Was die Abschaffung der «Heiratsstrafe» bedeutet
Die Individualbesteuerung kommt. Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung stimmte im März dieses Jahres für einen Systemwechsel – weg von der gemeinsamen, hin zur individuellen Besteuerung von Ehegatten. Damit wird die «Heiratsstrafe», die progressionsbedingte Mehrbelastung von doppelverdienenden Ehepaaren, abgeschafft.
Die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren steht in der Schweiz seit Jahrzehnten in der Kritik und wurde wiederholt von verschiedenen politischen Lagern thematisiert. Die Beseitigung der «Heiratsstrafe» ist deshalb zu begrüssen. Auch Kantone, welche diese verfassungsmässige Vorgabe bereits umgesetzt haben, werden ihre Steuergesetze anpassen müssen. Dazu gehört auch der Kanton Schwyz mit seinem Splittingmodell. Betroffen sind also Bund und Kantone. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2032 in Kraft.
Was ändert konkret?
Verheiratete werden künftig einzeln besteuert, füllen je eine eigene Steuererklärung aus. Neben dem eigenen Einkommen und Vermögen wird gemeinsames Vermögen dem Eigentümer zugeschrieben. Bei Liegenschaften ist der Grundbucheintrag ausschlaggebend. Schulden werden dem Schuldner gemäss Kreditvertrag zugerechnet, Abzüge werden aufgeteilt. Weitere Details sind noch nicht bekannt, die neuen rechtlichen Grundlagen bleiben abzuwarten. Klar ist jedoch: Der Systemwechsel hat auch Auswirkungen auf bereits geplante finanzielle Massnahmen, die je nach Situation neu beurteilt werden müssen.
Säule 3a-Einzahlungen überprüfen
Bei stark unterschiedlichen Einkommen der Ehegatten bringt eine Einzahlung in die Säule 3a dem Ehegatten mit dem deutlich tieferen Einkommen künftig eine geringere Steuerersparnis. Ist dieser zudem nicht in einer Pensionskasse versichert, verringert sich durch die 3a-Einzahlung auch der maximal mögliche Versicherungsabzug. Wichtig ist: Auch wenn der erzielbare Steuervorteil via Säule 3a kleiner werden kann, ist und bleibt das persönliche Vorsorgesparen ein zentraler Pfeiler unserer Altersvorsorge.
Pensionskasseneinkäufe: Strategie neu denken
Sind beide Ehegatten in einer Pensionskasse versichert, lohnt es sich, die Einkaufsstrategie gemeinsam festzulegen. Sinnvollerweise fällt die Wahl auf die Kasse mit den attraktiveren Grundlagen – etwa einer höheren Verzinsung oder einem besseren Umwandlungssatz. Oftmals werden Einkäufe auch bewusst zur Stärkung der «kleineren» Pensionskasse getätigt. Aufgrund der gemeinsamen Besteuerung ist es heute grundsätzlich egal, in welche Kasse der Einkauf erfolgt, die Steuerersparnis bleibt dieselbe. Nach Einführung der Individualbesteuerung kann sich der Steuervorteil eines Einkaufs in die kleinere Pensionskasse aber deutlich reduzieren oder gar wegfallen, sofern diese Person über das tiefere Einkommen verfügt.
Der Vergleich unten in der Grafik zeigt: Nach dem Systemwechsel sinkt der Steuervorteil der Einkäufe aufgrund des deutlich tieferen steuerbaren Einkommens von Person 2 markant. Deshalb dauert es rund zweieinhalb Jahre länger, bis das in die Pensionskasse eingekaufte Kapital über die höhere Rente wieder zurückfliesst.
Ein möglicher Ausweg: Die Einkäufe in die Pensionskasse von Person 2 vorziehen – solange noch die gemeinsame Besteuerung gilt und die Steuerersparnis höher ist. Plant Person 1 ebenfalls Einkäufe, können diese bis nach 2031 warten. Wegen des höheren steuerbaren Einkommens und des Steuertarifs fällt die Ersparnis dann sogar etwas grösser aus.
Kapitalauszahlungen neu beurteilen
Wegen der Steuerprogression werden höhere Auszahlungsbeträge aus der Säule 3a und der Pensionskasse (2. Säule) stärker belastet. Wer die Auszahlung von Vorsorgegeldern auf verschiedene Jahre verteilt, spart Steuern. Bis zur Umsetzung der Individualbesteuerung werden auch Kapitalbezüge beider Ehegatten im gleichen Jahr zusammen besteuert, was – soweit möglich – vermieden werden sollte. Ab 2032 entfällt diese Kumulation. Ehegatten müssen ihre Bezüge dann nicht mehr bewusst aneinander vorbeiplanen. Wer das Referenzalter 65 nach dem Systemwechsel erreicht, sollte die bestehende Bezugsstrategie prüfen und bei Bedarf anpassen.
Am 29. November 2026 kommt die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» vors Volk. Je nach Ausgang können sich geplante Schritte nochmals verschieben. Die Lage bleibt dynamisch – und in der Beratung anspruchsvoll. Deshalb gilt: Die Folgen der Individualbesteuerung müssen im Einzelfall beurteilt werden. Am besten im Rahmen einer Pensionsplanung der Schwyzer Kantonalbank.