ihren Vorsorgezielen ab.

Einblick unseres Experten: «Wenn Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer mit Fragen zur Amortisation zu uns kommen, schauen wir immer auch alle anderen relevanten Aspekte an. Nur so können wir die beste Empfehlung zum weiteren Verlauf der Finanzierung abgeben.»


Mit Geldanlagen frühzeitig zusätzliches Vermögen aufbauen

Wer frühzeitig Vermögen aufbaut, verschafft sich im Hinblick auf die Pensionierung wertvollen Spielraum: Vermögensverzehr kann in die Tragbarkeit einfliessen, und vorhandene Reserven lassen sich gezielt einsetzen – etwa für eine Teilamortisation oder für Einkäufe in die Pensionskasse. So verbessern Sie die Tragbarkeitsrechnung auf der Einkommensseite und schaffen gleichzeitig Reserven. Entscheidend ist, dass Sie einen Anlageplan haben, der zu Ihrem Zeithorizont, Ihrer Risikofähigkeit und Ihren Zielen passt.

Einblick unseres Experten: «Im Beratungsgespräch helfen wir unseren Kundinnen und Kunden, ihr individuelles Sparpotenzial zu erkennen und bestmöglich auszuschöpfen.»


Vorsorgegelder einsetzen

Je nach Ausgangslage kann ein (Teil-)Bezug von Pensionskassengeldern oder die Auflösung einer Säule-3a-Lösung sinnvoll sein – zum Beispiel, um die Hypothek zu reduzieren und damit die laufenden Hypothekarkosten zu senken.

Gleichzeitig gilt: Ein Bezug mindert die Vorsorgeleistungen im Alter und damit die Einkommensseite der Tragbarkeitsrechnung. Zudem sind auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten.

Einblick unseres Experten: «Beim Einsatz von Vorsorgegeldern ist oftmals Vor- und Weitsicht geboten. Gemeinsam mit unserer Kundschaft wägen wir alle Vor- und Nachteile genauestens ab, um eine stimmige und tragfähige Lösung zu finden.»

Gemeinsam planen wir Ihren Weg in den Ruhestand

Wir simulieren unterschiedliche Szenarien und zeigen Lösungswege auf, damit Sie entspannt in den eigenen vier Wänden Ihren Ruhestand geniessen können.

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Immobilien vermieten oder verkaufen

Mieterträge – etwa durch Einrichten und Vermieten einer Einliegerwohnung – können die Tragbarkeit spürbar verbessern, weil sie die kalkulatorischen Kosten reduzieren. Alternativ können Sie durch den Verkauf einer allfälligen weiteren Immobilie Schulden abbauen und zuvor gebundenes Vermögen in freies Vermögen verschieben. Welche Option sinnvoll ist, hängt von Ihrem Immobilienbesitz, dem Marktumfeld sowie steuerlichen Aspekten ab.

Einblick unseres Experten: «Es haben nicht alle die Möglichkeit, in Sachen Immobilien noch mehr rauszuholen. Wenn es jedoch Optionen gibt, unterstützen wir sehr gerne mit unserer Expertise und Erfahrung im Schwyzer Immobilienmarkt.»


Übergabe des Eigenheims an die nächste Generation

Die Immobilie schon zu Lebzeiten an die zukünftigen Erben weiterzugeben kann eine Lösung sein, um das Eigenheim in der Familie zu halten. So können Sie beispielsweise mittels Wohnrecht in Ihrem Zuhause wohnen bleiben – die Finanzierung, und damit auch die Tragbarkeit, ist nun Sache der Kinder. Dabei sind jedoch unterschiedliche steuerliche, vorsorgerechtliche und erbrechtliche Fragen zu klären.

Einblick unseres Experten: «Unsere Erfahrung zeigt: Familien, die frühzeitig das Gespräch suchen und dabei offen bleiben, finden meist eine Lösung, die sich für alle gut anfühlt.»

Gemeinsame Hypothek als Paar: Was passiert, wenn eine Person verstirbt?

Bei gemeinsamer Hypothek sinkt die Einkommensbasis im Todesfall eines Hypothekarnehmers oft deutlich, weil ein Einkommen wegfällt – und eine allfällige Hinterbliebenenrente dies nur teilweise kompensiert. Dadurch kann die Tragbarkeit gefährdet sein.

Tipp unseres Experten: «Auch wenn es unangenehm ist: Gehen Sie das Thema schon frühzeitig an – beispielsweise über entsprechende Versicherungen sowie Regelungen im Testament und/oder Erbvertrag. So ist für den Ernstfall alles geregelt und Sie können den Ruhestand in Ihren eigenen vier Wänden sorgenfrei geniessen.»

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Häufig gestellte Fragen zur Hypothek im Alter

Ja, je nach Bank kann freies Vermögen (z. B. Kontoguthaben, Wertschriften) anteilsmässig als Renteneinkommen angerechnet werden. Bei der SZKB wird freies Vermögen beispielsweise mit 5% pro Jahr als Einkommen verrentet. So lässt sich die Tragbarkeit auf der Einkommensseite verbessern.

Ja, Sie können Ihre Immobilie an Ihre Kinder übertragen und beispielsweise via Wohnrecht oder Nutzniessung noch darin wohnen bleiben. Klären Sie vorab Fragen zu Steuern, Erbrecht, Ergänzungsleistungen sowie die Finanzierung der Immobilie durch Ihre Kinder. Eine frühzeitige gemeinsame Planung ist zentral.

Grundsätzlich ja, allerdings unter der Bedingung, dass die Tragbarkeit wie üblich gegeben ist. Zudem gilt nach der Pensionierung häufig eine konservativere Belehnung (z. B. maximal 60% statt 80% des Immobilienwerts). Gerne prüfen wir Ihre Situation individuell, um Ihnen passende Optionen aufzuzeigen.

Merkblatt «Eigenheim im Pensionsalter»

In unserem Merkblatt «Eigenheim im Pensionsalter» finden Sie alle wichtigen Informationen rund ums Thema auf einen Blick – auch praktisch zum Ausdrucken.

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