Rente oder Kapital Rente oder Kapital Rente oder Kapital

Rente oder Kapital – und die Steuern?

Autor
Andreas Janser
Andreas Janser
Senior Finanzplaner
Publiziert
November 2025
Themen
Pensionsplanung Rente

Wer freiwillig in seine Vorsorge einzahlt, kann dabei oft auch seine Steuern optimieren. Politisch stark diskutiert werden aktuell die sogenannten Kapitalleistungssteuern, die beim Auszahlen des angesparten Vorsorgekapitals anfallen. Wir sagen Ihnen, welchen Einfluss die geplanten Neuerungen auf Ihre Vorsorge haben. Und Sie erfahren, was die Frage «Rente oder Kapital?» beim Bezug Ihres Pensionskassengeldes damit zu tun hat.

Wie Sie beim Vorsorgen Steuern sparen

Heutzutage ist ein finanziell sorgenfreier Ruhestand ohne freiwilliges Vorsorgesparen kaum denkbar. Dabei lohnt sich die Spardisziplin gleich doppelt: Über die gesamte Erwerbszeit lassen sich die Steuern spürbar optimieren.

Unsere Altersvorsorge in der Schweiz beruht bekanntlich auf dem Drei-Säulen-System. Auf die AHV (1. Säule) können wir nur sehr beschränkt Einfluss nehmen. Die Säule 3a hingegen bietet sich für eigenverantwortliches Vorsorgesparen an. Auch in der Pensionskasse (2. Säule) lässt sich das Leistungsniveau auf freiwilliger Basis aufbessern – zum Beispiel mit Wahlsparplänen oder Pensionskasseneinkäufen.

Solche Massnahmen sind zweifellos sinnvoll, denn allein mit der AHV und der «Basisausführung» der Pensionskasse lässt sich der gewünschte Lebensstandard kaum mehr halten. Dies betrifft auch Personen mit ganz normaler Erwerbsbiografie und solidem Einkommen. Das Vorsorgesparen aus eigener Initiative wird somit zur «freiwilligen Notwendigkeit».

Dafür schafft der Staat zusätzliche Anreize: Individuelle Leistungen zugunsten der Säule 3a wie auch der Pensionskasse bieten steuerliche Vorteile, indem die Beiträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Zudem sind die Erträge aus dem Vorsorgekapital während der Laufzeit steuerfrei und es werden keine Vermögenssteuern erhoben.

Beim späteren Bezug allerdings müssen die Vorsorgegelder versteuert werden. Vorteilhaft ist bei einer Kapitalauszahlung, dass die Besteuerung getrennt vom übrigen Einkommen und zu privilegierten Steuersätzen erfolgt. Ganz anders die Altersrente: Mit ihren regelmässigen, dauerhaften Auszahlungen fliesst sie ins steuerbare Einkommen, wobei jedoch im Ruhestand meist tiefere Grenzsteuersätze gelten. Kurzum: Mit dem Vorsorgesparen lässt sich oft eine markante Netto-Steuerersparnis» erreichen.

Wie das Pensionskassengeld bezogen wird – ob in Kapital- oder in Rentenform – liegt in der freien Wahl der Leistungsempfänger. Die steuerlichen Folgen dieser Entscheidung variieren je nach persönlicher Situation. Langfristig gilt: Die Rentenlösung mit der laufenden Besteuerung des Einkommens ist üblicherweise teurer als der Kapitalbezug mit der einmaligen Kapitalleistungssteuer.


Rente oder Kapitalbezug: Was ist steuerlich attraktiver?

Anhand eines Beispiels wird klar, worauf es beim Vergleichen ankommt: Herr Mustermann geht mit 65 Jahren in Rente. Er ist alleinstehend, katholisch und wohnhaft in 6430 Schwyz. Sein gespartes Kapital in der Pensionskasse beträgt CHF 800’000. Der Umwandlungssatz ist bei 5% angesetzt. Damit erhält der Rentner CHF 40'000 pro Jahr (5% von CHF 800’000) aus der beruflichen Vorsorge. Nebst dieser Rente und der AHV hat er keine weiteren Einkünfte.


