Know Your Customer – Unsere Pflichten aus dem Geldwäschereigesetz

Jeder Finanzintermediär in der Schweiz – wie Banken und Versicherungen – ist dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstellt. Die gesetzlichen Vorgaben verpflichten auch die Schwyzer Kantonalbank (SZKB), die Identität ihrer Kundschaft und die wirtschaftlichen Hintergründe von Geschäftsbeziehungen lückenlos zu überprüfen.

Um diesen Bestimmungen nachzukommen, müssen wir unsere Kundinnen und Kunden genau kennen (Know Your Customer / KYC) und spezifische Angaben zu den persönlichen sowie wirtschaftlichen Verhältnissen einholen. Deshalb kontaktieren wir Sie periodisch, um Ihre Kundendaten zu aktualisieren.

Das GwG und seine Ausführungsbestimmungen verpflichten Banken zu erweiterten Sorgfalts- und Meldepflichten. Im Fokus stehen dabei:

  • Identifikation der Kundschaft sowie Feststellung und Verifizierung der wirtschaftlich berechtigten Person
  • Feststellung der Kontrollinhaber bei juristischen Personen und Personengesellschaften
  • Regelmässige Aktualisierung der Kundendaten

Hinweis: Kommt eine Bank diesen gesetzlichen Pflichten nicht nach, drohen aufsichtsrechtliche Massnahmen und Sanktionen durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA).

KYC steht für «Kenne deinen Kunden». Die KYC-Prüfung verpflichtet uns rechtlich, die Identität unserer Kundschaft sowie die wirtschaftliche Berechtigung zu prüfen und den Zweck einer Geschäftsbeziehung zu klären. Diese Überprüfung basiert auf den gesetzlich vorgeschriebenen KYC-Daten.

Die wirtschaftliche Berechtigung gibt Aufschluss über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse. Sie definiert, wer über die Vermögenswerte bestimmen kann und wem diese effektiv gehören. Das GwG verlangt, dass die SZKB diese Angaben anhand von aussagekräftigen Informationen (z. B. Herkunft der Vermögenswerte) überprüft und lückenlos dokumentiert.

Ein Kontrollinhaber ist diejenige natürliche Person, die eine nicht börsenkotierte, operativ tätige juristische Person oder Personengesellschaft letztendlich kontrolliert (meist über Stimmrechts- oder Kapitalanteile von mehr als 25 Prozent). Die Einzelheiten dazu regelt die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB).

Finanzintermediäre sind gesetzlich verpflichtet, die KYC-Daten ihrer Kundschaft aktuell zu halten. Die Häufigkeit dieser Überprüfung hängt von der jeweiligen Kundensituation (Risikoprofil) ab und kann von Gesetzes wegen bis zu jährlich notwendig sein.

Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten gilt ausnahmslos für sämtliche Kundenbeziehungen. Die periodische Aktualisierung der KYC-Daten betrifft somit sowohl Privatpersonen (natürliche Personen) als auch Firmen und Institutionen (juristische Personen).

  • Bei Neukunden: Wir erheben alle notwendigen KYC-Angaben direkt bei der Eröffnung einer Geschäftsbeziehung.
  • Bei bestehenden Kunden: Wir kontaktieren Sie zu gegebener Zeit direkt. Dabei bestätigen wir vorhandene Angaben oder holen zusätzliche Details ein (z. B. Erwerbstätigkeit oder Vermögensherkunft).

Die Vertraulichkeit Ihrer Daten hat für die SZKB höchste Priorität. Wir fordern ausschliesslich Informationen ein, die zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten zwingend notwendig sind. Die SZKB hält die strengen Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes sowie das Bankkundengeheimnis jederzeit vollumfänglich ein.