So viel kostet die Rentenlösung...:

Bei einem Grenzsteuersatz von 15% zahlt Herr Mustermann jährlich CHF 6’000 Einkommenssteuern auf die Pensionskassenrente. In 20 Rentenjahren ergibt dies einen Betrag von CHF 120’000.


... und so viel der Kapitalbezug:

Bezieht Herr Mustermann dagegen die gesamten CHF 800’000 in Kapitalform, beträgt die Kapitalleistungssteuer einmalig CHF 78’700. Das ausbezahlte Kapital muss er fortan als Vermögen versteuern, was ihn jährlich rund CHF 1’350 und in 20 Jahren CHF 27’000 kostet. Insgesamt belaufen sich die steuerlichen Kosten auf CHF 105’700. Der Kapitalbezug ist in diesem Beispiel somit um mehr als CHF 14’300 günstiger. Aber Vorsicht: Der Vergleich berücksichtigt nur die Steuern. Eine umfassende Gegenüberstellung würde auch auf die Attraktivität des Umwandlungssatzes (von ihm hängt die Höhe der Rente ab), auf mögliche Vermögenserträge/Renditen und die Anzahl gerechneter Ruhestandsjahre eingehen. Hinzu kommt, dass das Vermögen, das besteuert wird, über die Zeit verbraucht wird – zumindest teilweise.


Die «kleine» Optimierung

Progressive Steuertarife bedeuten: Grosse Beträge werden überproportional höher besteuert. Herr Mustermann kann seine Steuern optimieren, indem er diese Progression «bricht». Und zwar mit einer Teilkapitalauszahlung. Ein Bezug von CHF 50’000 verursacht lediglich rund CHF 600 Kapitalleistungssteuern. Die Jahresrente fällt um CHF 2’500 tiefer aus und die Einkommenssteuern reduzieren sich damit um CHF 400 pro Jahr – ergibt bei 20 Jahren Ruhestand eine Steuerersparnis von CHF 7’400. Dieser Ansatz funktioniert auch umgekehrt: Anstatt eines vollen Kapitalbezugs könnte sich Herr Mustermann auch überlegen, einen kleineren Teil als Rente zu beziehen. Im unteren Einkommensbereich hätte die Progression noch wenig Gewicht. Gleichzeitig würde der teuerste Anteil bei der Kapitalleistung wegfallen. So oder so gilt: Jede Situation muss sorgfältig geprüft und beurteilt werden – idealerweise mit der SZKB-Pensionsplanung.

Steuerbelastung Pensionskassenleistung

Steigen die Kapitalleistungssteuern?

Die Kapitalleistungssteuern werden zurzeit rege diskutiert. Auf Bundesebene sollen sie erhöht werden, kantonal zeigt sich ein Trend zur Senkung. Wir ordnen die Debatte für Sie ein.

Als Sparmassnahme des Bundes sieht das geplante «Entlastungspaket 27» eine Erhöhung der Kapitalleistungssteuern vor. Auf kantonaler Ebene wiederum zeichnet sich eine gegenläufige Entwicklung ab. Der Kanton Luzern zum Beispiel senkt in zwei Schritten (2025 und 2028). Der Kanton Zürich hat bereits 2022 gesenkt. Und mit der Steuergesetz-Teilrevision, die nächstes Jahr in Kraft tritt, verfolgt der Kanton Schwyz das gleiche Ziel. Durch die Senkung des Maximalsatzes sollen vor allem grössere Kapitalleistungen tiefer besteuert werden. Doch die weitere Entwicklung bleibt spannend – zurzeit ist beim Bundesgericht eine Beschwerde hängig, welche die künftigen Grundlagen in Frage stellt. Eine Erhöhung der Kapitalleistungssteuern, wie auf Bundesebene angedacht, könnte die Attraktivität des Kapitals als Bezugsform mindern. Dennoch: In den meisten Fällen haben solche steuerlichen Anpassungen nur geringe Auswirkungen auf die finanzielle Gesamtsituation. Letztlich muss aber jeder individuelle Fall einzeln beurteilt werden.

Das «Entlastungspaket 27» zielt auf grössere Beträge ab. Im aktuellen Gesetzesentwurf werden Beträge bis CHF 100’000 ausgenommen. Das ist in etwa jene Grössenordnung, in der die Auszahlungen aus der Säule 3a stattfinden. Und in der 2. Säule? Eine Auszahlung aus der Pensionskasse über beispielsweise CHF 500’000 würde um rund CHF 7’200 höher belastet. Viel teurer würden jedoch Kapitalleistungen, die nur bei sehr hohen Einkommen zu erreichen sind. Ein Bezug von CHF 2 Mio. würde um CHF 71’400 teurer. Entscheidend ist aber auch hier die Relation: Die gleiche Differenz ergäbe sich nämlich, wenn die (Pensionskassen-)Verzinsung während 2 Jahren rund 1.8% tiefer angesetzt wäre. Oder auch ein um 0.2% tieferer Rentenumwandlungssatz und die entsprechend tiefere Rente hätten – über 20 Jahre gerechnet – die gleiche Auswirkung. Allerdings zeigen sich in der Praxis oft wesentlich grössere Unterschiede.

Kapitalleistungssteuern

Ihr Kompass zur «Gretchenfrage

Der Ruhestand naht und mit ihm die Frage: Soll das Pensionskassengeld als Rente oder in Kapitalform bezogen werden? So einfach die Frage daherkommt, so wichtig ist sie für Ihre finanzielle Zukunft. Wägen Sie die Entscheidung deshalb sorgfältig ab.

Wir beleuchten hier die «Gretchenfrage» der Pensionsplanung vor allem aus steuerlicher Sicht. Die Steuern sind aber nur ein Puzzleteil, wenn es darum geht, sich für die eine oder die andere Bezugsform zu entscheiden. So unterschiedlich die Pläne und Träume für den Ruhestand sind, so individuell ist der Weg dorthin. Und nicht immer ist ein Entweder-oder notwendig – die richtige Entscheidung kann auch in einer Mischform aus Renten- und Kapitalbezug liegen. Für die einzelnen Ansätze gibt es eine ganze Palette an Argumenten:


Die wichtigsten Argumente für einen Rentenbezug …

  • Planbarkeit regelmässiger Rentenzahlungen
  • Absicherung (Ehe-)Partner durch Partnerrente
  • Sicherheit durch fixes Einkommen, auch bei langer Bezugsdauer (Langleberisiko)
  • Attraktivität der Pensionskassenrente (Umwandlungssatz, Hinterlassenenleistung)
  • Stärkung des regelmässigen Einkommens – insbesondere falls bereits umfassende Liquiditätsreserven vorhanden sein sollten

... und für einen (Teil-)Kapitalbezug

  • Flexibler Einsatz des Kapitals
  • Vererbbarkeit des (noch nicht verbrauchten) Kapitals im Todesfall
  • Eigenverantwortung bezüglich Anlagen und Nutzung zusätzlicher Renditechancen
  • Aufstocken von Liquiditätsreserven – allgemein oder auch für eine Hypothekaramortisation, falls nötig
  • Eingeschränkte Lebenserwartung
  • Bereits ausreichend Einkommen vorhanden, z.B. Mieteinnahmen

Je nach persönlicher Ausgangslage oder Familiensituation gibt es objektive Kriterien, die mal mehr, mal weniger Gewicht haben. Die Entscheidung soll aber vor allem den eigenen Bedürfnissen entsprechen und mit einem guten Gefühl verbunden sein. Bei Paaren wiederum, bei denen beide eine Pensionskasse haben, lohnt es sich, die optimale Strategie gemeinsam zu entwickeln. Bietet eine der Pensionskassen bessere Umwandlungssätze? Wie attraktiv sind die jeweiligen Hinterlassenenleistungen? Wie sehen die Bezüge im zeitlichen Verlauf aus?

In jedem Fall aber empfehlen wir Ihnen eine fachlich fundierte Beratung, die Ihren vielfältigen Fragen gerecht wird. Wir von der Schwyzer Kantonalbank unterstützen Sie mit unserer umfassenden, kompetenten Pensionsplanung.

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